Rheinkalk Lengerich GmbHLiquidiert

42489 Wülfrath, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 16997
Eingetragen
7.6.2004
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauHerstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.Gewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Schiefer und sonstigem Gestein
Gegenstand
Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Kalk, Kalkstein und kalkähnlichen Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Perterer
seit 5.5.2022
Geschäftsführer
Raoul Langenmayr
seit 17.9.2019
Prokura
Michael Hantzaridis
seit 15.7.2014
Prokura
Christoph Wigge
seit 15.9.2004
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Lhoist Industrie S.A.BEL
90.00%
Carrières et Fours à Chaux Dumont-Wautier S.A.BEL
10.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
360.000 €
90.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rheinkalk Lengerich GmbH

Wülfrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 740.100.000,00 740.100.000,00
B. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 77.255,78 73.623,45
Summe Aktiva 740.177.255,78 740.173.623,45

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 739.714.300,50 739.714.300,50
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 2.000.000,00 2.000.000,00
II. Kapitalrücklage 738.500.000,00 738.500.000,00
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 1.319.142,00 1.319.142,00
IV. Verlustvortrag 2.104.841,50 2.104.841,50
B. Rückstellungen 452.119,00 424.197,94
C. Verbindlichkeiten 10.836,28 35.125,01
1. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
Summe Passiva 740.177.255,78 740.173.623,45

Anhang

1. Grundlagen

Die Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath, hat ihren Sitz am Kalkstein 1 in Wülfrath. Die Gesellschaft ist im Handelsregister von Wuppertal unter der Handelsregisternummer HRB Nr. 16997 eingetragen und ist eine 100%ige Tochter der Rheinkalk GmbH, Wülfrath.

Mit Vertrag vom 29. September 2014 wurde mit der Rheinkalk GmbH, Wülfrath, ein Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie dem GmbHG erstellt.

Grundsätzlich besteht für die Rheinkalk Lengerich GmbH nach § 290 ff. HGB die Verpflichtung, einen Konzernabschluss aufzustellen; die Gesellschaft ist indes von dieser Verpflichtung gemäß § 291 HGB befreit.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a Nr. 1 bis 4 und 288 Abs. 1 HGB so weit wie möglich in Anspruch genommen.

Die Lhoist S.A., Limelette (Belgien), als Mutterunternehmen stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen der Lhoist-Gruppe auf.

Der Jahresabschluss der Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath, wird über die Rheinkalk Holding GmbH, Wülfrath, in den Konzernabschluss der Lhoist S.A., Limelette (Belgien), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger unter HRB 13897 (Amtsgericht Wuppertal) der Rheinkalk Holding GmbH, Wülfrath, in deutscher Sprache offengelegt.

Der Konzernabschluss der Lhoist-Gruppe wird von der Gesellschaft Lhoist S.A. in Übereinstimmung mit dem belgischen Gesellschaftsgesetzbuch (Code des Sociétés) und dem Königlichen Erlass zu dessen Ausführungen vom 30. Januar 2001 aufgestellt. Sofern diese Normenkreise zu bestimmten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen keine Regelungen treffen, werden die IAS/IFRS als Auslegungsregelungen herangezogen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Bilanz wurde die Gliederung gemäß §§ 266, 268 i.V.m. § 264 HGB verwandt. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewandt.
Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden alle sich nicht direkt aus den §§ 266 bzw. 275 HGB ergebenden Davon-Vermerke der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang dargestellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Niedrigere Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB verweisen wir auf die Aufstellung zum Anteilsbesitz (Anlage zum Anhang).

Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden nicht bilanziert.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die erkennbaren Risiken sind durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt; dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt und beim steuerlichen Organträger, der Rheinkalk Holding GmbH, bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mittels der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Dabei wird das Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Anspruch genommen und der pauschal von der Deutsche Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet. Danach wurde der Bewertung ein Rechnungszinssatz von 2,30 % p.a. zugrunde gelegt. Weiterhin werden bei der Bemessung der Pensionsverpflichtungen erwartete Rentensteigerungen von 1,8 % p.a. sowie erwartete Einkommenssteigerungen von 2,0 % p.a. berücksichtigt.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S.1 HGB beträgt TEUR 65.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufwendungen und Erträge werden unabhängig von Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluss berücksichtigt, soweit sie dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind.

3. Forderungen

Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen in Höhe von EUR 77.255,78 (Vorjahr: EUR 73.561,41).

Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

4. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft (EUR 2.000.000,00) ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind insgesamt wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig und unbesichert.

Verbindlichkeiten aus konzerninternen Finanzierungsvorgängen gegenüber der Gesellschafterin bestehen nicht (Vorjahr: EUR 34.930,56).

6. Haftungsverhältnisse

Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Vereinbarung über ein automatisches Cash-Management-System. Aufgrund der gegenwärtigen Liquiditätssituation sowie der geplanten Erträge der in das Cash-Management-System einbezogenen verbundenen Unternehmen wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet.

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Posten enthält in Höhe von EUR 11.117,00 (Vorjahr: EUR 11.826,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen.

8. Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.

9. Nachtragsbericht

Die als Pandemie eingestufte Coronavirus-Covid 19 Krankheit bestimmt seit März 2020 in Deutschland den Alltag.

Demzufolge ist eine Krise entstanden, die Gesellschaft und Wirtschaft befällt, und die kaum einen Wirtschaftszeig verschont. Auch die LHOIST-Gruppe und die Rheinkalk Holding GmbH spüren ihre Auswirkungen, steuern ihr jedoch zielbewusst entgegen.

Über den bestehenden Cashpooling mit der LHOIST-Gruppe ist die Eigenkapitalausstattung und die Liquiditätslage der Gesellschaft abgesichert.

Aus diesen Gründen sehen wir das Unternehmen in seiner Fortführung nicht als gefährdet an.

10. Geschäftsführung

Dr. Philipp Niemann                                 Vice President & Managing Director Rheinkalk GmbH,
Ratingen

Dipl.-Kfm. Michael Liell                            Vice President Sales der Rheinkalk GmbH, Wülfrath
(bis 31.01.2020)

Der Geschäftsführer übt seine Tätigkeit hauptberuflich bei der Rheinkalk GmbH aus.

Wülfrath, den 30. April 2021

Rheinkalk Lengerich GmbH

- Die Geschäftsführung -

Dr. Philipp Niemann

Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2020

Es existieren über die Rheinkalk Beteiligungs GmbH die folgenden indirekten Beteiligungen:

  Eigenkapital(a) Ergebnis(a) originäre
Währung
betrifft
Geschäftsjahr
Anteil am
Kapital %
1.) Lhoist Nederland B.V., Rotterdam/Niederlande (I) 191.236 12.084 EUR 2020 28,80
2.) Lhoist Bukowa Sp. z o.o., Krasocin/Polen (A) 30.127 2.002 PLN 2020 79,71
3.) Zakłady Wapiennicze Lhoist S.A., Tarnów Opolski/Polen (A) 50.642 3.635 PLN 2020 100,00
4.) Lhoist UK Ltd, Hindlow Buxton/Großbritannien (A) 36.709 12.793 GBP 2020 99,99
5.) Cleb Holdings Ltd, Nottinghamshire/ Großbritannien (B) 0 0 GBP 2020 100,00
6.) Steetley Dolomite Limited, Nottinghamshire/Großbritannien (C) 29.107 2.429 GBP 2020 100,00
7.)  Vapenka Certovy Schody a.s., Tman u Beroun/Tschechien (A) 23.716 6.651 CZK 2020 72,00
8.) Velkolom Certov Schody a.s.,
Tman u Beroun/Tschechien (D)
6.764 145 CZK 2020 50,00
9.) Lhodol s.r.o, Rajec/Tschechien (D) 5.205 476 EUR 2020 100,00
10.) Joma, spol. s.r.o., Rajec/Tschechien (D) 359 -1 EUR 2020 99,30
11.) Dolkam Suja a.s., spol. s.r.o., Rajec/Tschechien (D) 9.698 460 RUB 2020 30,45
12.) Kalk en Dolomiet Maatschappij S.A., Luxemburg/Luxemburg (I) 1.044.031 184.715 EUR 2020 85,08
13.) LNA Holding, Ottignies-Louvainla-Neuve/Belgien (E) 1.399.494 176.598 USD 2020 100,00
14.) KDM Holding Inc.,Wilmington/USA (F) -413.234 162.889 USD 2020 100,00
15.) Lhoist North America, Carson City/USA (G) 68.795 152.083 USD 2020 100,00
16) Rheinkalk Beteiligungs GmbH, Wülfrath (H) 254.105 160.674 EUR 2020 100,00

a)  Die Angaben beziehen sich jeweils auf die für Zwecke der Aufstellung des Konzernabschlusses der Lhoist S.A. nach IFRS
    erstellte interne Berichterstattung.

(A) bedeutet gehalten von 1.)

(B) bedeutet gehalten von 5.)

(C) bedeutet gehalten von 6.)

(D) bedeutet gehalten von 9.)

(E) bedeutet gehalten von 14.)

(F) bedeutet gehalten von 15.)

(G) bedeutet gehalten von 16.)

(H) bedeutet gehalten von Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath

(I) bedeutet gehalten von 16.)

Der Jahresabschluss wurde am 27.10.2021 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Rheinkalk Lengerich GmbH, Wülfrath

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Rheinkalk Lengerich GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken sowie und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Düsseldorf, 30. April 2021

Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Alexander Karthaus                                                Heiko Wittig
Wirtschaftsprüfer                                                     Wirtschaftsprüfer

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