Bodesheim
Verwaltungs-GmbH
Hünfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.680,01 |
41.017,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.336,28 |
40.674,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
43.139,75 |
40.481,18 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.782,30 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
343,73 |
343,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.680,01 |
53.799,83 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.530,01 |
53.149,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.585,24 |
24.949,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.380,18 |
2.636,17 |
| B.
Rückstellungen |
1.150,00 |
650,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.680,01 |
53.799,83 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Erläuterung der Bilanz
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der Bodesheim Verwaltungs-GmbH,
Hünfeld, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren
dies folgende Grundsätze und Methoden:
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
1.
Angaben gem. § 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr
von Frau Dipl.-Kffr. Daniela Bodesheim wahrgenommen.
2.
Anhaben gem. § 285 Nr. 11a HGB
Die Gesellschaft ist Komplementärin der
Bodesheim GmbH & Co. Betonpumpendienst KG mit
dem Sitz in 36088 Hünfeld.
Hünfeld, den 19. Dezember 2011
gez. Dipl.-Kffr. Daniela Bodesheim
- Geschäftsführerin -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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