GMS Gebäude-Management GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 210266
Eingetragen
5.11.2004
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
die Vermittlung des Abschlusses von Mietund Kaufverträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Erstellung von Hoch- und Tiefbauvorhaben im eigenen und fremden Namen auf eigenen oder fremden Grundstücken für eigene oder fremde Rechnung

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

GMS Gebäudemanagement GmbH

Saalfeld

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Inhaltsverzeichnis

 

1 Bilanz zum 31.12.2006

 

2 Anhang

 

2.1 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

 

2.2 Verbindlichkeiten und Rückstellungen

 

2.3 Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

 

2.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

 

2.5 Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

 

2.6 Beschlüsse

 

2.7 Betriebsgröße

Bilanz zum 31. Dezember 2006

AKTIVA

31.12.2006 31.12.2005
EUR
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 22.354,00 31.184,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 52.832,81 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.525,84 51.245,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,73 32,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 157,50
135.713,38 82.619,73

PASSIVA

31.12.2006 31.12.2005
EUR
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 12.700,00 12.700,00
III. Verlustvortrag 11.181,79 790,93
IV. Jahresüberschuss 15.397,16 0,00
V. Jahresfehlbetrag 0,00 10.390,86
41.915,37 26.518,21
B. Rückstellungen 13.168,39 8.377,24
C. Verbindlichkeiten 80.629,62 47.724,28
135.713,38 82.619,73

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

 

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

 

Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

 

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

 

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

 

Sonstige Angaben

1.1.1 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

 

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

 

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

 

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten angewandte Abschreibungsmethoden

 

Vorrätebewertung

 

Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen

1.1.2 Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen zum Nennwert

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

 

Herr Matthias Theil

Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten (Angaben in vollen EUR):

Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten

Sachverhalt Stand zum 31.12.2005 + Neuvergabe - Rückzahlung Stand zum 31.12.2006
Verbindlichkeiten:
Herr Theil 11.532,71 10.041,31 0,00 21.574,44

Das Darlehen wurde mit 4 % verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 15.397,16
Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags in Höhe von EUR - 11.181,79
ergibt sich ein Betrag von der zu verwenden ist. EUR 4.215,37
Ein Betrag in Höhe von wird in die freie Rücklage eingestellt. EUR 0,00
Auf neue Rechnung wird vorgetragen: EUR 4.215,37

Beschlüsse

Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Beschlüsse gefasst:

Feststellung des Jahresabschlusses am 15.11.2007

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als (kleine) Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf (Beträge in EUR):

Anzahl der Arbeitnehmer 2
Umsatzerlöse 652,97
Bilanzsumme 135.713,38

Die Bilanzsumme wurde gemäß §267 Absatz 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Absatz 3 HGB um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag gekürzt.

Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft vor.

 

Saalfeld, den 15 November 2007

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