Sun Sesam
GmbH
Rodgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
886.200,00 |
943.437,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.622,00 |
8.289,00 |
| II.
Sachanlagen |
878.578,00 |
935.148,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
521.006,58 |
340.095,77 |
| I.
Vorräte |
196.708,84 |
112.482,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
270.309,14 |
183.162,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.988,60 |
44.451,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
732,00 |
728,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
32.125,24 |
|
| Aktiva |
1.440.063,82 |
1.284.260,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
15.614,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Bilanzverlust |
57.325,24 |
9.585,80 |
| davon
Verlustvortrag |
9.585,80 |
817.551,78 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
32.125,24 |
|
| B.
Rückstellungen |
42.600,00 |
1.950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.380.799,22 |
1.266.696,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.664,60 |
|
| Passiva |
1.440.063,82 |
1.284.260,77 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung sowie Anhang, wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 288
Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten erfasst und werden ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung bilanziert. Die
Wertentwicklung wird in der Anlagenbuchhaltung zweifelsfrei
nachgewiesen.
Die planmäßige
Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Zugänge an
geringwertigen Anlagegütern mit
Einzelanschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 und
nicht mehr als EUR 800,00 wurden abweichend von der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in
sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 2
EStG in voller Höhe abgeschrieben.
Die
fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt, das
allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler
Abschläge berücksichtigt.
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische
Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften
gebildet worden.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) wurde zum
Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Sämtliche im Einzelnen ausgewiesenen
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind binnen Jahresfrist
fällig.
Der
Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
Verlustvortrag aus dem
Vorjahr
|
|
9.585,80
|
Jahresfehlbetrag
|
|
47.739,44
|
|
|
57.325,24
|
Zum 31. Dezember 2023 beträgt der
nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
EUR 32.125,27. Diese bilanzielle Überschuldung
stellt keine insolvenzrechtliche Überschuldung nach
§ 19 Insolvenzordnung dar, da der Gesellschafter
Gürbüz Gündüz eine
Rangrücktrittvereinbarung über EUR 50.000,00
bis 31. Dezember 2031 abgegeben hat.
Die
sonstigen Rückstellungen in Höhe von
insgesamt EUR 42.600,00 betreffen ausstehende
Rechnungen sowie Aufbewahrungs- und Jahresabschlusskosten.
Die gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
auszuweisenden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen zum Bilanzstichtag EUR 85.381,57 (Vorjahr
EUR 32.000,00). Sie werden unter der Bilanzposition
sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Gesellschafter
hat hinsichtlich der darin enthaltenen Darlehensforderung
in Höhe von EUR 122.500,00 gegenüber der
Gesellschaft einen Rangrücktritt ausgesprochen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen zum Bilanzstichtag EUR 840.023,39
(Vorjahr EUR 460.887,65); solche mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen zum Bilanzstichtag EUR
540.775,83 (Vorjahr EUR 805.808,92).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
1. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Sun Sesam GmbH durch:
Herrn Gürbüz Gündüz, Frankfurt am
Main.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
2. Die Sun Sesam GmbH mit Sitz in Rodgau wird im
Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter
der Handelsregisternummer HRB 51604 geführt.
3. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich
neun Arbeitnehmer beschäftigt.
4. Unterschrift des Geschäftsführers
Rodgau, den 2. August
2024
gez.
Gürbüz Gündüz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2024
festgestellt.
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