POTEX Bau
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.749.924,89 |
3.923.900,89 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
3.749.923,39 |
3.923.899,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.290.098,43 |
31.941.020,79 |
| I.
Vorräte |
18.784.126,03 |
16.181.805,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.695.842,37 |
2.003.498,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.810.130,03 |
13.755.716,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
57.049,51 |
72.847,95 |
| Aktiva |
38.097.072,83 |
35.937.769,63 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.745.164,87 |
10.767.638,87 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.742.638,87 |
10.240.757,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
977.526,00 |
501.881,13 |
| B.
Rückstellungen |
744.242,61 |
2.276.711,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.607.665,35 |
22.893.419,62 |
| Passiva |
38.097.072,83 |
35.937.769,63 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die POTEX Bau GmbH hat ihren Sitz in Leipzig und ist
unter der Nummer HRB 22955 im Register des
Amtsgerichts Leipzig eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der für das Geschäftsjahr
geltenden Fassung aufgestellt.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3 HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Als Nutzungsdauer wurden
drei Jahre zugrunde gelegt.
Das unbewegliche Sachanlagevermögen wird linear
über eine Nutzungsdauer von 33 bzw. 50 Jahren
abgeschrieben.
Die Gegenstände des beweglichen
Anlagevermögens werden linear und
geometrisch-degressiv über folgende Nutzungsdauern
abgeschrieben:
technische Anlagen und Maschinen 2 bis 12 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 11 Jahre
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben.
In den Vorjahren entstandene Sammelposten
gemäß § 6 Abs. 2a EStG
wurden mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst und sind mit dem Erinnerungswert von
€ 1,00 ausgewiesen.
Es wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 HGB
vorgenommen.
Fertige und
unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten angesetzt. Ausfallbedrohte Forderungen wurden
einzelwertberichtigt. Das latente Ausfallrisiko wurde durch
Bildung einer Pauschalwertberichtigung erfasst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Für die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Abschlussstichtag darstellen, wurde ein
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 HGB auf der Aktivseite gebildet.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß
§ 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt
(§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB).
Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 30,525 %. Der
durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt
420 %.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Kosten-
und Preissteigerungen sind im Erfüllungsbetrag
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
4.
Erläuterungen zur Bilanz
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen € 390.635,66
(Vorjahr: € 359.916,24).
b)
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 25.607.665,35 (Vorjahr:
€ 22.893.419,62).
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr bis zu fünf Jahren betragen
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahren betragen € 0,00.
Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
gesichert sind, belaufen sich auf € 0,00.
c)
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Forderungen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr:
€ 105.517,22).
5.
Sonstige Angaben
a)
Anzahl der Arbeitnehmer:
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 34
Mitarbeiter beschäftigt.
b)
Ergebnisverwendung:
Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Leipzig, 22. Februar
2024
gez. Basri Demirel
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(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2024
festgestellt.
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