Autonomy
Germany GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66,00 |
2.299,88 |
| I.
Sachanlagen |
66,00 |
2.299,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
176.756,57 |
204.177,95 |
| I.
Vorräte |
13.533,28 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
160.793,79 |
203.921,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.429,50 |
256,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
176.822,57 |
206.477,83 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
144.125,87 |
144.592,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100,00 |
100,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
119.492,10 |
108.127,20 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
466,23 |
-11.364,90 |
| B.
Rückstellungen |
13.674,85 |
32.900,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.021,85 |
28.985,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.021,85 |
28.985,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
176.822,57 |
206.477,83 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
III. Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
C. Angaben zu Posten der Bilanz
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Soweit sich durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Änderungen bei
Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben,
wurden die Vorjahresbeträge nicht an die
geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst.
(Art. 67 Abs. 8 EGHGB).
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden
(§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.
Selbständig nutzungsfähige bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem
Anschaffungs- / Herstellungswert von EUR 150,00 werden im
Jahr des Zugangs in vollem Umfang als Betriebsausgaben
behandelt.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
gebildet, wenn die Anschaffungskosten des einzelnen
Wirtschaftsgutes EUR 150,00 aber nicht
EUR 1.000,00 übersteigen.
Der Sammelposten wird beginnend mit dem
Wirtschaftsjahr der Bildung linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
III. Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung
lautende Sachverhalte enthält, wurden diese in Euro
umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
C. Angaben zu Posten der Bilanz
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter eine
Forderung in Höhe von insgesamt EUR 129.794,20.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte
nicht. Er ist in den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen enthalten.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft
geführt von:
Andrew Kanter, Kaufmann
Sushovan Hussain, Kaufmann
München, den 26.01.2012
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Andrew Kanter
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Sushovan Hussain
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2012 festgestellt.
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