Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 8843
Eingetragen
5.6.2008
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialElektroinstallationGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Vertrieb von Elektroartikeln und die Installation von Elektroanlagen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dennis Preuß
seit 12.1.2018
Prokura
Hauke-Harm Burfeind
seit 14.1.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hauke-Harm Burfeind
37671 Höxter, Rohrweg 6
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Potthast GmbH

Höxter

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

430.034,17

522.420,69

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.803,00

1.118,00

II. Sachanlagen

378.771,00

410.209,00

III. Finanzanlagen

49.460,17

111.093,69

B. Umlaufvermögen

1.702.574,52

1.167.333,25

I. Vorräte

304.582,36

244.430,86

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

234.573,70

215.657,56

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.163.418,46

707.244,83

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.155,00

24.739,00

Summe Aktiva

2.134.763,69

1.714.492,94



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

955.884,75

727.164,66

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

930.884,75

702.164,66

B. Rückstellungen

756.106,50

595.695,15

C. Verbindlichkeiten

422.772,44

391.633,13

Summe Passiva

2.134.763,69

1.714.492,94

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Elektro Potthast GmbH hat ihren Sitz in Höxter. Sie ist im Handelsregister des Amtsge­richts Paderborn unter HR B 8843 eingetragen.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Firma Elektro Potthast GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesell­schaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahres­abschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen der §§ 252 ff. und 279 ff. HGB.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen erfolgen dabei nach der linearen Methode über die voraussicht­liche Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten bis zu einem Nettowert von EUR 800,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wurden bis zum Ge­schäftsjahr 2020 in einen Sammelposten aufgenommen, der im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren jeweils zu einem Fünftel aufgelöst wird. Dieser Sammelposten ist aufgrund seiner geringen Höhe von untergeordneter Bedeutung.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern am Bilanzstichtag der bei­zulegende Wert niedriger war, wurde dieser angesetzt.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit der Marktpreis bzw. der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die erkennbaren Risiken durch die Bildung entsprechender Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzt die Gesellschaft mit dem Nennwert an. For­derungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Guthaben an inländischen Zahlungsmitteln werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind­lichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Der Unterschiedsbetrag hinsichtlich der Bewertung der Pensionsrückstellung, der sich aus der Abzinsung mit einem Zinssatz der vergangenen 10 Jahre und demjenigen der vergan­genen 7 Jahre ergibt, beträgt zum Bilanzstichtag EUR 8.582,98. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt als nicht realisierter Buchgewinn einer Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB).

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Bei den weiteren Verbindlichkeiten betrug die Restlauf­zeit zum Bilanzstichtag bis zu ein Jahr.

Sonstige Pflichtangaben

Im Jahresdurchschnitt waren 39 Mitarbeiter (davon 13 Auszubildende) im Unternehmen be­schäftigt.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Weitere, nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB), die außerhalb des üblichen Rahmens liegen und zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage führen, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

 

Höxter, den 16. Mai 2024

gez. Hauke-Harm Burfeind

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. Mai 2024

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