Jedermann
AG
Hausbay
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.159.948,16 |
3.129.700,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.981,00 |
25.572,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.138.967,16 |
2.286.101,16 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
818.027,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.871.352,22 |
2.175.509,98 |
| I.
Vorräte |
527.031,00 |
664.028,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.003.192,47 |
673.989,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.341.128,75 |
837.492,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.955,21 |
14.847,36 |
| Aktiva |
5.066.255,59 |
5.320.058,26 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.003.460,68 |
4.011.630,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
187.217,00 |
187.217,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
3.774.413,85 |
|
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.170,17 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
3.774.413,85 |
| B.
Rückstellungen |
157.503,50 |
240.567,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
905.291,41 |
1.067.860,41 |
| Summe
Passiva |
5.066.255,59 |
5.320.058,26 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hausbay. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichtes Koblenz unter HRB
29362 eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des AG-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im
Geschäftsjahr geleistete Zahlungen für
Aufwendungen der Folgejahre.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das Vorjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Eigenkapital
Die Gewinnrücklagen betragen 3.774.413,85 €
(Vj Gewinnvortrag 3.160.717,00 €).
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten in Höhe von 905.291,41
€ haben 238.969,85 € eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr und 666.321,56 € eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht
bzw. waren für die Beurteilung der Finanzlage nicht
von Bedeutung.
Ausleihen, Forderungen u. Verbindlichkeiten gg.
Gesellschaftern
Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgende
Rechte und Pflichten:
Forderungen
|
7.691,49 €
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
802.730,90 €
|
5. Sonstige Angaben
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag lagen im Geschäftsjahr nicht vor.
Im Jahresdurchschnitt waren 33 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Zu Vorständen waren bestellt:
Herr Frank Jedermann, Hausbay
Herr Hartmut Jedermann, Sonnental (Schweiz)
Herr Michael Jedermann, Prag (Tschechische Republik)
Herr Jens Jedermann, Kastellaun
Frau Kristin Jedermann-Kunz, Daubach
6. Nachtragsbericht
Im Wirtschaftsjahr 2023 gab es keine besonderen
Vorkommnisse, die sich über das Wirtschaftsjahresende
hinaus erstreckt haben, sodass ein Nachtragsbericht
entfällt.
Hausbay, den 28. Februar
2025
gez.
Frank Jedermann, Geschäftsführer
gez.
Hartmut Jedermann, Geschäftsführer
gez.
Michael Jedermann, Geschäftsführer
gez.
Jens Jedermann, Geschäftsführer
gez.
Kristin Jedermann-Kunz, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2025
festgestellt.
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