Burfeind Immobilien Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dennis Preuß seit 12.1.2018 | Prokura |
Hauke-Harm Burfeind seit 14.1.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Potthast GmbHHöxterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben zum Unternehmen Die Elektro Potthast GmbH hat ihren Sitz in Höxter. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HR B 8843 eingetragen. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Firma Elektro Potthast GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen der §§ 252 ff. und 279 ff. HGB. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen erfolgen dabei nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu einem Nettowert von EUR 800,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wurden bis zum Geschäftsjahr 2020 in einen Sammelposten aufgenommen, der im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren jeweils zu einem Fünftel aufgelöst wird. Dieser Sammelposten ist aufgrund seiner geringen Höhe von untergeordneter Bedeutung. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern am Bilanzstichtag der beizulegende Wert niedriger war, wurde dieser angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit der Marktpreis bzw. der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die erkennbaren Risiken durch die Bildung entsprechender Wertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzt die Gesellschaft mit dem Nennwert an. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Guthaben an inländischen Zahlungsmitteln werden zu Nominalwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Der Unterschiedsbetrag hinsichtlich der Bewertung der Pensionsrückstellung, der sich aus der Abzinsung mit einem Zinssatz der vergangenen 10 Jahre und demjenigen der vergangenen 7 Jahre ergibt, beträgt zum Bilanzstichtag EUR 8.582,98. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt als nicht realisierter Buchgewinn einer Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Bei den weiteren Verbindlichkeiten betrug die Restlaufzeit zum Bilanzstichtag bis zu ein Jahr. Sonstige Pflichtangaben Im Jahresdurchschnitt waren 39 Mitarbeiter (davon 13 Auszubildende) im Unternehmen beschäftigt. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Weitere, nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB), die außerhalb des üblichen Rahmens liegen und zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage führen, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Höxter, den 16. Mai 2024 gez. Hauke-Harm Burfeind Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. Mai 2024 |
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