Kanzlei
OESTA GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
151.036,54 |
166.861,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
132.644,31 |
148.469,31 |
| III.
Finanzanlagen |
18.390,23 |
18.390,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.064.782,51 |
1.779.441,51 |
| I.
Vorräte |
20.000,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.014.981,91 |
1.757.395,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
78.320,10 |
76.038,93 |
| davon
gegen Gesellschafter |
78.320,10 |
76.038,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.800,60 |
22.046,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.119,83 |
7.793,61 |
| Aktiva |
2.223.938,88 |
1.954.096,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.453.208,31 |
1.212.060,16 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.199.277,87 |
1.108.656,88 |
| III.
Bilanzgewinn |
241.148,15 |
90.620,99 |
| B.
Rückstellungen |
517.089,03 |
377.379,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
253.641,54 |
364.657,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
93.140,84 |
317.732,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
160.500,70 |
46.924,49 |
| Passiva |
2.223.938,88 |
1.954.096,66 |
Anhang
zum
31. Dezember 2023
Kanzlei OESTA GmbH
Vermittlung von Versicherungen
und Kapitalanlagen
Friedrich-Ebert-Ring 10
97072 Würzburg
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 € wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen von 12.782,30 € auf das
gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen
abgesetzt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen
|
1.728.152,70 €
|
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Harry Henneberger, geb. 11.04.1970
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Würzburg,
gez. Geschäftsführer
Harry Henneberger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
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