Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 12671
Eingetragen
19.2.1991
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Der Großhandel mit Oberbekleidung aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Inka Orth
seit 11.8.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Inka Orth
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Subito Textilhandels GmbH Erika Kenn

Grafschaft

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.021,16 4.008,00
I. Sachanlagen 0,00 8,00
II. Finanzanlagen 1.021,16 4.000,00
B. Umlaufvermögen 46.568,57 68.603,73
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.703,72 68.603,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 864,85 0,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 113.052,36 70.437,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 160.642,09 143.049,50

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 34.168,61 34.168,61
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 31.255,41 31.255,41
IV. Gewinn- /Verlustvortrag 0,00 -152.689,27
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -8.737,11
VI. Bilanzverlust 204.040,97 0,00
VII. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 113.052,36 70.437,77
B. Rückstellungen 92.740,00 90.958,00
C. Verbindlichkeiten 67.902,09 52.091,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 160.642,09 143.049,50

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden

Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Subito Textilhandels GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständewurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Erika Kenn.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Grafschaft, den 17.11.2011

Geschäftsführer

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