theWorlt
GmbH
Kempen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.384,01 |
23.789,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
160,00 |
308,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.224,01 |
23.481,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
302.452,91 |
256.188,40 |
| I.
Vorräte |
56.000,00 |
12.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
246.406,95 |
238.608,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45,96 |
5.579,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
317.836,92 |
279.977,41 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
223.559,75 |
220.915,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
195.915,67 |
194.267,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.644,08 |
1.648,61 |
| B.
Rückstellungen |
3.800,00 |
3.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
90.477,17 |
55.861,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
317.836,92 |
279.977,41 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die the Worlt GmbH hat Ihren Sitz in Kempen und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Krefeld
(HRB 11937). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für
Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wird gem. § 267a
Abs. 2 HGB i.V.m. § 267 HGB Gebrauch gemacht. Die the
Worlt GmbH hat Ihren Sitz in Kempen und ist eingetragen in
das Handelsregister beim Amtsgericht Krefeld (HRB 11937).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für
Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wird gem. § 267a
Abs. 2 HGB i.V.m. § 267 HGB Gebrauch gemacht.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Die
folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem
Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen
Gliederungsschemas. Der Abschluss umfasst die Bilanz und
die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 800,-- wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Guthaben bei Kreditinstituten und der
Kassenbestand wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den
Gegenständen des Umlaufvermögens wurde dem
Niederstwertprinzip Rechnung getragen. Finanzanlagen wurden
zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die
Wertminderung dauerhaft ist. Die Bewertung der Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte zum
Nennwert. Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Konkrete Hinweise, die auf drohende Verluste hinweisen,
sind nicht bekannt. Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 800,-- wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Guthaben bei Kreditinstituten und der
Kassenbestand wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den
Gegenständen des Umlaufvermögens wurde dem
Niederstwertprinzip Rechnung getragen. Finanzanlagen wurden
zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die
Wertminderung dauerhaft ist. Die Bewertung der Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte zum
Nennwert. Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Konkrete Hinweise, die auf drohende Verluste hinweisen,
sind nicht bekannt. Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr beträgt Euro 12.379,68 (Vorjahr Euro
12.379,68). Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr beträgt Euro 116.050,00 (Vorjahr
Euro 117.050,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 5.818,85
(Vorjahr Euro 5.355,63. Der Betrag der sonstigen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr beträgt Euro 12.181,90 (Vorjahr Euro 14.185,08).
Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 5.818,85
(Vorjahr Euro 5.355,63. Der Betrag der sonstigen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr beträgt Euro 12.181,90 (Vorjahr Euro 14.185,08).
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG erfasst.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Patrick Haluza, Kempen
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
the Worlt GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
gez. Patrick Haluza
, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2020 festgestellt.
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