Solar Winter
GmbH
Burgsalach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.102,00 |
3.119,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.102,00 |
3.119,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
296.668,11 |
270.520,64 |
| I.
Vorräte |
26.905,00 |
3.261,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.325,27 |
62.732,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
-4.944,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
184.437,84 |
204.526,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.980,00 |
896,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
303.750,11 |
274.535,64 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
135.958,71 |
103.846,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
110.958,71 |
78.846,22 |
| B.
Rückstellungen |
60.885,18 |
92.990,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
106.906,22 |
77.698,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
106.906,22 |
77.698,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
303.750,11 |
274.535,64 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach
en einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Aufgrund der Anwendung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bereits ab dem Jahr 2011
erfolgt keine Durchbrechung der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden beibehalten.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Es wurde zu Fortführungswerten (going concern)
bewertet.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände,
der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den
Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf
einen abweichenden Ansatz verzichtet.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Der aktivierte
Firmenwert wird planmäßig abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
wurde in die Handelsbilanz übernommen da der vorliegende
Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter
Bedeutung ist.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen
zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die
Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die
Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie
angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten
beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die
Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist. Daneben enthalten Sie die
Kosten der allgemeinen Verwaltung, freiwillige soziale
Leistungen und betriebliche Altersversorgung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die
Sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
zur notwendigen Erfüllung benötigt wird.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro
0,00 (Vj. 0,00). In diesen Forderungen sich solche aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 0,00 (Vj.
0,00) enthalten.
Forderungen (bzw. langfristige Ausleihungen) gegen
Gesellschafter betragen Euro 0,00 (Vj. 0,00).
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Rückstellungen
Da in den Folgejahren aufgrund der Abweichung zwischen
Handels- und Steuerbilanz, die Steuerbilanz einen
höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen gebildet. Die passive
latente Steuer beträgt Euro 3.000,00.
(VJ Euro 3.000,00)
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen aus dem Verrechnungskonto
betragen EURO 36.524,27.
(Vj. EURO 47.961,95 ). Die Verbindlichkeiten werden
nicht verzinst. Die Rückzahlung ist variabel.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen aus der Umsatzsteuerverrechnung
betragen Euro 3.330,09. ( Vj. Euro 23.214,07 ).
Die Verbindlichkeiten werden nicht verzinst. Die
Rückzahlung ist variabel.
(Mitzugehörigkeitsvermerk)
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EURO 0,00 (Vj. 0,00) . Die Verbindlichkeiten werden
soweit sie langfristig gewährt werden verzinst. Die
Rückzahlung ist variabel
(Mitzugehörigkeitsvermerk).
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit
den Verbindlichkeiten in einem
Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich
wie folgt zusammen:
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit |
< 1 Jahr |
EURO |
106.906,22 |
(Vj. EURO
77.698,63) |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit |
1 bis 5 Jahre |
EURO |
0,00 |
(Vj.
EURO
0,00) |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit |
> 5 Jahre |
EURO |
0,00 |
(Vj.
EURO
0,00) |
Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte,
Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten
Verbindlichkeiten beträgt: 2.607,45 (Vj. 833,13
EUR).
Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
- Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die
Geschäftsführung der Solar Winter GmbH durch die
Geschäftsführer, Herrn Reinhard Winter,
Heizungsbaumeister.
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die an die
oben genannten Geschäftsführer ausgereichten
Darlehen auf Euro 0,00. Die Kredite sind mit 0 % zu verzinsen
und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 0 Jahren. Im
laufenden Geschäftsjahr wurden hiervon insgesamt Euro
0,00 zurückgezahlt.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von Euro 78.846,22 enthalten.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.
Der Abschluss wurde am 20. Februar 2014 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
Burgsalach, 20. Februar 2014
Solar Winter GmbH
gezeichnet: Reinhard Winter
Gesellschafter-Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2014 festgestellt.
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