Bernhard
Kuth Baugesellschaft mbH
Niederkassel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.447,00 |
4.514,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.447,00 |
4.513,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.098,40 |
141.820,95 |
| I.
Vorräte |
4.473,04 |
104.051,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.697,54 |
36.581,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.523,37 |
9.507,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.927,82 |
1.188,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.215,00 |
3.502,56 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
102.691,60 |
199.657,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
161.452,00 |
349.495,37 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
125.000,00 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
227.691,60 |
225.222,45 |
| davon
Verlustvortrag |
225.222,45 |
86.426,27 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
102.691,60 |
199.657,86 |
| B.
Rückstellungen |
3.711,00 |
9.342,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
157.741,00 |
340.153,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
70.182,35 |
228.788,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
161.452,00 |
349.495,37 |
Anhang zum 31. Dezember 2009
Bernhard Kuth Baugesellschaft mbH
Bauunternehmung
53859 Niederkassel
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurde die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungabgrenzungsposten wurde in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend geson-
dert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit den der Schlussbilanz des
vergangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der
Aufstellung bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wennsie zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EstG
nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis EUR 150,00) wurden
gemäß § 6 (2) Satz 1 EstG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
Finanzanlagen
Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt.
Das Prinzip der freien Bewertung wurde
berücksichtigt.
Forderungen aus Lieferungen und Lestungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nur mit
unverhältnismäßigen Kosten oder
Verzögerungen hätten festgestellt werden
können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB
die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als
ursprüngliche Anschaffungs- und Herstellungskosten
übernommen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens
"Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagespiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Bei den außerordentlichen Erträgen handelt
es sich um eine Kautionerstattung..
Ergänzende Angaben
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge und der Bezüge
des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4
HGB verzichtet.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung beschlossenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag lag eine Bankbürgschaft in
Höhe von EUR 500,00 vor.
Besonderheiten nach dem Abschlussstichtag
Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2010 hat die
Auflösung der Gesellschaft zum 01.02.2010 beschlossen
und mit URNr. 104/10 dem Amtsgericht Siegburg zugestellt.
|