SAG Süddeutsche Agrar GmbH
Uferweg 25, 88512 Mengen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Hermann Krall seit 18.9.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SBL Süddeutsche Baustoff Logistik Verwaltungs GmbHMengenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2011A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Die zur Erläuterung der Bilanz erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen und sonstige Vermögensgenstände sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. C. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr war Herr Heinz Kaul (bis 30.11.2011)
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Valet u. Ott GmbH & Co. KG Kies- und Sandwerke, Freiberg a.N., einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht. 3. Haftung als Komplementär-GmbH Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der SBL Süddeutsche Baustoff Logistik GmbH & Co. KG, Mengen-Rulfingen, ohne Sach- und Geldeinlage.
gez. Marco Moradian WEITERE DATENBestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bei dem nachfolgenden Jahresabschluss (Bilanz und Anhang) handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "An die SBL Süddeutsche Baustoff Logistik Verwaltungs GmbH, Mengen-Rulfingen Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der SBL Süddeutsche Baustoff Logistik Verwaltungs GmbH, Mengen-Rulfingen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft." Stuttgart, 15.02.2012
BW PARTNER
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.08.2012 |
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