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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Werner Wegner seit 11.11.2002 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
X-log Beteiligung GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2008BestätigungsvermerkBescheinigungder X-log Beteiligung GmbH
München, Belfortstr. 3, 81667 München
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Berichtsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
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| A Anlagevermögen | ||
| I. Ausstehende Einlagen | ||
| Auf das Stammkapital | 12.500,00 | 12.500,00 |
| B Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | 0,00 | 0,00 |
| II. Forderungen und Vermögensgegenstände | 28,44 | 771,62 |
| III. Wertpapiere | 0,00 | 0,00 |
| IV. Liquide Mittel | 17.260,06 | 12.751,37 |
| SUMME AKTIVA | 29.788,50 | 26.022,99 |
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PASSIVA |
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Berichtsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
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| A Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
| Bilanzgewinn/Verlust | -15,88 | -29,01 |
| B Rückstellungen | 640,00 | 600,00 |
| C Verbindlichkeiten | 4.164,38 | 452,00 |
| SUMME PASSIVA | 29.788,50 | 26.022,99 |
Allgemeine Angaben gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
Soweit der Jahresabschluss Bestandteile von Bedeutung enthält, die dazu führen, dass bei Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird, werden diese in den nachfolgenden Erläuterungen zum Anhang dargestellt.
Die Bewertung erfolgte beim Anlage- wie beim Umlaufvermögen nach dem going-concern-Prinzip. Ansatzpunkte für eine hiervon abweichende Bewertung, etwa nach Liquidationswerten, waren im Berichtsjahr nicht erkennbar.
Zugrundegelegte Vorschriften
Grundsätzlich wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses alle handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach dem Wortlaut der entsprechenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Unternehmensspezifische oder andere Gründe, die ein Abweichen hiervon erforderlich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor.
Angabe und Begründung der Durchbrechung der Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Im Jahresabschluss des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluss des Vorjahres keine Abweichungen in den angewandten Bewertungs- und Darstellungsmethoden, den Abschreibungsmethoden, der Abschreibung auf Geringwertige Wirtschaftsgüter, der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten, der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Entscheidung zwischen Gesamt- und Umsatzkostenverfahren vorgenommen.
Wertansätze
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertberichtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertberichtigungen bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt, Rückstellungen mit den Werten der bekannten oder wahrscheinlichen Verpflichtungen. Soweit aus steuerlichen Gründen Abzinsungen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanzansätze eingegangen, sondern in einer Nebenrechnung zur Herleitung der Steuerbilanz erfasst.
Angabe zur Umrechnung von Fremdwährungspositionen (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Bilanzpositionen in Fremdwährung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles gebucht. Speziell für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden keine Neubewertungen vorgenommen.
Allgemeine Angaben
Die Gliederung der Bilanz folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichungen vom gesetzlichen Gliederungsschema waren nicht erforderlich und wurden nicht vorgenommen.
Die gem. §§ 266 und 275 HGB aufgeführten Positionen der Bilanz sind dargestellt, wenn im Berichtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzusetzen waren. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden sinngemäß in Anspruch genommen.
Angaben zu Abschreibungen (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 274a HGB)
Abschreibungen sind keine angefallen:
Angaben zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren nicht zu bilanzieren.
Angabe von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Abschlussstichtag keine Ausleihungen und Forderungen.
Gegenüber Gesellschaftern bestanden keine Verbindlichkeiten.
Erläuterung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (§ 273 Satz 2 HGB, § 281 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Sonderposten mit Rücklagenanteil sind nicht bilanziert.
Erläuterung der Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB, § 285 Nr. 1a HGB und § 285 Nr. 1b HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind i.H.v. passiviert € 4.164,38 (Vorjahr: € 452--).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind, wie bereits im Vorjahr, nicht passiviert.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte o.ä. gesichert sind, sind wie bereits im Vorjahr, nicht passiviert.
Angabe der bestehenden Haftungsverhältnisse unter gesonderter Angabe der gewährten Pfandrechte und Sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7 HGB)
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates (§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführer war im Berichtsjahr:
|
Jürgen Wegner, München |
Ein Aufsichtsrat war im Berichtsjahr nicht bestellt.
Angabe der den Mitgliedern der Geschäftsführung und anderer Organe des Unternehmens gewährten Vorschüsse und Kredite mit Bedingungen (§ 285 Abs. 9c HGB)
Gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung und anderen Unternehmensorganen waren zum Abschlussstichtag keine Forderungen aktiviert.
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