Netzgesellschaft Lübbecke mbH
Gasstraße 1, 32312 Lübbecke, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Scherf seit 27.1.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Lübbecke | 96.17% |
Stadt Lübbecke | 3.83% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netzgesellschaft Lübbecke mbHLübbeckeJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die Netzgesellschaft Lübbecke mbH (NGL) wurde in 2008 als 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Lübbecke GmbH (SWL) gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, die Unterhaltung und der Ausbau von Verteilungsanlagen für Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikation einschließlich der Wahrnehmung dazugehöriger Aufgaben und Dienstleistungen. Die NGL betreibt seit dem 01.01.2008 diskriminierungsfrei die Strom- und Gasnetze der SWL. Seit dem 01.01.2016 ist zusätzlich der Netzbetrieb für das Gasnetz der Stadt Preußisch Oldendorf und seit dem 01.01.2018 für das Gasnetz der Stadt Rahden übernommen worden. Außerdem betreibt die NGL das Wassernetz und die Wärmeanlagen der SWL. Dies erfolgt auf Basis der zwischen der SWL und der NGL abgeschlossenen Pachtverträge. Mitarbeitende der SWL sind über eine Personalgestellung für die NGL tätig. Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages übernimmt die Netzgesellschaft auch den verantwortlichen Technischen Betrieb der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen der SWL. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der SWL. Eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht nicht. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Tätigkeit der Strom- und Gasnetzbetreiber wird nach wie vor in erster Linie durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bestimmt. Die verschärfte Klimaschutzgesetzgebung mit dem Ziel der Netto-Klimaneutralität bis 2045 hat einen entscheidenden Einfluss auf den künftigen Betrieb der Strom- und Gasverteilernetze. Der Zubau von EEG-Anlagen und Speicherkapazitäten, die Zunahme der E-Mobilität sowie dem damit einhergehenden Ausbau der Ladeinfrastruktur, die rasant ansteigende Anschlussquote der Effizienztechnologie Wärmepumpe sowie die mittlerweile nicht minder steigende Stilllegung von Gashausanschlüssen, führen zu völlig neuen Herausforderungen für den Netzbetrieb. Allein im letztgenannten Sektor wird es zu einem Schrumpfungsprozess in einem nicht unerheblichen Ausmaß kommen, dessen Auswirkungen derzeit noch nicht absehbar sind. Die Zukunft liegt dennoch in der Kopplung der Sektoren, die als Fundament ein gut ausgebautes Stromnetz voraussetzt. Die Energiesparten werden somit weiter zusammenwachsen und das gesamte Energieversorgungssystem kann nach der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes (KSG), welches vom Bundestag am 24.07.2021 beschlossen wurde und dennoch bis heute stetig im Zielkorridor nach oben angepasst wird, nur im Gesamtkontext gesehen werden. Nach einer weiteren Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im September 2023 sowie dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werden zudem die Ausbauziele der iMSys erheblich ambitionierter. Hier sollen beispielsweise bereits in 2025 20 % des verpflichtenden Teils des Rollouts abgeschlossen sein. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hebt zudem die Bedeutung des Smart Meter Gateway (SMGW) als zentralen "Energiewirtschaftlichen Bundesrouter" weiter an. Allerdings stehen bis dato keine Geräte, welche die Bedingungen der Interoperabilität erfüllen, zur Verfügung. Um auch künftig eine wirtschaftliche und sichere Energieversorgung garantieren zu können, ist massiv in den Ausbau der Netze, die Digitalisierung und Datenkommunikation zu investieren. Im Oktober 2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Eigenkapitalzinssätze für die 4. Regulierungsperiode für Neuanlagen auf 5,07 % und für Altanlagen auf 3,51 % reduziert. Allerdings hat Herr Müller, Präsident der BNetzA, in einer im Oktober 2023 getätigten Aussage, eine sachgerechte und angemessene Eigenkapitalverzinsung sicherzustellen, dies im Nachhinein noch einmal revidiert, da auch die Beschlüsse der BNetzA von den Verbänden als sehr kritisch bewertet wurden und die niedrigen Zinsen für Investoren zu geringe Anreize böten, um den Netzbetreibern das für die Energiewende erforderliche Eigenkapital bereitzustellen. In einer für den Januar 2024 avisierten Pressemitteilung der BNetzA hieß es: "Unsere Regelung setzt starke Signale, den Netzausbau weiter zu beschleunigen. Sie orientiert sich am Marktumfeld und sichert, dass Belastungen der Kunden auf das wirklich notwendige Maß beschränkt bleiben," sagt Klaus Müller, Präsident der BNetzA. "Wir begrenzen die Anpassung des Zinssatzes auf Neuinvestitionen. Für Bestandsinvestitionen wirkt sich das gestiegene Zinsumfeld kaum aus. Diese konnten auf Basis unserer Festlegungen gegen Zinsänderungsrisiken bereits bis 2027/2028 abgesichert werden." Erhöhung des Basiszinssatzes für neue Investitionen Die Festlegung entspricht in wesentlichen Teilen dem im Juni 2023 veröffentlichten Eckpunktepapier sowie dem im November 2023 konsultierten Festlegungsentwurf. So erachtet die BNetzA die in 2021 festgelegten Eigenkapitalzinssätze weiterhin als sachgerecht. Um unvorhergesehene und aufgrund des aktuellen Umfelds notwendig gewordene Netzinvestitionen zu fördern, legt die BnetzA jetzt eine neue Berechnungsweise für den Eigenkapitalzins von Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag fest. Der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag wird sich künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags von 3 % ergeben. Bislang wurde für den Basiszins der 10-Jahresdurchschnitt der Umlaufsrendite verwendet. Dieser Zinssatz wird für das jeweilige Anschaffungsjahr auf die eintretende Umlaufsrendite angehoben und bis zum Ende der Regulierungsperiode fortgeschrieben. Diese Fortschreibung wurde im Laufe des Konsultationsverfahrens vorgeschlagen, bewertet und aus Gründen der besseren Planbarkeit für Investoren in die Regelung aufgenommen. Zur Berechnung dieses Zinssatzes im Anschaffungsjahr wird zunächst ein Planwert herangezogen. Nachdem der endgültig anzusetzende Wert feststeht, werden Differenzen ausgeglichen. Somit wird sichergestellt, dass das eingesetzte Eigenkapital die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient. Mit der mittleren Umlaufrendite des Jahres 2023 von rund 2,9 % hätte sich für 2023 ein Zinssatz in Höhe von rund 7,23 % ergeben (inklusive Gewerbesteuer rund 8,25 %). Bei der aktuellen Umlaufsrendite von ungefähr 2,5 % würde sich ein Zins von 6,74 % ergeben (inklusive Gewerbesteuer in Höhe von 7,69 %). Welche Werte tatsächlich eintreten, lässt sich allerdings erst in dem jeweiligen Anschaffungsjahr einer Netzinvestition feststellen. Der Eigenkapitalzinssatz für Bestandsanlagen liegt unverändert und wie im Oktober 2021 festgelegt bei 5,07 % (inklusive Gewerbesteuer bei 5,8 %). Die Finanzierung in die Netzinfrastruktur bleibt somit konservativ abgedeckt. Allerdings wird der kontinuierlich steigende Investitionsbedarf in die Netzinfrastruktur, der wiederum für den Wandel der Energiewirtschaft sowie für die Versorgungssicherheit notwendig ist, dauerhaft nicht ohne erhebliche finanzielle Einlagen, gerade auch zur Stützung der EK-Quote, realisierbar sein. Betrachtet man die gesamte Zinsentwicklung von der ersten bis zur vierten Regulierungsperiode, liegt hier eine Absenkung der EK-Zinssätze von ca. 30 % vor. Positiv anzumerken ist, wie vorher beschrieben, dass durch die Festlegungen der BNetzA die Zinsänderungsrisiken für Bestandsinvestitionen bis 2027/28 abgesichert sind. Die Marktraumumstellung von L-Erdgas auf H-Erdgas ist nach dem Netzentwicklungsplan der Ferngasnetzbetreiber (FNB) für das Netzgebiet der NGL im Jahr 2025 vorgesehen. Die Ausschreibung und Beauftragung der Dienstleistungen sind bereits in 2021 erfolgt. Die Erhebungsphase hat somit in 2023 begonnen. 2.2 Geschäftsverlauf Maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklungen im Strom- und Gasbereich haben die Entscheidungen der BNetzA und der LRegB Nordrhein-Westfalen. Für die vierte Regulierungsperiode Gas wurde die Genehmigung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren durch die Regulierungsbehörde im April 2021 erteilt. Der Antrag zur Kostenprüfung wurde daher im Oktober 2021 eingereicht. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die gesetzliche Mindestmenge für den Rollout der modernen Messgeräte (mM) erreicht. Es konnte nach wie vor kein intelligentes Messsystem (iMSys) ins Netz integriert werden. Die NGL weist im Geschäftsjahr 2023 ein im Vergleich zum Vorjahr um rund - 465 T€ auf - 1.366 T€ gesunkenes Ergebnis vor Steuern aus. Die Gesamterträge sind gegenüber dem Vorjahr um rund 1.881 T€ auf 22.440 T€ gestiegen. Das Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Netzentgelten, gestiegene Mindermengenabrechnungen und Erlöse aus der Marktraumumstellung. Den Erträgen stehen Betriebskosten von insgesamt 23.823 T€ (Vj 21.457 T€) gegenüber. Diese ergeben sich insbesondere aus den Materialaufwendungen in Höhe von 20.493 T€ (Vj. 18.338 T€), Personalaufwendungen in Höhe von 1.555 T€ (Vj. 1.463 T€) sowie sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 1.775 T€ (Vj. 1.655 T€). 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse entwickelten sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
Sonstige betrieblichen Erträge sind in Höhe von 84 T€ erzielt worden. Demgegenüber stehen als wesentliche Aufwandspositionen die Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit 11.176 T€ (Strom: 8.982 T€, gMSB: 0 T€, Gas: 1.963 T€), die Aufwendungen für bezogene Leistungen mit 9.317 T€ (Strom: 4.455 T€, gMSB: 107 T€, Gas: 3.197 T€) und sonstige betriebliche Aufwendungen mit 1.775 T€ (Strom: 892 T€, gMSB: 39 T€, Gas: 701 T€). Der Personalaufwand stieg in 2023 von 1.463 T€ in 2022 auf 1.555 T€. Die durchgeleitete Strommenge reduzierte sich um 4.376 MWh auf 104.329 MWh (Vorjahr: 108.705 MWh). Im Gasnetz reduzierte sich die Durchleitungsmenge um 21.018 MWh auf 368.513 MWh (Vorjahr: 389.531 MWh). Das Ergebnis vor Steuern beträgt -1.366 T€ (Vorjahr: -901 T€). Gemäß dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Lübbecke GmbH wird der Verlust durch die Stadtwerke Lübbecke GmbH in voller Höhe ausgeglichen. Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beträgt 5.217 T€ (Vorjahr: 6.393 T€). 2.3.1.1 Tätigkeitsabschlüsse Gemäß EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Um der Berichtspflicht gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nachzukommen, sind die Tätigkeitsabschlüsse mit dem geprüften Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. Seit dem Berichtsjahr 2019 erbringt die Netzgesellschaft Lübbecke mbH neben den Leistungen für die Gas- und Stromverteilung auch Leistungen als grundzuständiger Messtellenbetreiber für den modernen und intelligenten Messstellenbetrieb, welche von den Tätigkeitsabschlüssen für die Sparten Gas- bzw. Stromverteilung getrennt werden. Die Ergebnisse der einzelnen Tätigkeitsbereiche werden zum Bilanzstichtag 31.12.2023 durch die Umsatzerlöse bestimmt. Im Bereich Elektrizitätsverteilung wurden Umsatzerlöse in Höhe von 14.253 T€, im Bereich gMSB 114 T€ und im Bereich Gasverteilung in Höhe von 5.413 T€ erzielt. Als wesentliche Aufwendungen sind die Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit 8.982 T€ sowie die Aufwendungen für bezogene Leistungen mit 4.455 T€ im Bereich Elektrizitätsverteilung, 107 T€ für den Bereich gMSB und 1.963 T€ sowie 3.197 T€ im Bereich Gasverteilung zu nennen. Das Ergebnis vor Steuern im Bereich Elektrizitätsverteilung beträgt -842 T€, im Bereich gMSB -47 T€ und in der Gasverteilung -781 T€. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 betrug die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereiches Elektrizitätsverteilung rd. 2.935 T€ und im Tätigkeitsbereich gMSB 87 T€. Im Tätigkeitsbereich Gasverteilung belief sich die Bilanzsumme auf rd. 2.265 T€. 2.3.2 Finanzlage Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine Investitionen getätigt, diese werden gemäß Pachtvertrag von der Stadtwerke Lübbecke GmbH getragen. Zwischen der SWL und der NGL besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 2.3.3 Vermögenslage Die Eigenkapitalquote beträgt 0,48 % (Vorjahr: 0,39 %). Es liegen keine langfristig gebundenen Vermögenswerte vor. Der kurzfristige Finanzmittelbedarf wird über die Stadtwerke Lübbecke GmbH gesteuert. 2.3.4 Personalstruktur/Personalentwicklung Zum Ende des Geschäftsjahr 2023 waren insgesamt 17 Mitarbeitende und 1 Geschäftsführer sowie 2 Auszubildende bei der NGL beschäftigt. 1 Mitarbeitender hat das Unternehmen zum 30.09.2023 auf eigenen Wunsch verlassen. 1 Mitarbeitender ist als Netzmonteur G/W zum 01.10.2023 und 1 Auszubildender zum Anlagenmechaniker - Fachrichtung Versorgungstechnik zum 14.08.2023 eingestellt worden. Hinzuzurechnen sind 6 Mitarbeitende aus der Personalgestellung SWL. Die Vergütung der Mitarbeitenden erfolgt nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). 3. Nachtragsbericht Entfällt. 4. Prognosebericht Der am 19.12.2023 festgestellte Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2024 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von - 250 T€ vor. Die Neufestlegung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze (EKZ) für Gas/Strom ist erfolgt. Sie werden für Altanlagen mit 3,51 % und für Neuanlagen mit 5,07 % angesetzt. Allerdings um unvorhergesehene und aufgrund des aktuellen Umfelds notwendig gewordene Netzinvestitionen zu fördern, legt die BNetzA jetzt eine neue Berechnungsweise für den Eigenkapitalzins von Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag fest (siehe Rahmenbedingungen). Insgesamt muss diesem Umstand eine hohe Bedeutung zugemessen werden, welche zudem enorme Auswirkungen für sämtliche Netzbetreiber und somit auch für die NGL bedeuten. Die Auswirkungen werden im Projekt "Zielnetz 2030 Lübbecke" transparent gemacht. 5. Chancen- und Risikobericht 5.1 Risikobericht Nach wie vor beobachten wir drastisch reduzierte Durchleitungsmengen Gas/Strom, die nach wie vor nach den massiven Sparappellen der BNetzA in den Jahren 2022/2023 deutliche Wirkung zeigen. Auch im kommenden Jahr werden wieder reduzierte Durchleitungsmengen erwartet. Perspektivisch wird man hier aber einen gegenläufigen Effekt erleben. U.a. durch die erhöhte Anzahl der ans Stromnetz angebundenen Effizienztechnologien sowie der abzusehende Trend hin zu stromgeführten Verbrauchseinrichtungen in Industrie sowie Gewerbe, werden die Durchleitungsmengen "Strom" signifikant erhöhen. Aufgrund des ebenfalls signifikanten Rückgangs der Gasanschlüsse, werden hier die Durchleitungsmengen perspektivisch sinken. Die Einnahmeverluste auf Grund der Mindermengen werden im Regulierungskonto mit einem zeitlichen Verzug ausgeglichen (Neue Lesart der BNetzA - Mindermengen aus 2023 werden zum 31.12.2024 festgestellt. Auflösung des Reg.-Kontos über die EOG ab 2026). Aus heutiger Sicht gehen wir insgesamt davon aus, dass sich dies für unser Unternehmen nicht bestandsgefährdend auswirkt. Perspektivisch, so die Denke der Bundesregierung, werden sich die Durchleitungsmengen im Gasbereich bis spätestens zum 31.12.2044 auf "Null" reduziert haben. Im Stromsektor werden wieder steigende Mengen erwartet. Die derzeitigen Prognosen sehen hier jedoch einen spartenübergreifenden Kompensationseffekt. Die erforderliche Dekarbonisierung durch die Klimaschutzgesetze führt, wie oben beschrieben, zu einer weitgehenden Elektrifizierung der Energieversorgung und einem strukturellen Umbau der Stromverteilnetze. Um hierzu die Risiken beherrschbar managen zu können, ist in 2022 durch die NGL eine Netzentwicklungsperspektive aufgezeigt worden, die u.a den enormen Kapitalbedarf des Netzausbaus "Strom" aufzeigt.
Diese Studie bringt eine weitere Erkenntnis zu Tage - der enorme PV-Einspeisebedarf, der zunächst für das Jahr 2030 für Lübbecke (Basis ist das Koalitionspapier der Regierung vom Herbst 2021) prognostiziert war, ist bereits heute Realität (s.o.). Ein weiteres Indiz dafür, dass der beschleunigte Netzausbau alternativlos ist und höchste Priorität besitzt. Des Weiteren steht ein definiertes Ende der Erdgaslieferung zum 31.12.2044 fest. Somit steht auch die Frage nach einer weiteren Nutzung dieser Infrastruktur im Raum. Die Unsicherheiten im Umgang mit dieser Infrastruktur ist in der Branche hoch. Sowohl die BNetzA als auch das IDW sind sich einig darüber, dass den Grundsätzen der Klarheit und Wirtschaftlichkeit folgend, hier Anpassungen in den Abschreibungsplänen vorzunehmen sind. Die NGL hingegen schreibt in ihrer Strategie "Gasnetz 2045" folgendes fest:
Hinzu kommt, dass es derzeit weiterhin keine Regelung im Umgang mit Netzabschnitten gibt, die vor 2045 abgeschrieben sind. Weiterhin werden die Gasnetze/-anlagen ausschließlich, sofern am Markt verfügbar, mit H2-kompatiblen Komponenten ausgestattet (H2-readiness). Die Branche geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass das Medium Gas zukünftig durch H2 nicht für den Wärmemarkt substituiert wird. Eine besondere Herausforderung ist auch das Thema der Material- und Lieferantenengpässe hinsichtlich der Abwicklung sowie auch der termingerechten Erfüllung unserer Investitionsvorhaben. Bereits heute sind, je nach Komponentenverfügbarkeit, Lieferzeiten von 62 bis 70 Wochen keine Seltenheit. Zudem kommen Preisaufschläge von derzeit 25 bis 30 %. Um die geplanten Investitionen in vollem Umfang durchzuführen, wird ein erheblich höherer Kapitaleinsatz benötigt. Die Auswirkungen auf die künftige Erstellung der Wirtschaftspläne sind somit erheblich. Derzeit existiert bei der NGL kein Fachkräftemangel. In 2023 konnte durch gezieltes Recruiting offene Stellen besetzt werden. Weiterhin wird eigenes Personal entsprechend ausgebildet. Die Suche nach Auszubildenden in der Sparte des "Anlagenmechanikers" gestaltet sich derzeit nicht einfach. Nach erneuter Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes wird es einen überarbeiteten Rollout-Fahrplan geben. In 2023 sind nun die ersten zertifizierten iMSys, gleichwohl nicht sämtliche tariflichen Anwendungsfälle (TAF) abbildend, am Markt verfügbar. Aufgrund eines erneuten Wechsels in der GWAdministration der smartOPTIMO und der damit verbundenen Gefahr einer nicht zeitnahen Daten-/Softwaremigration in das neue System, wurde auch in 2023 kein nennenswerter Einbau von iMSys erzielt. Die NGL zieht somit die Konsequenzen und wird sämtliche Leistungsbeziehungen zu Smart Optimo aufgekündigen. In enger Absprache mit der SWL ist zudem der Gesellschaftervertrag zum 31.12.2024 gekündigt worden, da das Risiko durch den fehlenden bzw. schleppenden Ausbaus der iMSys als Basis für eine umfangreiche Digitalisierungsstrategie innerhalb des Lübbecker Konzessionsgebietes als nicht unerheblich einzuschätzen ist. 5.2 Chancenbericht Auch im Hinblick auf die Neufestlegung der kalkulatorischen EK-Zinssätze für die vierte Regulierungsperiode sowie die Beschlüsse und Zielsetzungen der Koalition zur Dekarbonisierung der Energiewirtschaft wird es eine signifikante Neuausrichtung der Stromnetzstruktur geben. Ziel ist die Entwicklung einer regulatorisch und technisch optimalen Strategie für den künftigen Netzbetrieb. Hierzu werden die entsprechend notwendigen Investitionsszenarien für die Netze und Anlagen der zukünftig abgesenkten EK-Verzinsung gegenübergestellt, um somit ein Gefühl für diverse Erlösszenarien zu bekommen. Und hier bewegt sich etwas - ganz aktuell hat die BNetzA in einem Eckpunktepapier ihre Idee einer zukünftigen Eigenkapitalverzinsung vorgestellt und reagiert damit auf die steigenden Leitzinsen. Prinzipiell soll der EK-Zins künftig dynamischer werden und jährlich geändert werden können. Nach aktuellen Prognosen soll er für 2024 etwa 7,09 % betragen. Dies hätte eine positive Auswirkung auf die Rendite bei Neuinvestitionen. Auch bei der FK-Verzinsung tut sich etwas. Auch hier sollen künftig die Investitionshemmnisse minimiert werden indem man die Fremdkapitalfinanzierung für Neuinvestitionen im Verteilnetz sicherstellt. Dafür sollte, wie bei den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern auch für die Verteilnetzbetreiber, die in § 10a Abs. 7 ARegV vorgegebene jahresscharfe Ermittlung des Fremdkapitalzinssatzes zur Anwendung kommen. Dies hat zur Folge, dass es im Gegensatz zu einem starr festgelegten EKII-Zins (Festlegung in der NEV) bei den Neuinvestitionen, die über Fremdkapital finanziert werden, keine Abweichung gibt. Um die notwendigen Investitionen zu finanzieren, benötigten die SWL/NGL neben Fremdkapital sowie der "Umwidmung" der Abschreibungen aus dem Gasnetz, eine sichere Zuführung von Eigenkapital, um die regulatorisch optimale EK-Quote von 40 % zu halten. Es wird eine Kapitalstruktur benötigt, in der die zur Verfügung gestellte Liquidität in der investierenden Gesellschaft als EK eingesetzt wird um hier ggf. zusätzliche Bankdarlehen über die Hausbank aufnehmen zu können. Gut ausgebildetes Personal sowie eine effiziente und flexible Unternehmensstruktur bieten gute Voraussetzungen für eine weitere positive Unternehmensentwicklung. Hierzu werden gezielt ausgesuchte, unternehmensübergreifende, Prozessoptimierungen angestoßen, um bereits im frühen Stadium den aufgezeigten Entwicklungen entgegen zu wirken und entsprechende Effizienzen heben zu können. Das Energieversorgungssystem wird durch den fortschreitenden Zubau dezentraler Erzeugung, der Zunahme der E-Mobilität und den stark ansteigenden regulierenden Eingriffen immer komplexer. Bereits in 2023 haben wir erlebt, dass der Zubau der PV-Einspeiser, wie o.b., die Leistungsprognosen für 2030 bereits übertroffen hat. Die Verteilnetzbetreiber werden hier künftig, durch die betriebsmittelscharfe Verknüpfung von Netz- und Marktdaten, die entscheidende Rolle zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Entwicklung eines neuen Energiemarktes übernehmen. Hinsichtlich des Rollouts iMSys hat sich die NGL für einen völlig neuen Weg entschieden - dem sog. "Full Rollout". Intensive Marktrecherchen haben ergeben, dass ein sog. Pflicht Rollout ohne erkennbare Wirkung bliebe. Somit wäre Lübbecke entweder im Schneckentempo mit dieser veralteten Technik unterwegs (nach Bedarf, NGL kann nur reaktiv tätig sein) oder die NGL forciert den Full Rollout. Diesen nutzt die NGL dann als weiteres Standbein für ein "fittes Zielnetz Strom 2030"! 5.3 Gesamtaussage Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von -1.366 T€ abgeschlossen. Die Rahmenbedingungen für die Energiewende werden immer komplexer. Einhergehend damit ist die nach wie vor nicht endgültig feststehende Höhe der EK-Verzinsung auf Neuanlagen. Die verschärfte Klimaschutzgesetzgebung erfordert dennoch eine schnelle Transformation der bestehenden Netz- Infrastrukturen hin zu einem dekarbonisierten Energiesystem. Eine auf Szenarien basierte Investitionsplanung lässt daher eine durchaus belastbare Prognose zukünftiger Erlösszenarien zu. Resultierend kann aufgrund der engen operativen Verzahnung zwischen NGL und SWL sowie der Tatsache, dass das Eigentum der Netze bei der SWL liegt, lediglich eine konsolidierte Betrachtung der Ertragslage vorgenommen werden. Das Ausrollen der iMSys eröffnet dem Netzbetreiber eine erhebliche Vielfalt an Chancen. Durch die TAF 9/10 bekommen wir die Chance einer sehr hohen Netztransparenz, welche zu einer wesentlich schärferen Investitionssteuerung beiträgt. Des Weiteren bekommt das Unternehmen zukünftig jeden Zählerstand viertelstundenscharf geliefert. Es sind zukünftig keine Ablesungen/Nachablesungen mehr notwendig. Im Fokus steht aber auch der §14 a EnWG, ergo die Notwendigkeit der Steuerung von Verbrauchseinheiten beim Kunden. Ab dem 01.01.2024 darf es keine Ablehnung eines Netzanschlusses aufgrund von Überlastungen seitens des Netzbetreibers mehr geben. Auch hier spielt der Full Rollout zukünftig eine ganz entscheidende Rolle. Es wird hierdurch eine Möglichkeit zur Steuerung der Verbrauchseinheiten ermöglicht. Die Entwicklung der Erdgasinfrastruktur muss sehr genau im Auge behalten werden. Aus heutiger Sicht zeichnet sich hier, mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit, ab, dass es keine Substitution des Erdgases durch Wasserstoff für den Haushaltskundenwärmemarkt geben wird. 6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die NGL bedient sich keiner Finanzinstrumente. 7. Bericht über Zweigniederlassungen Die NGL hat keine Zweigniederlassungen.
Lübbecke, den 31. März 2024 / 30. Juni 2024 Netzgesellschaft Lübbecke mbH gez. Michael Scherf, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Netzgesellschaft Lübbecke mbH hat ihren Sitz in Lübbecke und ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRB 10785. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrages vom 13.11.2007 in der Fassung vom 03.01.2022 aufgestellt. Die Netzgesellschaft Lübbecke mbH ist als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB einzuordnen. Gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung wird der Jahresabschluss nach den Vorgaben für eine große Kapitalgesellschaft aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, zum Teil im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. III. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden 1. Allgemeine Angaben Das Gliederungsschema der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung wurde um folgende Posten erweitert:
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Da Investitionen durch die Muttergesellschaft, die Stadtwerke Lübbecke GmbH, getätigt werden, ist in der Netzgesellschaft kein Anlagevermögen zu aktivieren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. In dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die von der Netzgesellschaft weitergeleiteten Baukostenzuschüsse aus 2008 und 2009 vermindert um die Auflösung im Geschäftsjahr sowie Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert Empfangene Ertragszuschüsse für das Stromnetz und Gasnetz werden bei der Netzgesellschaft Lübbecke mbH passiviert und mit 5 % des Ursprungswertes aufgelöst. Die Auflösungsbeträge werden in den Umsatzerlösen erfasst. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird für die vereinnahmten, weitergeleiteten Baukostenzuschüsse aus 2008/2009 bilanziert. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Aktive Steuerlatenzen resultieren im Wesentlichen aus wertmäßigen Unterschieden im Bereich der sonstigen Rückstellungen. Die latenten Steuern werden aufgrund der Organschaft gegebenenfalls bei dem Organträger ausgewiesen. IV. Erläuterungen zu Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch die abgegrenzte Durchleitungsmenge zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren aus Lieferungen und Leistungen sowie Verrechnungskonten. Der Posten sonstige Vermögensgegenstände enthält Beträge für Vermögensgegenstände, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen, in Höhe von 508T€. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt 25 T€ und wird von der Stadtwerke Lübbecke GmbH gehalten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 209 T€ auf Rückzahlungen für ausstehende Rechnungen sowie mit 30 T€ auf Rückstellung für den Jahresabschluss und mit rund 31 T€ auf Personalrückstellungen. Sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 1.925 € im Rahmen der sozialen Sicherheit enthalten. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf: Nach Tätigkeitsbereichen:
VI. Sonstige Angaben Mitarbeitende Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich (inkl. GF und einem Auszubildenden) beschäftigt:
1 grundzuständiger Messstellenbetrieb
(gMSB)
Zusatzversorgungskasse Die Gesellschaft ist Mitglied der Kommunalen Versorgungskasse für Westfalen-Lippe Münster. Zweck der Zusatzversorgungskasse ist es, den Arbeitnehmenden im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Gegenüber den Arbeitnehmenden besteht für den Fall, dass die Versorgungskasse ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, eine Einstandspflicht der Gesellschaft. Die Deckungslücke per 31.12.2022 beziffert sich auf 2.170 T€. Nach Auffassung des HFA des IDW liegt bei dieser Art der Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. Die Gesellschaft hat keine Rückstellung gebildet. Gesellschaftervertreter Vom Gesellschafter Stadtwerke Lübbecke GmbH wurden im Geschäftsjahr 2023 folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt.
Stimmrechtslose, redeberechtigte Vertreter:
Bezüge wurden an die Gesellschaftervertreter nicht gezahlt. Geschäftsführung Alleiniger Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Dipl.-Ing. Michael Scherf. Die Bezüge setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Stadtwerke Lübbecke GmbH beträgt jährlich 8,1 Mio. € und resultiert im Wesentlichen aus dem Pachtvertrag für das Strom-, Gas-, Wasser- und Nahwärmenetz, aus einem Dienstleistungsvertrag über technische, kaufmännische und sonstige Dienstleistungen sowie einem Personalgestellungsvertrag. Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026, der Personalgestellungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Verschiedene Betriebsführungsverträge und Dienstleistungsverträge gegenüber Dritten stellen weitere sonstige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von jährlich rund 280 T€ dar. Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen Unternehmen getätigt wurden Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen, mit der Stadtwerke Lübbecke GmbH getätigt: Pacht der Netze im Rahmen eines Pachtvertrages, Einsatz von Mitarbeitenden im Rahmen des Personalgestellungsvertrages sowie Dienstleistungen im Rahmen des Dienstleistungsvertrages. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers, WRG Audit GmbH, Gütersloh, für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
Gewinnverwendung Das negative Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages und der sich daraus ergebenden Verlustübernahmeverpflichtung durch die Stadtwerke Lübbecke GmbH ausgeglichen. Eine entsprechende Forderung gegenüber dem Gesellschafter ist erfasst. Nachtragsbericht Es sind keine Sachverhalte nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden, die einen wesentlichen Einfluss für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens haben.
Lübbecke, den 31.03.2024 / 30.06.2024 Netzgesellschaft Lübbecke mbH gez. Michael Scherf, Geschäftsführer Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 2023 I. Allgemeine Angaben Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen, und rechtlich selbständige Netzbetreiber sowie Betreiber von Speicheranlagen nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Seit dem Berichtsjahr 2019 erbringt die Netzgesellschaft Lübbecke mbH neben den Leistungen für die Gas- und Stromverteilung auch Leistungen als grundzuständiger Messtellenbetreiber für den modernen und intelligenten Messstellenbetrieb, welche von den Tätigkeitsabschlüssen für die Sparten Gas- bzw. Stromverteilung getrennt werden. Dementsprechend wurden für die Netzgesellschaft Lübbecke mbH die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Grundzuständiger Messstellenbetrieb und Gasverteilung erstellt. Grundlage der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Berichtspflichten, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden überwiegend in die Erläuterungen übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnungen sind nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die im Anhang der Netzgesellschaft Lübbecke mbH genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auch in den Tätigkeitsabschlüssen entsprechende Anwendung. Erläuterungen zu den Zuordnungsregeln Auf Grund der Organisationsstruktur der Netzgesellschaft Lübbecke mbH werden auf Basis von Einzelkonten und Kontenmerkmalen die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge der Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, wo dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich nach branchenüblichen Schlüsseln, die eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen. Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandenen Residualgrößen in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen werden im zugeordneten Eigenkapital ausgewiesen. II. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Tätigkeitsabschlüsse Der Elektrizitätsverteilung und der Gasverteilung werden die im Zusammenhang mit der Netztätigkeit der Verteilnetze stehenden Aktivitäten zugeordnet, die lt. EnWG § 6b Abs. 3 zur Elektrizitäts- /Gasverteilung gezählt werden müssen. Die Verteilnetze sind von der Stadtwerke Lübbecke GmbH gepachtet. Alle erforderlichen Investitionen werden von der Stadtwerke Lübbecke GmbH getätigt. Elektrizitätsverteilung Die Forderungen gegen Gesellschafter ergeben sich aus Forderungen aus Netznutzungsentgelten und der Verlustübernahme in Höhe von 1.348 T€. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge für Vermögensgegenstände, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen, in Höhe von 246 T€. Die sonstigen Rückstellungen entfallen mit 231 T€ im Wesentlichen auf Rückstellungen auf ausstehende Rechnungen und Personalrückstellungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 236 T€ (Vorjahr 146 T€) enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit 11 T€ (Vorjahr 0 €) verbundene Unternehmen. Grundzuständiger Messstellenbetrieb Die Forderungen gegen Gesellschafter ergeben sich aus Forderungen aus Messentgelten und der Verlustübernahme in Höhe von 57 T€. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge für Vermögensgegenstände, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen, in Höhe von 9 T€. Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 517 € auf Jahresabschluss- und Personalrückstellungen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit 86 € (Vorjahr 0 €) verbundene Unternehmen. Gasverteilung Die Forderungen gegen Gesellschafter ergeben sich aus Forderungen aus Netznutzungsentgelten und der Verlustübernahme in Höhe von 922 T€. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge für Vermögensgegenstände, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen, in Höhe von 199 T€. Die sonstigen Rückstellungen entfallen mit 13 T€ im Wesentlichen auf die Rückstellung für das Regulierungskonto Gas, Personalrückstellungen und Rückstellungen für den Jahresabschluss. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 83 T€ (Vorjahr: 57 T€) enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit 4 T€ (Vorjahr 0 €) verbundene Unternehmen. Bilanz der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung Tätigkeit Elektrizitätsverteilung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke
Bilanz der Tätigkeit Gasverteilung der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung Tätigkeit Gasverteilung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke
Bilanz der Tätigkeit Grundzuständiger Messtellenbetrieb der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung Tätigkeit gundzuständiger Messstellenbetrieb für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, Lübbecke, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschaftversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschluss und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, grundzuständiger Messstellenbetrieb und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG sowie § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW EPS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Gütersloh, am 4. Juli 2024 ETL
WRG GmbH
Struckmeier, Wirtschaftsprüfer Robbers, Wirtschaftsprüfer Beschluss aus der Niederschrift der 45. Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Lübbecke mbH am 22.08.2024Beschluss: Gemäß dem in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübbecke GmbH nach § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Stadtwerke Lübbecke GmbH gefassten Beschluss stellt die Gesellschafterversammlung gemäß § 11 Ziff. 2 lit. c des Gesellschaftsvertrages der Netzgesellschaft Lübbecke mbH den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nach Prüfung durch die ETL WRG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gütersloh, fest. Die Bilanz schließt zum 31.12.2023 mit 5.217.051,86 €. Gem. § 11 Ziff. 2 lit. d des Gesellschaftsvertrages der Netzgesellschaft Lübbecke mbH hat die Gesellschafterversammlung auch über die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Gem. § 1 des Ergebnisabführungsvertrages vom 02.12.2011 ist ein Jahresfehlbetrag durch die Stadtwerke Lübbecke GmbH auszugleichen, deshalb entfällt eine Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses. Laut Jahresabschluss 2023 beträgt der durch die Stadtwerke Lübbecke GmbH auszugleichende Verlust 1.365.985,09 €. |
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