FAVELA
Clothing GmbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
324.477,00 |
341.902,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.289,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
321.188,00 |
341.902,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.102.394,21 |
1.377.212,33 |
| I.
Vorräte |
1.830.987,67 |
1.036.654,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
109.069,40 |
278.826,27 |
| davon
gegen Gesellschafter |
18.674,28 |
609,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
162.337,14 |
61.731,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
56.476,61 |
63.323,12 |
| Aktiva |
2.483.347,82 |
1.782.437,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
856.826,60 |
767.768,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
742.768,46 |
477.333,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
89.058,14 |
265.434,76 |
| B.
Rückstellungen |
196.661,99 |
168.035,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.429.859,23 |
846.633,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.087.654,49 |
611.375,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
342.204,74 |
235.258,75 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
4.785,47 |
| Passiva |
2.483.347,82 |
1.782.437,45 |
Anhang
FAVELA Clothing GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die FAVELA Clothing GmbH hat ihren Sitz in Ratingen
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
unter der HRB 73447 eingetragen.
Der Jahresabschluss der FAVELA Clothing GmbH, zum
31.12.2022 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen
Bestimmungen des § 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die
Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu
Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum
Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde
Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich,
werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
5. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
6. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
7. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
8. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
9. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr ist bei jedem gesondert ausgewiesenen
Posten in der Bilanz vermerkt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist bei jedem
gesondert ausgewiesenen Posten in der Bilanz vermerkt.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind, soweit
Anzahlungen auf Vorräte nicht von den Posten
"Vorräte" offen abgesetzt wurden, unter den
Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Steuerrückforderungen berücksichtigen die sich
aus den Berechnungslisten zu Körperschaft- und
Gewerbesteuererklärung ergebenen Erstattungen zur
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer.
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 17 (Vorjahr: 13).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
4. Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Im Geschäftsjahr war Herr Eugen Kelberer als
Geschäftsführer tätig. Als
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist
er von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Ratingen, den 19.12.2024
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Herr Eugen Kelberer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024
festgestellt.
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