Herbertz GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 15688
Eingetragen
3.5.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten von WerbeagenturenUnternehmensberatung
Gegenstand
Die Gesellschaft betreibt Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Beratung in Fragen von Werbung und Marketing.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Herbertz GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 403,50 1,50
I. Sachanlagen 403,50 1,50
B. Umlaufvermögen 174.193,16 164.754,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.752,49 20.186,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.344,81 1.585,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 159.440,67 144.567,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 174.596,66 164.755,60

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 164.518,34 151.476,40
I. gezeichnetes Kapital 76.693,78 76.693,78
II. Gewinnvortrag 87.824,56 74.782,62
B. Rückstellungen 3.656,81 4.497,91
C. Verbindlichkeiten 6.421,51 8.781,29
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.421,51 8.781,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 174.596,66 164.755,60

Anhang




I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Herbertz GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nut-zungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 410 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

III. Angaben zur Bilanz


Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens (§ 268 II HGB).

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 1.344,81 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 1,5).

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.


IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt


V. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer ist Herr Ulrich Hartkopf, Dipl. Betriebswirt, Groß- u. Außen-handelskaufmann, Solingen.


Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.


Solingen, den 09.10.2012


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Geschäftsführung

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2012 festgestellt.

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