Bartz
Partyservice & Catering GmbH
Herne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.150,00 |
83.563,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
588,00 |
1.367,00 |
| II.
Sachanlagen |
55.562,00 |
82.196,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.194,76 |
92.418,00 |
| I.
Vorräte |
4.500,00 |
4.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.523,98 |
69.635,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
64.329,09 |
61.713,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.170,78 |
18.282,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.935,65 |
21.680,04 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
50.374,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
156.280,41 |
248.036,00 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.645,36 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-2.162,65 |
-2.162,65 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
22.837,35 |
22.837,35 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.822,69 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
73.212,31 |
57.247,55 |
| IV.
Jahresüberschuss |
12.197,63 |
-15.964,76 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
50.374,96 |
| B.
Rückstellungen |
2.655,00 |
2.655,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
140.980,05 |
245.381,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
140.980,05 |
171.228,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
156.280,41 |
248.036,00 |
Anhang
I. Allgemeines
Bei der Firma Bartz Partyservice & Catering GmbH
handelt es sich um eine Gesellschaft, die nach § 264
Abs. 1 HGB verpflichtet ist, einen Anhang zu erstellen.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser
Kapitalgesellschaft.
Es handelt sich um die Erstellung des
Jahresabschlusses unter Anwendung eines Vergleiches
mit den wirtschaftlichen Geschäftszahlen des
Vorjahres im Sinne des § 265 Abs. 1 und 2 HGB.
Es ist nur ein Geschäftszweig vorhanden, sodass
eine ergänzende Gliederung der Bilanz bzw. Gewinn- u.
Verlustrechnung entfällt.
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.
Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3 HGB
wurden aufgenommen und umfassen die Abgrenzung der
Kfz-Steuern und Gebühren zum Bewertungsstichtag
31.12.2014.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in
den Erläuterungen zur Bilanz hinreichend dargestellt
beruht auf ausschließlicher Anwendung linearer
Abschreibungsmethoden und wird daher im Anhang nicht weiter
erläutert.
In der Bilanz wurde weder ein Sonderposten mit
Rücklageanteil noch eine Rückstellung für
latente Steuern gebildet.
Es wurden weder Teilwertabschreibungen noch
Absetzungen für außergewöhnliche
Abnutzungen vorgenommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn und
Verlust- Rechnung wurden
folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt:
Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände
werden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert
und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Plan
hat die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die planmäßige Abschreibungen werden
innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume
grundsätzlich linear vorgenommen.
Forderungen wurden grundsätzlich einzeln
bewertet und zu ihrem Nennwert erfasst.
Gemäß der handelsrechtlichen Vorschrift,
dass vorsichtig zu bewerten ist, und allen erkennbaren
Risiken Rechnung getragen werden muss wurde ein
Passivposten "Einzelwertberichtigung auf Forderungen"
gebildet, welcher die Summe aller Geldforderungen an
Schuldner umfasst, deren Unternehmen einen Antrag auf
Insolvenzverfahren gestellt haben, über den bis zum
Bilanzerstellungstag noch nicht endgültig entschieden
wurde.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen nur in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Es bestehen keine nicht in der Bilanz ausgewiesenen
oder vermerkten finanziellen Verpflichtungen die für
die Finanzanlagen von Bedeutung wären.
59469 Ense, den 15.06.2016
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 64.329,09 EUR.
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 61.713,70 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2016 festgestellt.
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