Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 73447
Vorher
Maßgeschneidert KK UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
1.10.2014
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Der Import, Export, Internet- und Einzelhandel sowie das Design und die Herstellung von Textilien und Kleidung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eugen Kelberer
seit 1.10.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ratingen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FAVELA Clothing GmbH

Ratingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 324.477,00 341.902,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.289,00  
II. Sachanlagen 321.188,00 341.902,00
B. Umlaufvermögen 2.102.394,21 1.377.212,33
I. Vorräte 1.830.987,67 1.036.654,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109.069,40 278.826,27
davon gegen Gesellschafter 18.674,28 609,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 162.337,14 61.731,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 56.476,61 63.323,12
Aktiva 2.483.347,82 1.782.437,45

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 856.826,60 767.768,46
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 742.768,46 477.333,70
III. Jahresüberschuss 89.058,14 265.434,76
B. Rückstellungen 196.661,99 168.035,08
C. Verbindlichkeiten 1.429.859,23 846.633,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.087.654,49 611.375,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 342.204,74 235.258,75
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 4.785,47
Passiva 2.483.347,82 1.782.437,45

Anhang

FAVELA Clothing GmbH

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die FAVELA Clothing GmbH hat ihren Sitz in Ratingen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der HRB 73447 eingetragen.
Der Jahresabschluss der FAVELA Clothing GmbH, zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

2. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtlich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen.
3. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
5. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
6. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
7. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
8. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden je für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
9. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten in der Bilanz vermerkt.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten in der Bilanz vermerkt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind, soweit Anzahlungen auf Vorräte nicht von den Posten "Vorräte" offen abgesetzt wurden, unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Steuerrückforderungen berücksichtigen die sich aus den Berechnungslisten zu Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung ergebenen Erstattungen zur Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

IV. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 17 (Vorjahr: 13).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
4. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Im Geschäftsjahr war Herr Eugen Kelberer als Geschäftsführer tätig. Als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist er von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

Ratingen, den 19.12.2024

________________________________
Herr Eugen Kelberer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt.

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