Walhalla Kalk Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Perterer seit 5.5.2022 | Geschäftsführer |
Raoul Langenmayr seit 17.9.2019 | Prokura |
Michael Hantzaridis seit 15.7.2014 | Prokura |
Christoph Wigge seit 15.9.2004 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Lhoist Industrie S.A. | 90.00% |
Carrières et Fours à Chaux Dumont-Wautier S.A. | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rheinkalk Lengerich GmbHWülfrathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
Anhang1. Grundlagen Die Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath, hat ihren Sitz am Kalkstein 1 in Wülfrath. Die Gesellschaft ist im Handelsregister von Wuppertal unter der Handelsregisternummer HRB Nr. 16997 eingetragen und ist eine 100%ige Tochter der Rheinkalk GmbH, Wülfrath. Mit Vertrag vom 29. September 2014 wurde mit der Rheinkalk GmbH, Wülfrath, ein Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie dem GmbHG erstellt. Grundsätzlich besteht für die Rheinkalk Lengerich GmbH nach § 290 ff. HGB die Verpflichtung, einen Konzernabschluss aufzustellen; die Gesellschaft ist indes von dieser Verpflichtung gemäß § 291 HGB befreit. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a Nr. 1 bis 4 und 288 Abs. 1 HGB so weit wie möglich in Anspruch genommen. Die Lhoist S.A., Limelette (Belgien), als Mutterunternehmen stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen der Lhoist-Gruppe auf. Der Jahresabschluss der Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath, wird über die Rheinkalk Holding GmbH, Wülfrath, in den Konzernabschluss der Lhoist S.A., Limelette (Belgien), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger unter HRB 13897 (Amtsgericht Wuppertal) der Rheinkalk Holding GmbH, Wülfrath, in deutscher Sprache offengelegt. Der Konzernabschluss der Lhoist-Gruppe wird von der Gesellschaft Lhoist S.A. in Übereinstimmung mit dem belgischen Gesellschaftsgesetzbuch (Code des Sociétés) und dem Königlichen Erlass zu dessen Ausführungen vom 30. Januar 2001 aufgestellt. Sofern diese Normenkreise zu bestimmten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen keine Regelungen treffen, werden die IAS/IFRS als Auslegungsregelungen herangezogen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Bilanz wurde die Gliederung
gemäß §§ 266, 268
i.V.m. § 264 HGB verwandt. Für die
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden alle sich nicht direkt aus den §§ 266 bzw. 275 HGB ergebenden Davon-Vermerke der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang dargestellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Niedrigere Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB verweisen wir auf die Aufstellung zum Anteilsbesitz (Anlage zum Anhang). Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden nicht bilanziert. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die erkennbaren Risiken sind durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt; dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt und beim steuerlichen Organträger, der Rheinkalk Holding GmbH, bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mittels der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Dabei wird das Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Anspruch genommen und der pauschal von der Deutsche Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet. Danach wurde der Bewertung ein Rechnungszinssatz von 2,30 % p.a. zugrunde gelegt. Weiterhin werden bei der Bemessung der Pensionsverpflichtungen erwartete Rentensteigerungen von 1,8 % p.a. sowie erwartete Einkommenssteigerungen von 2,0 % p.a. berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S.1 HGB beträgt TEUR 65. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge werden unabhängig von Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluss berücksichtigt, soweit sie dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind. 3. Forderungen Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen in Höhe von EUR 77.255,78 (Vorjahr: EUR 73.561,41). Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft (EUR 2.000.000,00) ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind insgesamt wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig und unbesichert. Verbindlichkeiten aus konzerninternen Finanzierungsvorgängen gegenüber der Gesellschafterin bestehen nicht (Vorjahr: EUR 34.930,56). 6. Haftungsverhältnisse Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Vereinbarung über ein automatisches Cash-Management-System. Aufgrund der gegenwärtigen Liquiditätssituation sowie der geplanten Erträge der in das Cash-Management-System einbezogenen verbundenen Unternehmen wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet. 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten enthält in Höhe von EUR 11.117,00 (Vorjahr: EUR 11.826,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. 8. Mitarbeiter Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. 9. Nachtragsbericht Die als Pandemie eingestufte Coronavirus-Covid 19 Krankheit bestimmt seit März 2020 in Deutschland den Alltag. Demzufolge ist eine Krise entstanden, die Gesellschaft und Wirtschaft befällt, und die kaum einen Wirtschaftszeig verschont. Auch die LHOIST-Gruppe und die Rheinkalk Holding GmbH spüren ihre Auswirkungen, steuern ihr jedoch zielbewusst entgegen. Über den bestehenden Cashpooling mit der LHOIST-Gruppe ist die Eigenkapitalausstattung und die Liquiditätslage der Gesellschaft abgesichert. Aus diesen Gründen sehen wir das Unternehmen in seiner Fortführung nicht als gefährdet an. 10. Geschäftsführung Dr. Philipp
Niemann
Vice
President & Managing Director Rheinkalk GmbH,
Dipl.-Kfm. Michael
Liell
Vice President Sales der Rheinkalk GmbH, Wülfrath
Der Geschäftsführer übt seine Tätigkeit hauptberuflich bei der Rheinkalk GmbH aus. Wülfrath, den 30. April 2021 Rheinkalk Lengerich GmbH - Die Geschäftsführung - Dr. Philipp Niemann Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2020 Es existieren über die Rheinkalk Beteiligungs GmbH die folgenden indirekten Beteiligungen:
a) Die Angaben beziehen sich jeweils auf die
für Zwecke der Aufstellung des Konzernabschlusses der
Lhoist S.A. nach IFRS
(A) bedeutet gehalten von 1.) (B) bedeutet gehalten von 5.) (C) bedeutet gehalten von 6.) (D) bedeutet gehalten von 9.) (E) bedeutet gehalten von 14.) (F) bedeutet gehalten von 15.) (G) bedeutet gehalten von 16.) (H) bedeutet gehalten von Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath (I) bedeutet gehalten von 16.) Der Jahresabschluss wurde am 27.10.2021 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Rheinkalk Lengerich GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Düsseldorf, 30. April 2021 Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Alexander
Karthaus
Heiko Wittig
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