Kutter
GmbH
Weißenhorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.310,00 |
40.216,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.308,00 |
40.214,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
423.307,44 |
405.685,25 |
| I.
Vorräte |
91.060,03 |
63.325,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
331.726,25 |
257.329,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
521,16 |
85.030,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.426,00 |
3.551,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
454.043,44 |
449.452,25 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
356.873,36 |
341.031,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
331.873,36 |
316.031,37 |
| B.
Rückstellungen |
37.341,44 |
22.972,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.828,64 |
85.448,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
59.828,64 |
85.448,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
454.043,44 |
449.452,25 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kutter GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Auf Grund der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen gemäß des Wahlrechts
des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im
Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind
nachfolgend gesondert angegeben, sofern welche bestanden.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden. Sofern nicht anderes
angegeben, sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
beibehalten worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielles Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zum Bilanzstichtag bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert nach § 253 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen/Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
4.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen wurden keine
Fremdkapitalzinsen einbezogen.
5.
Haftungsverhältnisse
Sonstige Haftungsverhältnisse i. S. von §
251 HGB bestehen nur branchenüblich hinsichtlich der
Gewährleistungsverpflichtungen für die Leistungen
gemäß BGB und VOB.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
|
Betrag
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|
EUR
|
Avalkonto Spk NU/Illert.
Nr. 796 992 000 3
|
6.653,30
|
Kautionsversicherung R+V
|
43.126,81
|
Summe
|
49.780,11
|
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
6.
Angaben nach § 42 Absatz 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw. Verpflichtungen:
Forderungen
sonstige Forderungen EUR 194.821,55
Weitere Forderungen/Verpflichtungen bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
7.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Anton Kutter, Schlossermeister
Siemensstr. 2
89264 Weißenhorn
als alleinigem Geschäftsführer
geführt.
Dem Geschäftsführer wurden weder
Vorschüsse gewährt, noch ist die Gesellschaft zu
Gunsten diesem Haftungsverhältnisse eingegangen.
89264 Weißenhorn, den 10.11.2015
gez. Anton Kutter
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2015 festgestellt.
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