Primus
Verbrauchergenossenschaft e.G.
Hörselberg-Hainich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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26.189,28
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28.932,84
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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12.535,00
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15.734,00
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II. Sachanlagen
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5.283,44
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4.828,00
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III. Finanzanlagen
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8.370,84
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8.370,84
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B. Umlaufvermögen
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251.516,41
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237.732,33
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I. Forderungen und sonst.
Vermögensgegenstände
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232.027,66
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236.015,88
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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19.488,75
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1.716,45
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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1.371,95
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1.371,95
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Summe Aktiva
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279.077,64
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268.037,12
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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112.914,28
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75.097,33
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I. Geschäftsguthaben
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733.233,31
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695.074,12
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II. Kapital des stillen
Gesellschafters
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161.856,89
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161.856,89
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III. Gewinnrücklagen
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0,00
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520,00
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IV. Verlustvortrag
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-742.419,11
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-757.441,06
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V. Jahresfehlbetrag
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-39.756,81
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24.912,62
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B. Rückstellungen
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14.208,38
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12.934,31
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C. Verbindlichkeiten
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151.954,98
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180.005,48
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Summe Passiva
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279.077,64
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268.037,12
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Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Primus
Verbrauchergenossenschaft eG in 99820
Hörselberg-Hainich auf den 31.12.2019 wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GenG sowie ggf. der Satzung zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des
Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr
wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten
wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.
Bei Deckung durch Termingeschäfte war der
entsprechende Terminkurs maßgebend.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am
Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Hörselberg-Hainich, den
22. Mai 2020
gez.
H. J. Welling, D. Fischer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 26. Juni 2020
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