Pokertronic
GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
54.000,00 |
108.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
17.660,00 |
31.408,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.660,00 |
31.408,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
135.777,01 |
41.540,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
110.643,46 |
12.336,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.133,55 |
29.204,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
207.437,01 |
180.948,96 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
147.356,25 |
132.689,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
107.689,50 |
140.018,29 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.666,75 |
-32.328,79 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
2.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.880,76 |
46.159,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
207.437,01 |
180.948,96 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Pokertronic GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Bewertung wurde unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Die Entwicklungskosten des intelligenten Tischsystems
wurden in der Handelsbilanz aktiviert, die Abschreibung
erfolgt seit dem Jahr 2009 mit 25% p.a.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit
der RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von EUR 27.880,76 vor. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen
EUR 30.000.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR
54.000.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt: Uwe Kerscher
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 5.9.2012.
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