EBACOS
GmbH
Homburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
101.973,00 |
104.248,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
605,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.368,00 |
10.248,00 |
| III.
Finanzanlagen |
94.000,00 |
94.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.277,99 |
74.715,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.509,94 |
54.236,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.768,05 |
20.478,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
139.250,99 |
178.963,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
133.329,73 |
142.132,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
108.329,73 |
117.132,32 |
| B.
Rückstellungen |
4.150,00 |
20.616,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.771,26 |
16.214,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
139.250,99 |
178.963,51 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Be-wertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Die Gesellschaft stellt gemäß § 264
Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden ebenfalls linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 410
€ werden aufgrund des bestehenden Wahlrechtes im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den
Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. 20.032,44 € eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: 22.290,95 €).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 0,00 €).
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresergebnisses. Der Bilanzgewinn des Vorjahres
beträgt 117.132,32 €.
Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit kleiner einem Jahr betragen 324,87 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer fünf Jahre betragen
0,00 €.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herr Steffen Gast
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres in Höhe
von 108.329,73 € auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2012 festgestellt.
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