STAR Oil Gas Power West GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Peter Schieser seit 15.2.2018 | Geschäftsführer |
Mario Lieder seit 18.2.2015 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Johnson Controls Technischer Service GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015BILANZ
ANHANGJohnson Controls Technischer Service GmbH, Essen Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 Allgemeine ErläuterungenUnternehmensgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von technischen Gebäudeausrüstungen, ins-besondere von luft, wärme- und kältetechnischen Anlagen und Geräten, sowie im Sanitär- und Elektrobereich. Gegenstand des Unternehmens ist die Wartung und Ausführung von Kundendienstarbeiten bezüglich der vertriebenen Gegenstände. Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Johnson Controls Technischer Service GmbH, Essen, wird nach den allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der für alle Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Johnson Controls Technischer Service GmbH, Essen, ist als kleine Kapitalgesellschaft von der Aufstellung eines Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB befreit. Die Gesellschaft macht von den Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen. Von den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht einzelwertberichtigt sind, wird in Abhängigkeit der Dauer der Überfälligkeit zusätzlich eine Wertberichtigung (10% bis 50% der Nettoforderung) abgesetzt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Im Geschäftsjahr 2012/2013 wurde erstmals ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von T€ 5.120 (Vj. T€ 4.738) ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Das Eigenkapital der Gesellschaft weißt zum 30. September 2015 eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von T€ 5.120 aus. Zur Abwendung insolvenzrechtlicher Konsequenzen hat die Gesellschafterin, Johnson Controls Systems & Service GmbH, Essen, eine Patronatserklärung mit Rangrücktritt bis zum 31.12.2017 abgegeben. Aufgrund der oben angeführten Maßnahmen erfolgte die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 4.771 beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der den Cash-Pool der Johnson Controls Gruppe führenden Johnson Controls GmbH, Burscheid. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus den Umsatzsteuerverbindlich-keiten gegenüber dem Finanzamt.
Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ -190 (Vorjahr T€ 4.855) resultieren aus der Endabwicklung von Projekten aus Vorjahren. Die Bestandsveränderung in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ -727) stellt die Minderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen, insbesondere der in Montage befindlichen Anlagen zum 30. September 2015 dar. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 110 (Vorjahr T€ 87) resultieren überwiegend aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten keine wesentlichen periodenfremden Erträge. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 50 (Vorjahr T€ 1.491) resultieren überwiegend aus Miet- und Leasingkosten, Rechts- und Beratungskosten. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 44 (Vorjahr T€ 52) sind Zinsen aus Cash-Pool Verbindlichkeiten mit verbundenen Unternehmen. Sonstige Angaben Die Haftungsverhältnisse der Gesellschaft unterliegt vertraglich der gesamtschuldnerischen Mithaftung für den Debit Saldo auf dem Cash-Pool-Konto der den Cash-Pool der Johnson Controls Gruppe führenden Johnson Controls GmbH, Burscheid, zum Bilanzstichtag. Das bei der Commerzbank AG geführte Cash-Pool-Konto weist zum Bilanzstichtag insgesamt einen positiven Saldo aus. Es sind keine Mitarbeiter in der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014/15 beschäftigt. Die JCI Beteiligungs GmbH, Burscheid, hält zum 30. September 2015 indirekt sämtliche Anteile am Stammkapital der Gesellschaft. Über die JCI Beteiligungs GmbH, Burscheid, wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Johnson Controls Inc., Milwaukee/USA, einbezogen. Der von dieser Gesellschaft zum 30. September 2015 aufzustellende Konzernabschluss wird in deutscher Sprache beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 49198) hinterlegt. Als verbundene Unternehmen werden entsprechend der Definition des § 271 Abs. 2 HGB alle zum Konsolidierungskreis der Johnson Controls Inc. zu rechnenden Mutter- und Tochterunternehmen angesehen. Geschäftsführung Während des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 und bis zur Erstellung des Jahresabschlusses waren folgende Herren als Geschäftsführer bestellt:
Die Geschäftsführung hat im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 keine Bezüge von der Gesellschaft erhalten. Zur Vertretung der Gesellschaft sind jeweils zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen befugt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der von dieser Gesellschaft zum 30. September 2015 aufzustellende Konzernabschluss wird in deutscher Sprache beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.Grundsätzlich unterscheidet sich die Rechnungslegung nach US-Rechnungslegung (US-GAAP) von der nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) in der verfolgten Zielsetzung. Während US-GAAP in erster Linie auf die Versorgung der Investoren mit entscheidungsnützlichen Informationen abstellt, ist die HGB-Rechnungslegung von einer stärkeren Betonung des Gläubigerschutzes und Vorsichtsprinzips geprägt. Die Johnson Controls Technischer Service GmbH ist daher gemäß § 1 Konzernabschlussbefreiungsverordnung i.V.m. § 292 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und -lagebericht aufzustellen, befreit. Zusätzlich sind die Unterschiede zwischen deutscher und US-Rechnungslegung zu erläutern. Essen, 10. März 2016 Die Geschäftsführung ___________________ ___________________ Brian Cadwallader Brian Stief
Essen, den 10. März 2016 gez. Brian Cadwallader, Brian Stief Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.03.2016 |
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