DEIKON GmbHLiquidiert

50677 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 61963
Eingetragen
8.10.2009
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilienbesitz. Tätigkeiten gemäß § 1 KWG sind ausgeschlossen; ebenso Tätigkeiten nach § 34c der Gewerbeordnung.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

UBS AG
Switzerland
18.900.000 €
49.74%
Germany
14.900.000 €
39.21%
Germany
4.100.000 €
10.79%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DEIKON GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Lagebericht

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1.1. Überblick über die Gesellschaft

Die DEIKON GmbH i.I. (im Folgenden auch Deikon oder Gesellschaft), eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 61963, entstand durch Formwechsel der Boetzelen Real Estate AG aufgrund eines außerordentlichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.08.2009.

Gegenstand der Gesellschaft war die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilienbesitz. Die Gesellschaft vermietete ihre Objekte insbesondere an Supermarktketten und Discounter. Am 28.09.2012 wurde über das Vermögen von Deikon das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nach eingegangenem Antrag der Gesellschaft vom 03.09.2012 eröffnet. Das Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Köln unter der Nummer 71 IN 354/12 geführt. Herr Dr. Andreas Ringstmeier wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft wird seitdem abgewickelt. Am 06.03.2017 reichte der Insolvenzverwalter den Schlussbericht ein, der entsprechende Schlusstermin fand am 21.07.2017 am Amtsgericht Köln statt. Das Insolvenzverfahren dauert weiterhin an.

Der Jahresabschluss 2010 wurde unter Abkehr der Going Concern Prämisse aufgestellt. Vom Grundsatz der Unternehmensfortführung konnte nicht mehr ausgegangen werden, da diesem mit Insolvenzeröffnung und Abwicklung tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Insofern ist die Lage der Gesellschaft beeinflusst durch veränderte Bewertungsgrundsätze, so dass ein unmittelbarer Vorjahresvergleich nicht möglich ist.

1.2. Geschäftsverlauf

Mit Gesellschafterbeschluss vom 12.02.2010 wurde neben Herrn Karl-Friedrich Hunold Herr Thomas Henke mit sofortiger Wirkung zum weiteren Geschäftsführer von Deikon bestellt.

Der Anfang des Geschäftsjahres 2010 war geprägt von intensiven und (damals) aussichtsreichen Verhandlungen mit einem namhaften Fondsinitiator über den Verkauf eines Immobilienportfolios in eine eigens zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft (DEIKON Handels- und Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. Portfolio KG). Verbunden mit diesem Projekt war, eine auslaufende Bankenfinanzierung in eine mittel- bis langfristige Finanzierung zu überführen.

Im Juni 2010 wurde das Projekt durch den Kooperationspartner kurzfristig abgesagt, was die weitere Entwicklung der Gesellschaft ungünstig beeinflusste. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass aufgrund der allgemeinen Finanzlage in Deutschland bzw. Europa der Fondsinitiator keine hinreichende Aussicht sah, die Geschäftsanteile an dem geschlossenen Immobilienfonds am Markt zu platzieren. Da es der Gesellschaft bis dahin nicht gelungen war, den bereits ausgelaufenen Darlehensvertrag zu verlängern, ging die Geschäftsführung von einer möglichen Insolvenzreife aus.

Zu deren Vermeidung erarbeitete die Gesellschaft mit einem Wirtschaftsprüfer ein Restrukturierungskonzept. Inhalt des Konzeptes war vor allem eine Anpassung der Bedingungen der emittierten Anleihen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9), insbesondere hinsichtlich deren künftiger Verzinsung und im Folgenden auch deren Nominalwert (Haircut). Die Anpassung sollte nach Maßgabe des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG ) vom 31.07.2009 erfolgen. Dabei sollte der Zinssatz für alle drei Anleihen für die Zeit zwischen dem 01.07.2010 und dem 30.6.2013 von 6,0 % p.a. auf 1,0 % p.a. herabgesetzt werden. Vom 01.07.2013 bis zum Fälligkeitstermin der Teilschuldverschreibungen war wiederum eine erneute jährliche Verzinsung mit 6% p.a. vorgesehen.

Nach entsprechender sachverständiger Prüfung ging die Gesellschaft auf Grundlage des damaligen Restrukturierungskonzepts und der Ertrags- und Finanzplanung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit über die Zahlungsfähigkeit von Deikon im laufenden und folgenden Geschäftsjahr (2010 und 2011) aus. Die Geschäftsführung nahm daher eine positive Fortbestehensprognose vor, mit der Folge, dass keine Insolvenzantragspflicht bestand.

Die vorstehend genannte Reduktion des Zinssatzes setzte einen Beschluss der Gläubigerversammlung nach Maßgabe des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in der derzeit geltenden Fassung voraus. Zu diesem Zweck fanden im September 2010 Versammlungen der Anleihegläubiger der drei Hypotheken-Anleihen statt. Die Gläubigerversammlungen haben jeweils den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft - mit Modifikationen, so zum Beispiel der Wahl von je einem Gläubigervertreter pro Anleihe - zugestimmt. Die Beschlüsse wurden allerdings wegen des fehlenden Quorums (50 % der im Umlauf befindlichen Teilschuldverschreibungen) nicht rechtskräftig.

Auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der jeweiligen Gläubigerversammlung wurden jeweils zweite Gläubigerversammlungen im Oktober/November 2010 einberufen, in denen rechtskräftige Beschlüsse hinsichtlich der Reduktion des Zinssatzes gefasst wurden.

Zudem konnte die Gesellschaft vor dem Hintergrund des ausgelaufenen Bankkredites mit betreffender Bank im November 2010 einen Darlehensvertrag über einen Betrag in Höhe von EUR 44,0 Mio. abschließen, der eine Laufzeit bis zum 30.12.2011 aufwies und eine Verzinsung des Darlehens in Höhe des 1 Monats-Euribor zzgl. einer Marge in Höhe von 2%-Punkten p.a. vorsah.

Parallel dazu haben die übrigen finanzierenden Banken Wohlverhaltenserklärungen abgegeben. Sie haben sich insbesondere verpflichtet, vorerst, d.h. bis zum 31.12.2010, auf eine Ausübung von Kündigungsrechten zu verzichten.

Um Liquidität zu erhalten, hat Deikon mit einer Bank im April 2010 eine außergerichtliche Vereinbarung über die Zahlung eines (Teil-)Betrages in Höhe von EUR 5,3 Mio. geschlossen. Basis dieser Vereinbarung waren von der Gesellschaft in 2009 gerichtlich geltend gemachte Ansprüche aus einer Bürgschaft bezüglich Rückforderungsansprüchen für geleistete Anzahlungen in Höhe von EUR 6,3 Mio. Hinsichtlich des Restbetrages von EUR 1 Mio. vereinbarten die Parteien, dass zunächst im Zusammenwirken mit dem Verkäufer des betreffenden Objekts ein anderweitiger Verkauf angestrebt werden sollte. Da dies nicht geschah, wurde im Dezember 2010 seitens der Bank auch der Restbetrag an Deikon gezahlt. Bezüglich offener Zinsen und Kosten wurde der Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bis 2015 fortgeführt.

Im Dezember 2010 hat die Geschäftsführung der Gesellschaft beschlossen, Schadensersatzansprüche gegen frühere Vorstandsmitglieder der Rechtsvorgängerin Boetzelen Real Estate AG wegen des Abschlusses eines Zinsswapvertrages in 2008 gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Die geltend gemachten Ansprüche beliefen sich auf nominal ca. EUR 10 Mio.

2. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

2.1. Ertragslage

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2010 einen Jahresfehlbetrag (Geschäftsergebnis) von EUR 44,6 Mio. Dieser Fehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus der außerplanmäßigen Abschreibung des Immobilienbestandes sowie aus Bewertungsanpassungen aufgrund der Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung.

Die Umsatzerlöse, die aus der Vermietung der Bestandimmobilien resultieren, konnten im Geschäftsjahr 2010 geringfügig um 2% von EUR 17,4 Mio. in 2009 auf EUR 17,8 Mio. gesteigert werden. Ursächlich hierfür war der Immobilienanstieg im Laufe des Geschäftsjahres 2009.

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft sind deutlich von EUR 1,7 Mio. in 2009 auf EUR 8,0 Mio. in 2010 angestiegen. Im Wesentlichen resultiert der Anstieg aus den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen mit EUR 7,4 Mio.

Korrespondierend zum Anstieg der Umsatzerlöse stiegen auch die Aufwendungen für die Gebäudebewirtschaftung von EUR 1,2 Mio. auf EUR 1,5 Mio. an. Als Effekt aus dem Anstieg der Umsatzerlöse und dem des Materialaufwandes konnte ein Ergebniszuwachs von knapp TEUR 76 erwirtschaftet werden.

Der Personalaufwand hat sich in 2010 gegenüber 2009 deutlich um 37% bzw. TEUR 368 reduziert. Diese Entwicklung liegt im Wesentlichen in Konsolidierungsmaßnahmen im Personalbereich begründet. Die Geschäftsführung hat aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft in 2010 keine Sonderzahlungen erhalten.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen stiegen drastisch von EUR 6,4 Mio. in 2009 auf EUR 34,4 Mio. in 2010 um 438% an. Ausschlaggebend dafür waren insbesondere die vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf den Immobilienbestand aufgrund veränderter Marktverhältnisse. Ende Juni 2011 hat Deikon ihren Immobilienbestand sachverständig bewerten lassen. Der Bewerter kam zu einem Gesamtverkehrswert von EUR 191 Mio.

In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind nicht solche Abschreibungen enthalten, die aufgrund der Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung notwendig wurden. Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den Immobilienbestand aufgrund dieser Abkehr immer dann vorgenommen, wenn der Verkaufswert unter dem rechnerischen fortgeführten Buchwert zum Verkaufszeitpunkt lag (EUR 4,3 Mio.). Zudem wurde eine Datenbank auf den Erinnerungswert um EUR 0,3 Mio. abgewertet. Damit sind in den außerordentlichen Aufwendungen zudem EUR 4,6 Mio. Abschreibungen enthalten, die unmittelbar mit der Abkehr von der Going Concern Prämisse zusammenhängen.

Die Objekte konnten zu einem Gesamtwert von insgesamt EUR 191 Mio. veräußert werden, davon EUR 6 Mio. vor Insolvenzeröffnung und Mio. 185 EUR nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten von TEUR 1.690 auf TEUR 1.519 um 10% gesenkt werden. Die in 2010 avisierte deutliche Senkung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere im Bereich der Rechts- und Beratungskosten konnte nicht erreicht werden. Dagegen konnten Einsparungen bei den Firmenwagen und den Versicherungen erzielt werden.

Die Erträge aus den Wertpapieren resultieren aus den eigenen Anleihen. Diese mussten im Geschäftsjahr von TEUR 4.232 auf TEUR 901 um TEUR 3.331 aufgrund des dauerhaft gesunkenen beizulegenden Wertes abgeschrieben werden.

Die Zinsaufwendungen der Gesellschaft konnten bedingt durch die Reduktion des Zinssatzes bezüglich der Anleihen in 2010 gegenüber dem Vorjahr von EUR 14,09 Mio. auf EUR 13,37 Mio. gesenkt werden. Allerdings haben sich auch die Zinserträge von TEUR 86 auf TEUR 21 verringert. Der Rückgang resultiert aus dem Rückgang des Guthabens bei Kreditinstituten und damit einem Rückgang der Tages- und Termingeldeinlagen.

Die außerordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Aufstellung des Jahresabschlusses unter Abkehr von der Going Concern Prämisse. Neben außerplanmäßiger Abschreibungen auf den Immobilienbestand und immaterielle Vermögensgegenstände (EUR 4,6 Mio.), sind insbesondere Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft (EUR 5,1 Mio.) entstanden. Zudem konnte die Bewertungseinheit eines Zinsswaps wegen fehlender Durchhaltemöglichkeit bilanziell nicht dargestellt werden, weshalb die Verluste aus dem Sicherungsgeschäft das außerordentliche Ergebnis mit EUR 5,2 Mio. belasten.

Im Geschäftsjahr bestanden zwei Zinsswaps, die zur Absicherung des Zinsniveaus und damit der Zinszahlungen geschlossen wurden. Neben dem genannten Zinsswap für ein Darlehen, welches am Bilanzstichtag mit EUR 65,28 Mio. valutiert, wurde im November 2007 ein Zinsswap auf ein Darlehen abgeschlossen, wobei von Beginn an weder fristen- noch betragsmäßige Kongruenz bestand, so dass von Beginn an keine Bewertungseinheit bilanziert werden konnte. Daher musste auch dieses Swapgeschäft mit TEUR 471 ergebnismindernd in 2010 berücksichtigt werden.

2.2. Vermögens- und Finanzlage

Unter Berücksichtigung des Abzugs des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages beträgt die Bilanzsumme zum 31.12.2010 EUR 201,1 Mio. Die Verringerung dieser (wirtschaftlichen) Bilanzsumme resultiert im Wesentlichen auf der wertmäßigen Verringerung des Anlagevermögens wegen außerplanmäßiger Abschreibungen.

Der zahlenmäßige Objektbestand des Immobilienportfolios hat sich im Geschäftsjahr 2010 nur unwesentlich verändert, da hauptsächlich nur ein Objekt, Straubing, mit EUR 1,3 Mio. zugegangen ist. Zum 31.12.2010 wurden 90 Objekte bilanziert. Wertmäßig hat sich das Anlagevermögen aufgrund von plan- und außerplanmäßigen Abschreibungen deutlich verringert.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus in vergangenen Jahren zurückerworbenen eigenen Anleihen, deren Marktwert sich zum Bilanzstichtag um TEUR 3.331 auf TEUR 901 verringert hat.

Die liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2010 EUR 2,8 Mio. und haben sich damit gegenüber dem Vorjahr von EUR 4,6 Mio. um EUR 1,8 Mio. und damit relativ um 39% deutlich reduziert. Der Abgang resultiert im Wesentlichen aus der Finanzierung des Zugangs zum Anlagevermögen.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft hat sich in 2010 nicht verändert und beträgt nach wie vor EUR 38 Mio. Unter Berücksichtigung einer Kapitalrücklage von EUR 1,6 Mio. (i.V. EUR 1,6 Mio.), eines Verlustvortrags von EUR 36,3 Mio. (i.V. EUR 28,7 Mio.) und eines Jahresfehlbetrags in Höhe von EUR 44,6 Mio. (i.V. EUR 7,61 Mio.) ergibt sich zum 31. Dezember 2010 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 41,3 Mio. Das Eigenkapital ist damit aufgebraucht und die Gesellschaft in 2010 (bilanziell) überschuldet.

Die sonstigen Rückstellungen sind stark von EUR 7,6 Mio. in 2009 auf EUR 13,5 Mio. in 2010 angestiegen. Der Anstieg resultiert mit EUR 5,2 Mio. insbesondere daraus, dass ein abgeschlossenes Sicherungsgeschäft (Zinsswap) mit dem zugrundeliegenden Grundgeschäft bilanziell nicht als Bewertungseinheit dargestellt werden konnte, da aufgrund der Kündigung von Grund- und auch Sicherungsgeschäft durch die jeweiligen Banken im Rahmen der Insolvenz keine Durchhaltemöglichkeit mehr bestand. Die negative Wertentwicklung des Sicherungsgeschäftes ist daher im Abschluss zu zeigen. Auf die Ausführungen im Anhang sei verwiesen.

Die Gesellschaft hat in den Jahren 2005 (Anleihe I) und 2006 (Anleihe II und III) insgesamt drei Hypothekenanleihen über insgesamt EUR 70 Mio. emittiert, wobei EUR 10,3 Mio. von Gesellschaftern gehalten werden und daher unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen sind. Die Anleihen hatten eine Laufzeit von jeweils 10 Jahren und waren endfällig. Gegenüber dem Vorjahr sind die Anleihen unverändert. Der Zinssatz betrug bis zum 30.06.2010 jeweils 6 % p.a. Mit den Beschlüssen der Gläubigerversammlungen im Oktober und November 2010 wurde der Zinssatz für alle drei Anleihen bis 30.06.2013 auf 1% reduziert.

Die Anleihegelder wurden im Wesentlichen für die (nachrangige) Finanzierung der bilanzierten Immobilien eingesetzt. Der Kurs der Anleihen ist zum 01.07.2010 auf Grund einer Ad-hoc-Mitteilung bezüglich des bestehenden Sanierungs- bzw. Restrukturierungsbedarfs der Gesellschaft stark gefallen, konnte sich aber im Laufe des Geschäftsjahres auf dem niedrigen Kursniveau um die 20% stabilisieren. Zum Stichtag 31.12.2010 lag der Kurs an der Börse Düsseldorf für die Anleihe I mit der Wertpapierkennnummer A0EPM0 bei 25,02%, für die Anleihe II mit der WKN A0JQAG bei 21,01% und für die Anleihe III mit der WKN A0KAHL bei 22,10%. Bis 2012 ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen des Stichtagskurses. Mit Insolvenzanmeldung fiel der Kurs auf unter 10% des Nominalwertes, im Laufe des Insolvenzverfahrens stieg der Kurs auf bis zu 30% an. Die Endkurse im regulierten Markt betrugen für die drei Anleihen EUR 28,50 (Anleihe I, 25.06.2015, Düsseldorf), EUR 25,00 (Anleihe II, 28.06.2016, Frankfurt) und EUR 31,00 (Anleihe III, 11.11.2016, Frankfurt).

Der Aufbau des Immobilienportfolios war in 2010 weitestgehend abgeschlossen. Somit wurden auch keine zusätzlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgenommen, es kam weitestgehend zu Umschuldungen. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch die planmäßige Tilgung der Darlehen. Demgegenüber sind nunmehr aufgrund des Wegfalls der Going Concern Prämisse EUR 5,1 Mio. Vorfälligkeitsentschädigungen enthalten, weshalb ein Endstand von EUR 155,93 Mio. (i.V. EUR 159,89 Mio.) bilanziell dargestellt ist. Alle Darlehen sind besichert mit erstrangigen Grundschulden auf die finanzierten Objekte.

3. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

a. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2011 konnten mit den finanzierenden Banken die bestehenden Wohlverhaltenserklärungen verlängert werden. Die Banken verpflichteten sich bis Mitte Juni 2011, auf eine Ausübung von Kündigungsrechten zu verzichten. Im Anschluss konnten diese Wohlverhaltenserklärungen / Stillhalteabkommen erneut bis Ende Dezember 2011 verlängert werden. In 2012 duldeten die Kreditinstitute Covenant-Brüche, ohne entsprechende Kündigungsrechte auszuüben.

b. Wesentlicher Bestandteil des in 2010 aufgestellten Restrukturierungskonzeptes und Prämisse für die Vornahme einer positiven Fortbestehensprognose waren vor allem gravierende Einschnitte bei den Anleiheforderungen. Zur Fortsetzung der Restrukturierung sollte im Rahmen von weiteren Gläubigerversammlung im Februar/März 2011 nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG) vom 31. Juli 2009 beschlossen werden, dass das Schuldverschreibungsgesetz auf die jeweilige Anleihe Anwendung findet. Da das entsprechende Teilnehmer-Quorum nicht erreicht wurde, waren die jeweiligen Versammlungen nicht beschlussfähig, so dass die Gesellschaft zu weiteren Gläubigerversammlungen zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen hat. Diese Versammlungen fanden im Oktober 2011 statt. Die darin gefassten sogenannten Opt-In Beschlüsse nach dem Schuldverschreibungsgesetz - (SchVG) vom 31. Juli 2009 erlaubten, dass das Schuldverschreibungsgesetz 2009 auf die Unternehmensanleihen von Deikon anwendbar war. Dieser Schritt war notwendige Voraussetzung für den nächsten geplanten Sanierungsschritt, die Herabsetzung des Nennwerts der von Deikon ausgegebenen Hypotheken-Anleihen auf 40 %. Durch die Insolvenzantragsstellung im September 2012 kam es schlussendlich nicht mehr zu dieser Nennwertreduzierung.

c. Im weiteren Verlauf 2011 und 2012 fanden Gespräche mit potentiellen Eigenkapital-Investoren statt, die im März 2012 zu einem nicht bindenden Angebot einer namhaften amerikanischen Immobiliengesellschaft führten. Die Zurückziehung dieses Angebots im August 2012 führte neben weiteren nicht durchsetzbaren Sanierungsbemühungen zu einer negativen Fortbestehensprognose als auch einer insolvenzrechtlichen Überschuldung, der mit der Stellung eines Insolvenzantrages am 03.09.2012 Rechnung getragen wurde.

d. Insgesamt 29 Gläubiger der von Deikon ausgegebenen Hypothekenanleihen hatten in den Jahren 2010 und 2011 die Kündigung ihrer Anleihen erklärt und anschließend Klage auf Rückzahlung erhoben. Das Landgericht Köln gab den Klagen im Januar 2012 jeweils statt. Hiergegen legte Deikon jeweils Berufung ein; der Rechtsstreit wurde sodann in der Berufungsinstanz durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen.

In der Folge wurde einer dieser Rechtsstreite vom Insolvenzverwalter wieder aufgenommen. In diesem Sonderfall bestritt der Insolvenzverwalter die Forderung - anders als in den anderen Fällen, in denen eine Feststellung der angemeldeten Forderungen der Gläubiger zur Insolvenztabelle erfolgte.

Die Klage auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle hatte sodann Erfolg. Gleichzeitig stellten das zuständige Oberlandesgericht und nachfolgend auch der BGH ausdrücklich fest, dass dem Gläubiger einer Anleihe trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zustünde, wenn die Schuldnerin zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits Sanierungsbemühungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 beabsichtigte und zeitnah entfaltet habe. In der Folge zogen bis zum August 2017 acht Anleihegläubiger ihre Klagen zurück und akzeptierten entsprechende Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Noch offene Klagen bzw. Klagerücknahmen und die entsprechenden Kostenfestsetzungsbeschlüsse werden vom Insolvenzverwalter weiterverfolgt.

e. Deikon hat Ende des Jahres 2010 zwei frühere Vorstandsmitglieder auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die beiden Vorstandsmitglieder der Rechtsvorgängerin Boetzelen Real Estate AG hatten im November 2007 einen Kreditrahmenvertrag von bis zu € 128 Mio. abgeschlossen, wobei in der Folge nur Darlehensverträge von EUR 52 Mio. zustande kamen. Ergänzend dazu haben diese im August 2008 einen Zinsswapvertrag über € 75 Mio. mit in Bezug auf den Kreditrahmenvertrag unterschiedlicher Laufzeit abgeschlossen. Der Swap war über weite Strecken der Vertragslaufzeit und in seiner Höhe ungedeckt. Wegen der überzogenen Laufzeit entstand Deikon ein gravierender wirtschaftlicher Schaden.

Die früheren Vorstandsmitglieder wurden in 2015 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH in 2016 zurückgewiesen) als Gesamtschuldner zur Zahlung von EUR 6,5 Mio. zuzüglich Zinsen und Kosten (insgesamt EUR 8,3 Mio.) verurteilt.

Im Jahr 2007 hatte die Boetzelen Real Estate AG D&O-Versicherungen mit dem Zweck abgeschlossen, ihre Vorstandsmitglieder gegen eine Inanspruchnahme durch die Gesellschaft oder durch Dritte wegen ihrer Geschäftsführertätigkeit zu versichern. Nach Abzug von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ergab sich ein Erstattungsanspruch der Gesellschaft (Insolvenzmasse) gegen den Grundversicherer in Höhe von EUR 7,0 Mio. und gegen den Anschlussversicherer in Höhe von EUR 1,3 Mio.

Nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des zuständigen Gerichtes sind Vergleichsverhandlungen über eine Regulierung des Schadenersatzanspruches geführt worden. Der Anschlussversicherer erklärte auf mehrfache Ansprache - insbesondere durch die anwaltlichen Vertreter des Grundversicherers - keine Bereitschaft an einer außergerichtlichen, vergleichsweisen Schadensregulierung. Der entsprechende Erstattungsanspruch ist demnach in einem Deckungsprozess gerichtlich durchzusetzen. Dazu hat der Gläubigerausschuss seine Zustimmung erteilt, so dass Ende Dezember 2016 Klage erhoben wurde.

In Bezug auf den Anspruch gegen den Grundversicherer ist es mit Zustimmung des Gläubigerausschusses zu einem Vergleich gekommen. Er sieht die Zahlung von insgesamt EUR 6,8 Mio. vor.

f. Die Rechtsvorgängerin Boetzelen Real Estate AG hat im April 2007 ein Objekt in Hammersbach gekauft und nach Fertigstellung übernommen und bezahlt. Mit diesem Kaufvertrag wurde gleichzeitig ein weiterer Kaufvertrag für ein angrenzendes Grundstück inklusive Bebauung mit einem Fachmarkt (Bauteil 2) geschlossen. Im März 2008 trat die Gesellschaft vom Kaufvertrag des Bauteils 2 aufgrund von fehlenden Standards und des überzogenen Fertigungsstellungstermins vom Kaufvertrag zurück. Dagegen legte der Projektentwickler Klage ein. Mit Urteil vom September 2011 wurde dem Projektentwickler endgültig Recht gegeben. Deikon wurde zur Übernahme des entsprechenden Bauteils 2 und zur Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR 1,1 Mio. zzgl. Verzugszinsen verpflichtet. Das Objekt Hammersbach (Bauteil 2) wurde mit Besitzübergang November 2011 dem Anlagevermögen der Gesellschaft hinzugefügt.

g. Eine außergerichtliche Auseinandersetzung über den Restausbau des angekauften Objektes in Straubing (Bauteil Ost), über dessen Übernahme und über den Restkaufpreis konnte im Geschäftsjahr beendet werden. Aus dieser Vereinbarung resultierte eine Zahlung von Deikon in Höhe von TEUR 801 im Dezember 2011. Der Bauteil Ost wurde übernommen und dem Anlagevermögen der Gesellschaft hinzugefügt.

h. Mit Kaufvertrag Mai 2012 hat Deikon ein Objekt in Altenberge für einen Kaufpreis in Höhe von EUR 5,4 Mio. verkauft. Entsprechende eingetragene nachrangige Grundschulden der Anleihegläubiger der Anleihe mit der ISIN DE000A0JQAG2 wurden auf das Objekt Hammersbach übertragen. Mit dem Verkaufserlös wurden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 3,2 Mio. abgelöst sowie eine Teilauflösung eines Zinsswaps in Höhe von TEUR 800 veranlasst. Der Restbetrag in Höhe von EUR 1,4 Mio. ist der Gesellschaft als freie Liquidität zugeflossen.

i. Im Juli 2012 wurden die beiden bisherigen Geschäftsführer von den Gesellschaftern abberufen. Zum neuen, alleinigen Geschäftsführer wurde Herr Jürgen Akkermann, Dipl.-Kfm., bestellt.

j. Da zum 03.09.2012 Sanierungsbemühungen mit wesentlichen Gläubigern von Deikon und potentiellen Investoren der Gesellschaft endgültig gescheitert waren, stellte die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) Köln einen Insolvenzantrag. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 05.09.2012 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der später am 05.12.2012 in der ersten Gläubigerversammlung in seinem Amt endgültig bestätigt wurde.

Mit Beschluss vom 10.09.2012 des Amtsgerichts Köln wurde vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier aus Köln zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt. Mit Wirkung zum 28.09.2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Dr. Andreas Ringstmeier zum Insolvenzverwalter bestellt.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbarte der Insolvenzverwalter nach Abstimmung im Gläubigerausschuss mit den Grundpfandgläubigern die sogenannte "kalte Zwangsverwaltung" der Immobilien. Diese Vereinbarung beinhaltet die Verabredung, dass die Grundpfandgläubiger auf die Anordnung einer Zwangsverwaltung der Immobilien verzichten und sich der Insolvenzverwalter im Gegenzug bereit erklärt, die Immobilien "wie ein Zwangsverwalter" zu verwalten; die vereinnahmten Mietzinsen wurden an die Grundpfandgläubiger weitergeleitet, soweit diese nicht für die Bewirtschaftung der Immobilien eingesetzt werden mussten. Die Insolvenzmasse erhielt einen Anteil der eingegangenen Beträge, die unter anderem zur Deckung der durch die fortgesetzte Immobilienverwaltung entstandenen Kosten verwendet wurde.

Für die verkauften Grundstücke endete die Zwangsverwaltung mit dem Besitzübergang auf den jeweiligen Käufer im Dezember 2013. Im Februar 2014 wurde einem Kreditinstitut die Kündigung der Verträge über die kalte Zwangsverwaltung erklärt, nachdem nur noch zwei Objekte nicht verkauft waren. Daraufhin wurde für ein Objekt Zwangsverwaltung angeordnet.

Neben der Zwangsverwaltung verwertete der Insolvenzverwalter den Immobilienbesitz der Gesellschaft. Dafür schloss er mit den im Grundbuch erstrangig gesicherten Banken und dem Treuhänder, der die nachrangig gesicherten Anleihegläubiger vertrat, entsprechende Verwertungsvereinbarungen ab.

Nach einem intensiven Verkaufsprozess mit Bieterverfahren gelang es, 85 Immobilienobjekte im Paket mit Besitzübergang zum 01.12.2013 zu verkaufen. Der Kaufpreis betrug nach Abzug aller Einbehalte EUR 177 Mio. Für die verbliebenen fünf Objekte, die bis Juni 2015 in Einzelverwertungen verkauft wurden, konnte ein Gesamtverkaufspreis von EUR 8,8 Mio. Somit wurde das Anlagenvermögen für EUR 185 Mio. verkauft. Aus den Verwertungserlösen sind Absonderungsgläubiger (Banken und Anleihegläubiger) mit einem Gesamtbetrag von EUR 168 Mio. befriedigt worden.

k. Am 06.03.2017 hat der Insolvenzverwalter seinen Schlussbericht eingereicht. Mit Beschluss vom 23.05.2017 bestimmte das Insolvenzgericht Köln den Schlusstermin auf den 21.07.2017.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO EUR 55,1 Mio. Die Restmasse für Insolvenzgläubiger beträgt laut Schlussbericht EUR 24,6 Mio. zur Verfügung.

4. Chancen- und Risikobericht, Prognosebericht

Nachdem am 21.07.2017 der Schlusstermin im Insolvenzverfahren stattgefunden hatte, wurde mit Zustimmung des Gläubigerausschusses die erste Abschlagsverteilung von 40% auf die Forderungen der für den Ausfall festgestellten Insolvenzgläubiger vorgenommen.

Die Gesellschaft befindet sich derzeit in Abwicklung. Das Insolvenzverfahren dauert noch an, da der Insolvenzverwalter Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den Anschlussversicherer aus dem Prozess gegen die ehemaligen Vorstände und Kostenfestsetzungsbeschlüsse aus Klagerücknahmen im Zusammenhang mit der Kündigung von Anleihen weiter verfolgt. Zum weiteren Ausgang der Prozesse können keine quantitativen Angaben gemacht werden. Der gesetzliche Vertreter rechnet aber noch mit positiven Ausgängen, so dass die Chancen die Risiken überwiegen. Über welchen Zeitraum sich diese Prozesse erstrecken, ist ebenfalls ungewiss.

Nach Abschluss der Prozesse und Auskehrung eines verbleibenden Guthabens wird die Gesellschaft abgewickelt werden.

 

Düsseldorf, den 29.09.2017

Dr. Andreas Ringstmeier, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Deikon GmbH in Insolvenz

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 188.814.865,29 229.829.569,01
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.276,00 616.571,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.276,00 616.571,00
II. Sachanlagen 187.909.095,89 224.980.554,49
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 184.280.159,89 220.445.533,63
2. technische Anlagen und Maschinen 3.576.062,81 4.435.425,60
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.691,00 14.294,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 42.182,19 85.301,26
III. Finanzanlagen 903.493,40 4.232.443,52
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.000,00 0,00
2. sonstige Finanzanlagen 901.493,40 4.232.443,52
B. Umlaufvermögen 11.991.880,03 13.309.085,67
I. Vorräte 874.000,00 797.527,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.301.730,64 7.897.449,61
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 109.790,09 240.715,89
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 62.990,93 0,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 8.128.949,62 7.656.733,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.816.149,39 4.614.109,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 244.514,09 322.539,23
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 41.322.891,98 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 242.374.151,39 243.461.193,91

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 3.271.690,93
I. gezeichnetes Kapital 38.000.000,00 38.000.000,00
II. Kapitalrücklage 1.575.000,00 1.575.000,00
III. Verlustvortrag 36.303.309,07 28.697.940,63
IV. Jahresfehlbetrag 44.594.582,91 7.605.368,44
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 41.322.891,98 0,00
B. Rückstellungen 13.516.470,68 7.627.135,22
C. Verbindlichkeiten 228.814.803,03 232.556.473,78
1. Anleihen 59.771.000,00 59.771.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 155.934.429,79 159.894.446,05
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 612.024,09 580.846,89
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.329.085,02 351.665,62
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 10.663.732,50 10.305.717,50
davon aus Anleihen 10.229.000,00 10.229.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 10.663.732,50 10.305.717,50
6. sonstige Verbindlichkeiten 504.531,63 1.652.797,72
davon aus Steuern 264.485,56 316.857,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten 42.877,68 5.893,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 242.374.151,39 243.461.193,91

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2010 - 31.12.2010
EUR
1.1.2009 - 31.12.2009
EUR
1. Umsatzerlöse 17.797.607,34 17.449.272,89
2. Veränderung der nicht abgerechneten Nebenkosten 76.473,00 153.966,00
3. sonstige betreibliche Erträge 7.968.462,22 1.726.849,02
4. Materialaufwand -1.486.922,45 -1.214.121,05
a) Aufwendungen für Gebäudewirtschaft -1.486.922,45 -1.214.121,05
5. Personalaufwand -635.853,65 -1.003.776,50
a) Löhne und Gehälter -547.479,89 -914.271,46
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -88.373,76 -89.505,04
davon für Altersversorgung 2.600,31 2.387,94
6. Abschreibungen -34.399.885,73 -6.395.077,03
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.518.724,95 -1.689.634,73
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 156.820,15 0,00
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 21.447,80 85.587,83
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -3.330.950,12 -2.264.770,39
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.374.381,12 -14.087.083,34
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -28.725.907,51 -7.238.787,30
13. außerordentliche Aufwendungen 15.536.674,96 0,00
14. außerordentliches Ergebnis -15.536.674,96 0,00
15. sonstige Steuern -332.000,44 -366.581,14
16. Jahresfehlbetrag 44.594.582,91 7.605.368,44

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die DEIKON GmbH i.I. (im Folgenden auch Deikon oder Gesellschaft), eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 61963, entstand durch Formwechsel der Boetzelen Real Estate AG aufgrund eines außerordentlichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.08.2009.

Gegenstand der Gesellschaft war die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilienbesitz. Die Gesellschaft vermietete ihre Objekte insbesondere an Supermarktketten und Discounter. Am 28.09.2012 wurde über das Vermögen von Deikon beim Amtsgericht Köln unter 71 IN 354/12 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nach eingegangenem Antrag der Gesellschaft vom 03.09.2012 eröffnet. Das Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Köln unter der Nummer 71 IN 354/12 geführt. Herr Dr. Andreas Ringstmeier wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft wird seitdem abgewickelt. Am 06.03.2017 reichte der Insolvenzverwalter den Schlussbericht ein, der entsprechende Schlusstermin fand am 21.07.2017 am Amtsgericht Köln statt. Das Insolvenzverfahren dauert weiterhin an.

Deikon galt im Geschäftsjahr 2010 als große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, da sie gemäß § 264d HGB einen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch genommen hat. Zum Aufstellungszeitpunkt dieses Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 war der Börsenhandel mit den Unternehmensanleihen im regulierten Markt eingestellt, weshalb Deikon nunmehr rückwirkend für das Geschäftsjahr 2010 aufgrund der Größenkriterien im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft darstellt.

Zur Vermeidung von Ordnungsgeldern hat die Gesellschaft im September 2010 mit Ergänzung von Februar 2011 eine ungeprüfte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit einem Anhang und einem Anlagespiegel sowie einem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 im Bundesanzeiger offengelegt. Im Vergleich zu dieser offengelegten Vorjahresbilanz bzw. Vorjahresgewinn- und -verlustrechnung gibt es mit Hinblick auf die Vorjahresspalte des vorliegenden Abschlusses im Wesentlichen folgende Änderungen: Es werden für das Geschäftsjahr 2009 Anleihen in Höhe von TEUR 59.771 anstatt TEUR 70.000 ausgewiesen, da die Differenz nunmehr als Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gezeigt wird. Aus den sonstigen Verbindlichkeiten werden zudem TEUR 77 als Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen. Diese Umgliederung wurde aufgrund der engeren Zugehörigkeit zum neuen Posten vorgenommen, zumal der gesamte Betrag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern darstellen. In der offengelegten Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2009 wurde keine Bestandsveränderung ausgewiesen, sondern dieser Posten mit dem Materialaufwand verrechnet. Diese Verrechnung wurde nunmehr aufgehoben. Zudem wurden die Bezeichnungen des Vorratsvermögens, der Bestandsveränderung und des Materialaufwandes unternehmensspezifisch angepasst.

Im August 2011 hat Deikon eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang mit einen Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2010 offengelegt. Dabei wurde von der Annahme der Unternehmensfortführung ausgegangen. Der nunmehr aufgestellte Abschluss wurde demgegenüber unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Es ergeben sich zwangsläufig Unterschiede, insbesondere bei der Bewertung.

II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242ff., 264ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG aufgestellt. Es wurde entgegen des allgemeinen Grundsatzes nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da diesem Grundsatz tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstanden. Über das Vermögen der Gesellschaft, die sich derzeit in der Abwicklung befindet, wurde am 28.09.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Normen der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" (IDW RS HFA 17) beachtet.

Für den Bilanzansatz folgt daraus, dass nur noch bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Geschäftsbetriebs verwertbare Vermögensgegenstände zu aktivieren und neben den bislang zu passivierenden Schulden auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse verursacht wurden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte unter Veräußerungsgesichtspunkten.

Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurden die unter Liquidationsgesichtspunkten zu ermittelnden Zeitwerte der Vermögensgegenstände grundsätzlich nur insoweit berücksichtigt, als sie die fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht überschritten. Bei der Ermittlung der Zeitwerte der Vermögensgegenstände wurde die voraussichtliche Dauer der Abwicklung berücksichtigt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände richtete sich im Wesentlichen nach den Verhältnissen des Absatzmarktes.

Auch nach Wegfall der Fortführungsannahme sind Schulden zu ihrem Erfüllungsbetrag bzw. zu ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Dabei wurde berücksichtigt, dass in einer wirtschaftlich kritischen Situation Schulden möglicherweise vorzeitig fällig gestellt werden.

Für den Ausweis der Bilanzposten und der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung gelten auch bei einem Wegfall der Going-Concern-Prämisse die allgemeinen Vorschriften des HGB. Auch wenn Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unter Veräußerungsgesichtspunkten zu bewerten waren, wurden sie weiterhin in der Bilanz dem Anlagevermögen zugeordnet.

Die Erfolgswirkungen aus Änderungen der Bilanzierung und Bewertung, die durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse begründet waren, wurden im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§ 266 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt worden.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. In diesem Zusammenhang sind § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB, § 265 Abs. 1 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 3 nicht anzuwenden (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Außerdem brauchen Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung des BilMoG entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst werden.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden nur dann planmäßig abgeschrieben, wenn sie (voraussichtlich) über einen längeren Abwicklungszeitraum betrieblich genutzt wurden. Es wurden zusätzlich wegen veränderter Marktverhältnisse am Bilanzstichtag sowie der Insolvenz und Abwicklung der Gesellschaft außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit unter Liquidationsgesichtspunkten ermittelten niedrigeren Zeitwerten anzusetzen.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. unter Liquidationsgesichtspunkten ermittelten Zeitwerten angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. unter Liquidationsgesichtspunkten ermittelten Zeitwerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert oder unter Liquidationsgesichtspunkten ermittelten Zeitwerten angesetzt. Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden - wenn notwendig - Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Soweit der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 und 2 HGB auf dem Abschluss gegenseitiger Verträge basiert, bei denen Leistung und Gegenleistung ihrer Natur nach zeitraumbezogen sind, aber zeitlich auseinanderfallen, setzt eine fortgeführte Aktivierung voraus, dass der Vertrag trotz beabsichtigter Einstellung des Geschäftsbetriebs erfüllt wird. Ist dies nicht der Fall, wurden Rechnungsabgrenzungsposten erfolgswirksam aufgelöst. Sofern aufgrund der Kündigung bzw. Aufhebung der den Rechnungsabgrenzungsposten zugrundeliegenden Verträge Rückforderungsansprüche bzw. -verpflichtungen oder Verpflichtungen zur Leistung von Vertragsstrafen gegenüber Dritten bestanden, wurden diese unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten oder Rückstellungen bilanziert.

Nach § 250 Abs. 3 HGB aktivierte Disagien wurden insoweit ausgebucht, als die korrespondierende Verbindlichkeit vorzeitig zurückgezahlt wurde.

Liquide Mittel

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden nach dem Wegfall der Going-Concern-Annahme mit dem vollen nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.

In dem nicht auf der Going-Concern-Prämisse basierenden Jahresabschluss wurden zusätzlich alle Verpflichtungen aufgenommen, die der Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgten und denen sich Deikon nicht entziehen konnte, wie beispielsweise Vertragsstrafen. Die Aufnahme erfolgte auch dann, wenn diese Verpflichtungen rechtlich noch nicht entstanden sind.

Im Falle drohender Verluste aus Derivaten (z.B. Swaps) entspricht der Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um den aus dem schwebenden Geschäft drohenden Verlust zu antizipieren, dem negativen beizulegenden Zeitwert i.S.d. § 255 Abs. 4 Satz 1 oder 2 HGB des betreffenden Derivats am Abschlussstichtag, ggf. abzüglich einer passivierten Optionsprämie. Auch wenn das Derivat am Abschlussstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hatte, erübrigte sich eine Abzinsung der Drohverlustrückstellung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, da der Abzinsungseffekt bereits im negativen beizulegenden Zeitwert berücksichtigt war.

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen erforderte Einschätzungen und Annahmen durch das vertretungsberechtigte Organ. Aufgrund des langen Aufstellungszeitraumes sind Schätzungsunsicherheiten weitestgehend nicht mehr relevant.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Das Wahlrecht zur etwaigen Aktivierung latenter Steuern für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung (Aktivüberhang) wurde nicht ausgeübt.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ergibt sich aus dem in der Beilage zu diesem Anhang dargestellten Anlagenspiegel.

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Es handelt sich im Wesentlichen um zwei Datenbanken, die mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet wurden. Dabei wurde eine Datenbank außerplanmäßig um TEUR 293 auf ihren Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben, da diese nach dem Geschäftsjahr 2010 nicht mehr genutzt werden konnte.

2. Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Eine planmäßige Abschreibung auf den Objektbestand wurde vorgenommen, da die Immobilien über einen längeren Zeitraum hinaus noch im Wesentlichen bis Dezember 2013 genutzt wurden, bevor sie veräußert wurden. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden zudem vorgenommen, um den Objektbestand aufgrund veränderter Marktverhältnisse am Bilanzstichtag mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen immer dann vorgenommen, wenn der Verkaufswert unter dem rechnerischen fortgeführten Buchwert zum Verkaufszeitpunkt lag. Insgesamt betrugen die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen EUR 33 Mio. Die Objekte konnten zu einem Gesamtwert von insgesamt EUR 191 Mio. veräußert werden, davon EUR 6 Mio. vor Insolvenzeröffnung und Mio. 185 EUR nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

3. Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Deikon hielt zum Bilanzstichtag einen 100%igen Kommanditanteil an der DEIKON Handels- und Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. Portfolio KG mit Sitz in Köln. Die DEIKON Handels- und Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. Portfolio KG wurde beim Handelsregister Köln unter HRA 27521 eingetragen. Gegenstand dieses Unternehmens war der Erwerb, das Vermieten und die Verwaltung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden sowie die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zum Zwecke der Vermögensverwaltung.

Das Kommanditkapital der KG betrug zum Bilanzstichtag TEUR 2 und war zu diesem Stichtag noch nicht eingezahlt. Aufgrund der fehlenden Einzahlung bestand eine Haftung des Kommanditisten in entsprechender Höhe. In 2010 hatte die KG einen Verlust in Höhe von TEUR 1 erwirtschaftet.

Das Eigenkapital der DEIKON Handels- und Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. Portfolio KG beträgt zum 31.12.2010 TEUR 1,2, das Geschäftsergebnis TEUR -0,8.

Wertpapiere des Anlagevermögens

In den Vorjahren hatte Deikon eigene Hypothekenanleihen mit einem Nominalwert von TEUR 4.406 für insgesamt TEUR 4.232 erworben. Im Geschäftsjahr 2010 hatten die Anleihen einen niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 901 und wurden auf diesen abgeschrieben. Der Nachranganteil auf diese Anleihen in 2015/2016 betrug TEUR 1.130.

4. Vorräte

Es werden nicht abgerechnete Nebenkosten ausgewiesen. Ein Ausweis unter den Forderungen war aufgrund der fehlenden Konkretisierung eines Anspruchs, etwa durch Rechnungsstellung, nicht möglich.

5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben folgende Restlaufzeiten:

Restlaufzeit
31.12.2010
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 110 5 105 0
(Vorjahr) (241) (230) (11) (0)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 63 0 63 0
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
Sonstige Vermögensgegenstände 8.129 882 497 6.750
(Vorjahr) (7657) (6933) (724) (0)
  8.302 887 665 6.750
(Vorjahr) (7898) (7163) (735) (0)

Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich die DEIKON Handels- und Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. Portfolio KG.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Schadensersatzansprüche in Höhe von TEUR 7.247, Guthaben auf einem Treuhandkonto in Höhe von TEUR 512 und Körperschaftsteuerforderungen in Höhe von TEUR 156 enthalten. Darüber hinaus sind antizipative Posten in Höhe von TEUR 70 enthalten, wobei es sich um im Folgejahr abzugsfähige Vorsteueransprüche handelt. Zudem umfasst der Posten einen kurzfristigen Vorschuss gegen einen Geschäftsführer in Höhe von TEUR 2.

6. Aktive Rechnungsabgrenzung

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum 31.12.2010 TEUR 245. Er enthält im Wesentlichen abgegrenzte Geldbeschaffungskosten aus Anleihen. Aufgrund der Laufzeitverkürzung ergab sich ein zusätzlicher Aufwand von TEUR 20.

7. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 38.000 und ist im Handelsregister eingetragen.

Kapitalrücklage

Mit Gesellschafterbeschluss vom 12. Februar 2007 hatte die damalige Alleingesellschafterin Boetzelen AG & Co. KG eine weitere Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 600 auf insgesamt TEUR 1.575 geleistet.

Verlustvortrag/Jahresfehlbetrag

Der Verlustvortrag von Deikon entwickelte sich wie folgt:

TEUR
Verlustvortrag 31.12.2009 28.698
Jahresfehlbetrag 2009 7.605
Verlustvortrag 31.12.2010 36.303

Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 beläuft sich auf EUR 44.595.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 41.323, so dass das buchmäßige Eigenkapital passivisch TEUR 0 beträgt. Der Fehlbetrag wird ebenfalls aktivisch ausgewiesen.

8. Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten (TEUR 631) und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (TEUR 12.886) in einer Höhe von TEUR 13.517 gebildet.

Die Rückstellungen für drohende Verluste sind für zwei Zinsswaps gebildet worden. Bei einem der beiden Swaps sind Darlehenslaufzeit und -höhe von Beginn an nicht kongruent zum Sicherungsgeschäft gewesen, weshalb keine Bewertungseinheit vorlag. Der Vertrag über den zweiten Zinsswap sowie das Grundgeschäft (Darlehensvertrag) wurden im September 2012 außerordentlich von Banken gekündigt. Da seitens der Gesellschaft zum Bilanzstichtag keine Durchhaltemöglichkeit mehr besteht, ist aufgrund der Kündigungen die Bildung einer Bewertungseinheit nicht möglich gewesen.

Die Bewertung der Zinsswaps zum 31. Dezember 2010 erfolgte unter Zugrundelegung des mark-to-market Verfahrens. Auch wenn die Zinsswaps am Abschlussstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten, wurde keine Abzinsung der Drohverlustrückstellung vorgenommen, da der Abzinsungseffekt im negativen beizulegenden Zeitwert berücksichtigt ist.

Die den Rückstellungen zugrundeliegenden Verpflichtungen sind in überwiegender Anzahl kurzfristiger Natur, weshalb keine Abzinsungen der Rückstellungen vorgenommen wurden. Bei Verpflichtungen, die am Bilanzstichtag noch über ein Jahr bestehen, ist aus Wesentlichkeitsgründen eine Abzinsung unterblieben.

Die Zusammensetzung und Entwicklung ist im nachfolgenden Rückstellungsspiegel wiedergegeben:

01.01.2010
TEUR
Inanspruchnahme
TEUR
Auflösung
TEUR
Zuführung
TEUR
31.12.2010
TEUR
Drohende Verluste 7.250 0 0 5.636 12.886
Ungewisse Verbindlichkeiten 377 170 183 607 631
Gesamt 7.627 170 183 6.243 13.517

9. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Restlaufzeit davon durch Grund- Pfandrechte
31.12.2010
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
gesichert
TEUR
Anleihen 59.771 0 20.000 39.771 59.771
(Vorjahr) (59.771) (0) (0) (59.771) (59.771)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 155.934 4.860 151.074 0 155.934
(Vorjahr) (159.894) (9.377) (19.116) (131.401) (159.894)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 612 612 0 0 0
(Vorjahr) (581) (581) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.329 1.329 0 0 0
(Vorjahr) (352) (352) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 10.664 435 0 10.229 10.229
(Vorjahr) (10.306) (77) (0) (10.229) (10.229)
Sonstige Verbindlichkeiten 505 504 0 0 0
(Vorjahr) (1.653) (1.653) (0) (0) (0)
  228.815 7.740 171.074 50.000 225.934
(Vorjahr) (232.557) (12.040) (19.116) (201.401) (229.894)

Die Banken haben mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Deikon von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. Demzufolge sind die Fristigkeitsvermerke an diesen Sachverhalt in 2010 angepasst worden.

10. Überleitung Anlagespiegel zur Gewinn- und Verlustrechnung betreffend die Zugänge zu den Abschreibungen

Im Anlagespiegel werden Zugänge zu planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 321 auf immaterielle Vermögensgegenstände und von TEUR 5.842 auf Sachanlagen gezeigt. Diese sind in der Gewinn- und Verlustrechnung vollständig unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst.

Differenziert wurde beim Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen innerhalb der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Die diesbezüglichen Zugänge betreffend die immateriellen Vermögensgegenstände resultierten mit TEUR 293 vollständig aus der Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung und wurden daher in den außerordentlichen Aufwendungen gezeigt. Hinsichtlich der diesbezüglichen Zugänge betreffend die Sachanlagen basierten TEUR 28.237 auf veränderten Marktverhältnissen am Bilanzstichtag. Sie wurden daher in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen ausgewiesen. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden weitere Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.332 vorgenommen, die in den außerordentlichen Aufwendungen enthalten sind. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 3.331 werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf Finanzanlagen ausgewiesen.

11. Außerordentliches Ergebnis

Zum 31. Dezember 2010 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von TEUR -15.537 ausgewiesen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um aus dem Wegfall der Going-Concern-Prämisse angepasste Bewertungen von Sachverhalten, insbesondere um außerplanmäßige Abschreibungen (TEUR 4.625), Verluste aus einem Zinsswap wegen fehlender Durchhaltemöglichkeit (TEUR 5.165) und Vorfälligkeitsentschädigungen (TEUR 5.107).

IV. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus der Verpflichtung zum Kauf zweier Objekte in Straubing und Hammersbach im Geschäftsjahr 2011 bestanden im Geschäftsjahr sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 801 und TEUR 1.100. Gegenüber einer Bank bestand eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe von TEUR 250. Diese musste im ersten Halbjahr 2011 gezahlt werden.

Aufgrund der nicht eingezahlten Einlage des Kommanditanteils der DEIKON Handels- und Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. Portfolio KG bestand die Haftung in Höhe der nicht eingezahlten Einlage (TEUR 2) bis zur vollständigen Einzahlung. Die Einzahlung erfolgte am 20.03.2012, so dass nunmehr Haftungsansprüche auszuschließen sind.

2. Forderungsverzicht mit Besserungsschein

In den Gesellschafterbeschlüssen vom 27. und 28. Oktober sowie vom 2. November 2010 wurden die Anleihebedingungen der drei Hypothekenanleihen dahingehend geändert, dass die ursprüngliche Verzinsung der Anleihen mit 6% des Nominalwertes in der Zeit vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2013 auf 1% herabgesetzt wurde. Die Anleihegläubiger hatten ebenso den Beschluss gefasst, bis zum 24. August 2013 auf das außerordentliche Kündigungsrecht zu verzichten.

3. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich fünf Arbeitnehmer und eine Aushilfe (Vorjahr acht Arbeitnehmer) beschäftigt.

4. Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2010 folgende Personen an:

Herr Karl Friedrich Hunold, Immobilienkaufmann, Mettmann und

Herr Thomas Henke, Dipl. Kaufmann, Düsseldorf (seit 12.02.2010).

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist Herr Dr. Andreas Ringstmeier, Jurist, Köln, als Insolvenzverwalter von Deikon vertretungsberechtigtes Organ.

5. Bezüge der Geschäftsführung

Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt TEUR 227.

Einem Geschäftsführer wurde im Geschäftsjahr ein Vorschuss von TEUR 2 gewährt.

6. Angabe von Gesellschaftern

Zum 31.12.2010 bestanden folgende Gesellschafter:

UBS AG, Zürich/Schweiz 49,74 %

Interwood GmbH, Köln 10,79 %

Boetzelen AG & Co. KG, Mönchengladbach 0,26 %

RheinMainCapital Holding GmbH, Düsseldorf 39,21 %

Deikon hat keine Informationen darüber, ob Beherrschungsverträge zwischen Gesellschaftern vorlagen, die ggf. einen Einbezug in einen Konzernabschluss eines dieser Gesellschafter notwendig gemacht hätte. Im Geschäftsbericht der UBS AG für das Geschäftsjahr 2010 ist Deikon nicht erwähnt.

7. Derivative Finanzinstrumente

Als derivative Finanzinstrumente wurden Zinssatzswaps zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt.

Zum Bilanzstichtag weisen die Zinsswaps einen negativen Barwert in Höhe von TEUR 12.886 aus. Die originären Laufzeiten der Zinsswaps haben sich aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verringert. Auf die Ausführungen unter den sonstigen Rückstellungen sei verwiesen.

8. Ergebnisverwendung

Der Insolvenzverwalter schlägt vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 44.594.582,91 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlagespiegel

Anschaffungskosten / Herstellungskosten
01.01.2010
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
31.12.2010
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.207.889,16 0,00 0,00 6.207.889,16
  6.207.889,16 0,00 0,00 6.207.889,16
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 235.426.838,19 1.376.368,75 4.488,98 236.798.717,96
2. technische Anlagen und Maschinen 5.296.562,94 0,00 0,00 5.296.562,94
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.650,91 2.645,79 0,00 53.296,70
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 85.301,26 0,00 35.525,42 49.775,84
  240.859.353,30 1.379.014,54 40.014,40 242.198.353,44
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 2.000,00 0,00 2.000,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 4.232.443,52 0,00 0,00 4.232.443,52
  4.232.443,52 2.000,00 0,00 4.234.443,52
  251.299.685,98 1.381.014,54 40.014,40 252.640.686,12
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2010
Euro
Zugänge (planmäßig)
Euro
Zugänge (außerplanmäßig)
Euro
Abgänge (planmäßig)
Euro
31.12.2010
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.591.318,16 320.962,00 293.333,00 0,00 6.205.613,16
  5.591.318,16 320.962,00 293.333,00 0,00 6.205.613,16
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.981.304,56 5.486.666,63 32.050.586,88 0,00 52.518.558,07
2. technische Anlagen und Maschinen 861.137,34 348.716,60 510.646,19 0,00 1.720.500,13
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.356,91 6.248,79 0,00 0,00 42.605,70
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 7.593,65 0,00 7.593,65
  15.878.798,81 5.841.632,02 32.568.826,72 0,00 54.289.257,55
III. Finanzanlagen          
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 3.330.950,12 0,00 3.330.950,12
  0,00 0,00 3.330.950,12 0,00 3.330.950,12
  21.470.116,97 6.162.594,02 36.193.109,84 0,00 63.825.820,83
Buchwerte
31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.276,00 616.571,00
  2.276,00 616.571,00
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 184.280.159,89 220.445.533,63
2. technische Anlagen und Maschinen 3.576.062,81 4.435.425,60
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.691,00 14.294,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 42.182,19 85.301,26
  187.909.095,89 224.980.554,49
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.000,00 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 901.493,40 4.232.443,52
  903.493,40 4.232.443,52
  188.814.865,29 229.829.569,01

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Düsseldorf, den 29.09.2017

Dr. Andreas Ringstmeier, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der DEIKON GmbH in Insolvenz

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2017 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Deikon GmbH in Insolvenz, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über möglicheFehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätzeund der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der DEIKON GmbH in Insolvenz, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 31.12.2010 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffenddar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Jahresabschluss der der DEIKON GmbH in Insolvenz, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 aufgrund des am 28.09.2012 eröffneten Insolvenzverfahrens unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt wurde.

 

gez. Düsseldorf, den 29.09.2017

Warth & Klein Grant Thornton AG
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Dr. Jens W. Brune, Wirtschaftsprüfer

Dr. Claudia Schrimpf-Dörges, Wirtschaftsprüferin

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