A.T.M.
Autoservice GmbH
Neu-Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.113,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.113,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.288,02 |
| I.
Vorräte |
1.535,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.513,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.239,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.401,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.874,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
14.125,42 |
| B.
Rückstellungen |
4.049,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.477,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.401,02 |
Anhang
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des
Handelsrechts aufgestellt.
Die geltenden Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht
ausgewiesen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht
vorgenommen.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Als Saldenvorträge wurden die Werte der
Eröffnungsbilanz zu Grunde gelegt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Es wurden insbesondere die Erleichterungen, die für
den Anhang vorgesehen sind, beansprucht.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
er gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder.
Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend dem
tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv
vorgenommen.
Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es
handelt sich hierbei um eine Position, die für die
Darstellung des tatsächlichen Vermögens von
untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme
des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im
Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung
übernommen:
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über
5 Jahre abgeschrieben wird.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren
Marktpreis abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht fällig Umsatzsteuer (Istversteuerung).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr bestehen nicht.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 9.962,44 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Die Firma A.T.M. Autoservice GmbH hat Verpflichtungen
aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen
Beträge hinaus nicht begründet.
Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung
von Wechseln bestanden nicht.
Verpflichtungen aus
Gewährleistungsverträgen bestanden über die
gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht
begründet.
Der Geschäftsführer wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag
auf 14.125,42 Euro festzustellen und auf neue Rechnung
vorzutragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Ayad Nasrallah
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ausgeübter Beruf:
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Werkstattleiter
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Neu-Ulm, den 29.12.2011
gez.: Ayad Nasrallah
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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