Wix
Elektrotechnik GmbH
Unna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.857,00 |
63.820,00 |
| I.
Sachanlagen |
50.857,00 |
63.820,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
713.800,71 |
482.862,21 |
| I.
Vorräte |
54.401,39 |
55.415,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138.725,17 |
153.169,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
520.674,15 |
274.277,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
496,17 |
432,50 |
| Aktiva |
765.153,88 |
547.114,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
580.429,01 |
417.850,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
900,00 |
900,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
391.850,99 |
360.023,41 |
| IV.
Jahresüberschuss |
162.578,02 |
31.827,58 |
| B.
Rückstellungen |
124.812,88 |
68.807,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.911,99 |
60.456,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
59.911,99 |
60.456,16 |
| Passiva |
765.153,88 |
547.114,71 |
Anhang
des Geschäftsjahres
01. Januar bis zum 31. Dezember 2023
für die
Wix Elektrotechnik
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Dortmund Unna
I. Allgemeine Angaben zum Abschluss
Der Abschluss zum 31. Dezember 2023 der Wix
Elektrotechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB
und damit zur Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften
sowie der Gliederungsvorschriften der §§ 266 und
275 HGB für kleine Kapitalgesellschaften verpflichtet.
Auf die Inanspruchnahme von Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften - insbesondere bei der Gliederung von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - hat die
Gesellschaft verzichtet.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamm
unter HRB 6370 eingetragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB aufgestellt.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Im einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
- Die immateriellen
Vermögensgegenstände und die Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernden
Wertminderungen vorgenommen. Auf Zugänge beweglicher
Wirtschaftsgüter wird die Abschreibung
"pro rata temporis", d. h. monatsgenau vorgenommen.
Bei Abgängen während des Geschäftsjahres
wird der jährliche Abschreibungssatz zu demjenigen
Bruchteil angewandt, der der Anzahl der vor dem Abgang
abgelaufenen vollen Kalendermonate entspricht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
- Die Bewertung der Waren erfolgt mit den
Anschaffungskosten.
- Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Dem Ausfallrisiko wird sofern erforderlich durch
Pauschalabwertungen auf die wertberichtigungsfähigen
Forderungen Rechnung getragen.
- Die flüssigen Mittel sind mit dem
jeweiligen Nennwert bilanziert. Devisenguthaben bzw.
-bestände hat die Gesellschaft zum Bilanzstichtag
nicht.
- Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert
angesetzt.
- Die sonstigen Rückstellungen werden in
Höhe der Beträge angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind; sie tragen somit den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung.
- Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungs- bzw. Nennbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens nach den
Bruttowerten ist in dem beigefügten Anlagenspiegel
dargestellt.
2. Restlaufzeiten der sonstigen
Vermögensgegenstände
Sämtliche sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter 1 Jahr; dies gilt auch für das Vorjahr.
IV. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen
bestehen nicht.
2. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung oblag im Berichtsjahr
Herrn Norbert WIx, Drensteinfurt
3.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen
Jahresüberschuss mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen
und vorzutragen.
Unna, im September 2024
WIx Elektrotechnik GmbH
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Norbert WIx
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2024
festgestellt.
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