GERMEX
Motor GmbH
Barsbüttel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
AKTIVA
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Euro |
Gesamtjahr/Stand
Euro |
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A.
Anlagevermögen |
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
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| II. Sachanlagen |
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| III. Finanzanlagen |
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| B.
Umlaufvermögen |
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| I. Vorräte |
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| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
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| III. Wertpapiere |
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| IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
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6699,01 |
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| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
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| Summe Aktiva |
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6699,01 |
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PASSIVA
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Euro |
Gesamtjahr/Stand
Euro |
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A. Eigenkapital |
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
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153387,56 |
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| II.
Kapitalrücklage |
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| III.
Gewinnrücklagen |
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| IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
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-146045,05 |
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| V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
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-643,50 |
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| B.
Rückstellungen |
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| C.
Verbindlichkeiten |
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| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
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| Summe Passiva |
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6699,01 |
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Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 31. Dezember 2015
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs- und Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. I, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Germex Motor GmbH ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetz-buches aufgestellt. Die
Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 HGB in
Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 275 Abs. 1 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt, wobei die entsprechenden
Gliederungsvorschriften beachtet wurden.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauern zu
dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
II. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Die Aufteilung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem
Kontennachweis zur Bilanz
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangabe zur Bilanz nach § 327 Ziff. I HGB sind
nicht erforderlich.
IV. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres 2015 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch Frau Irmgard Klaus
als alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin geführt.
V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen nicht.
VI. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2015
Barsbüttel, den 15.
Dezember 2016
gez.
Irmgard Klaus
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 15.12.2016
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