JENSEN COMPONENTS GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ronny Hunger seit 29.2.2024 | Prokura |
Jan de Smet seit 13.12.2019 | Prokura |
Jesper Munch Jensen seit 19.9.2019 | Geschäftsführer |
Carsten Sommer seit 14.4.2011 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JENSEN GmbHHarsumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Die JENSEN GmbH Die JENSEN GmbH entwickelt, produziert und vertreibt Maschinen und Systeme für industrielle Wäschereien und erbringt entsprechende Dienstleistungen. Innerhalb der JENSEN-GROUP ist die JENSEN GmbH das Kompetenzzentrum für "Washroom Technology". Die Anlagen werden über Schwestergesellschaften oder Vertretungen weltweit vertrieben. In Deutschland und Ost-Europa agiert die JENSEN GmbH darüber hinaus als Vertriebs- und Serviceorganisation für die JENSEN-GROUP und verkauft die Anlagen projektbezogen direkt an Endkunden. Die JENSEN GmbH ist das deutsche Tochterunternehmen der JENSEN-GROUP und gehört zu der JENSEN-GROUP NV, Brüssel. In Polen verfügt die JENSEN GmbH über eine Zweigniederlassung. Im Jahr 2023 hat die Gesellschaft weitere Fortschritte in der Strukturierung und Optimierung der Produktions- und Entwicklungsprozesse erzielt. Durch die Implementierung eines modularen Baukastensystems, das es ermöglicht, eine Vielzahl von Produkten durch die Kombination standardisierter Komponenten effizienter zu konstruieren und zu fertigen, durch die Restrukturierung der internen Abläufe, durch die Optimierung der Produktauftragskonfiguration durch den Einsatz spezialisierter Softwarelösungen sowie durch Fokus auf Prozessverbesserungen und fortgeschrittenes Engineering wird versucht, die Effizienz und Produktqualität zu steigern. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Kalenderjahr 2023 mit einem Wachstum von 3,1% etwas besser als noch vor einem Jahr prognostiziert. Historisch betrachtet war das Jahr 2023 jedoch - die Rezessionsjahre ausgenommen - eines der wachstumsschwächsten der letzten drei Jahrzehnte. Nur im Jahr 2019 war der Zuwachs mit +2,8% geringer. Das Wachstum im Euro-Raum war zusammen mit dem im Vereinigten Königreich mit jeweils +0,5% das schwächste unter den großen entwickelten Volkswirtschaften. Die pandemiebedingten Störungen der Wertschöpfungsketten nahmen im Verlauf des Jahres 2023 sukzessive ab. Die Zentralbanken hielten weitgehend an ihrer restriktiven Geldpolitik fest, wodurch sich die Kreditkosten in mehreren Ländern im Laufe des Berichtsjahres weiter erhöhten. Die Inflationsraten gingen im Jahresverlauf in den meisten Ländern zwar zurück, lagen aber zumeist noch deutlich über dem Zielniveau. Die globale Inflationsrate lag bei geschätzt +6,8%. Der globale Warenhandel wuchs im Gesamtjahr 2023 nur um geschätzte +0,4%. Und auch die Industrieproduktion entwickelte sich 2023 mit real +0,8% sehr schwach. Angesichts des anhaltend unsicheren politischen und wirtschaftlichen Umfelds sowie der gestiegenen Finanzierungskosten fiel die Nachfrage nach Investitionsgütern schwächer aus als im Vorjahr. Trotz rückläufiger Auftragseingänge entwickelten sich die Umsätze im stark zyklischen Maschinenbau im Jahr 2023 dennoch teilweise robust, da die Auftragsbestände zu Jahresbeginn vielerorts noch überdurchschnittlich hoch waren und somit die Produktion und Umsatz pufferten. 1 Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag in Deutschland im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3% niedriger als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Zudem dämpften die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstigere Finanzierungsbedingungen aufgrund der gestiegenen Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Die Produktion im Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland ist nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2023 um real 0,7% gesunken. 2.2 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Zur Sicherstellung der Unternehmensziele setzt die Gesellschaft ein Kennzahlensystem für die Steuerung ein; dieses besteht aus finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Das größte Gewicht entfällt hierbei auf die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, Betriebsleistung (Umsatz, Bestandsveränderung und sonstige betriebliche Erträge) und EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern). Entgegen der Ankündigung im Chancen- und Risikobericht des Vorjahres haben der Ukraine-Krieg und seine Folgen - insbesondere auf den Beschaffungsmärkten - nicht zu nennenswerten Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der JENSEN GmbH geführt. Die Prognose ging für das Berichtsjahr von einer leichten Steigerung des Umsatzes und der Betriebsleistung um 1,4% bzw. 5,6% sowie von einer deutlichen Verbesserung des EBIT um mehr als 50% im Vergleich zu 2022 aus. Demgegenüber konnten sowohl Umsatzerlöse als auch Betriebsleistung (einschl. einer Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen) deutlich um 20,3% bzw. 24,0% gesteigert werden. Das EBIT konnte gleichfalls gesteigert werden und liegt deutlich über der Prognose. Insgesamt beurteilt die Geschäftsführung den Geschäftsverlauf insgesamt als zufriedenstellend. Die Finanzlage des Unternehmens zeigte sich weiterhin als solide. 2.3 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die JENSEN GmbH Umsatzerlöse in Höhe von TEuro 105.005, ein Anstieg von 20,3% gegenüber dem Vorjahr; die von uns prognostizierte leichte Umsatzsteigerung konnte damit übertroffen werden. Der Umsatz aus der Produktion und dem weltweiten Vertrieb von Waschraumtechnologie-Produkten stieg um rd. 19%, die Vertriebs- und Serviceorganisation für Deutschland und Osteuropa steigerte die Umsätze um rd. 35%. Der Exportanteil veränderte sich von 69,7% auf 65,4% des Gesamtumsatzes. Die Betriebsleistung erhöhte sich im Vergleich zu 2022 ebenfalls, und zwar um 24,0% auf TEuro 104.082; auch dies entspricht einer Verbesserung gegenüber der Prognose. Im Berichtsjahr ergab sich eine Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von TEuro 1.037, im Vorjahr eine Verminderung um TEuro 3.555. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um TEuro 138. Der Auftragseingang belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEuro 101.458, ein Anstieg von 10,6% gegenüber 2022. Aufträge der deutschen Vertriebs- und Serviceeinheit legten dabei um 8,7% zu, die Neuaufträge für Washroom Technology-Produkte um 7,7%. Der Auftragsbestand zum Jahresende 2023 betrug TEuro 66.891 und war damit um TEuro 3.002 niedriger als zum Vorjahreszeitpunkt. Der Personalaufwand ist im Jahresverlauf um 7,5% auf TEuro 20.845 gestiegen. Hierzu hat vor allem die höhere Anzahl der Mitarbeitenden beigetragen. Die Personalaufwandsquote (im Verhältnis zur Betriebsleistung) reduzierte sich gleichwohl - durch den deutlichen Umsatzanstieg - auf 20,0% (Vorjahr 23,1%). Die Materialaufwandsquote (im Verhältnis zur Betriebsleistung) verminderte sich im Berichtjahr von 65,4% auf 63,1%. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren haben sich - aufgrund zum Teil rückläufiger Bezugskosten - ebenso im Verhältnis zur Betriebsleistung vermindert wie Aufwendungen für bezogene Leistungen. Diese Entwicklung wurde zusätzlich durch eine Bewertungskorrektur in den Vorräten (Minderung des Materialaufwands um TEUR 877) verstärkt. Wir verweisen hierzu auf den Anhang. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind hingegen von TEuro 8.644 im Vorjahr auf TEuro 11.441 gestiegen, resultierend vor allem durch höhere Konzernumlagen, Garantieaufwendungen und Reisekosten. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist von TEuro 439 im Vorjahr auf TEuro 5.100 im Berichtsjahr gestiegen. Die im Vorjahr abgegebenen Prognose einer deutlichen EBIT-Verbesserung wurde damit realisiert. Das Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr TEuro -556 gegenüber TEuro -616 im Vorjahr; die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einem geringeren Zinseffekt der Pensionsrückstellung. Das Ergebnis nach Steuern lag im Geschäftsjahr 2023 bei TEuro 2.858 gegenüber TEuro -473 im Jahr zuvor. Der Jahresüberschuss der JENSEN GmbH beläuft sich im Berichtsjahr auf TEuro 2.856 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEuro -480). 2.4 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der JENSEN GmbH betrug per 31. Dezember 2023 TEuro 54.780, dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt von TEuro 4.066. Die größten Veränderungen gegenüber 2022 haben sich bei den Forderungen und dem Eigenkapital ergeben. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 13,0% auf 17,3%. Das kurzfristige Betriebskapital (Working Capital) hat sich per Ende 2023 - im Wesentlichen durch den Anstieg der Forderungen - um TEuro 4.610 auf TEuro 18.913 erhöht. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf TEuro 3.427 (Vorjahr TEuro 2.357). Für die Zunahme des Zahlungsmittelzuflusses waren primär der Jahresüberschuss sowie Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen verantwortlich. Im Jahr 2023 hat die JENSEN GmbH Gesamtinvestitionen in Höhe von TEuro 493 getätigt, überwiegend im Produktions- und IT-Bereich. Investitionsverpflichtungen bestehen zum Stichtag nur in geringem Umfang. Die Finanzierung der Gesellschaft ist weiterhin über die Zugehörigkeit zur JENSEN-GROUP (Cashpool), eine eigene Kreditlinie sowie erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gesichert. Zudem wurde die Finanzierung im Jahr 2020 durch eine KfW-Kreditlinie in Höhe von 10 Mio. EUR ergänzt. 2.5 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Bei nichtfinanzielle Leistungsindikatoren konzentriert sich die Gesellschaft auf die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Jahresende 2023 wurden 265 Mitarbeitende (Vorjahr: 246 Mitarbeitende) beschäftigt, davon sechs Auszubildende. Der Anstieg geht - bedingt durch die positive Umsatzentwicklung - geringfügig über unsere Prognose hinaus und ergab sich mehrheitlich im gewerblichen Bereich. 3. Chancen- und Risikobericht Die Überwachung und Steuerung der wirtschaftlichen Risiken aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt in einem integrierten Planungs- und Controllingsystem sowie durch das interne Kontrollsystem der JENSEN GmbH. Diese Aktivitäten sind eingebunden in das "Internal Control System" der JENSEN-GROUP. Produktbezogenen Risiken, insbesondere die Produktentwicklung und der Produktionsprozess, wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des integrierten Qualitätsmanagements vorgebeugt. Dem grundsätzlich bestehenden Forderungsausfallrisiko aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird durch ein stringentes Forderungsmanagement begegnet; Insolvenzrisiken können bei Endkunden der deutschen Vertriebs- und Servicegesellschaft entstehen, wegen der geringen Konzentration sind mögliche Auswirkungen begrenzt. Sofern Währungsrisiken aus Beschaffungs- oder Absatzgeschäften bestehen, werden diese grundsätzlich durch Kurssicherungen abgedeckt. Die Gesellschaft verwendet verschieden standardisierte IT-Systeme und -Anwendungen, die von der JENSEN-GROUP zur Verfügung gestellt werden. Die zunehmenden Cyberrisiken werden zentral von der IT-Abteilung der JENSEN-GROUP überwacht und entsprechende Schutz- sowie Gegenmaßnahmen umgesetzt. Die regelmäßige Analyse von Kunden- und Marktdaten ist Teil des Planungs- und Controllingsystems. Die sich daraus ergebenden Chancen werden im Rahmen der Produktentwicklungs- und Vertriebsaktivitäten genutzt. Die beschriebenen Fortschritte in der Strukturierung und Optimierung der Produktions- und Entwicklungsprozesse haben die Position im Markt gestärkt. Gleiches gilt durch den Vertrieb von Produkten aus dem Portfolio der Unternehmen der JENSEN-GROUP, insbesondere im Bereich der Wäscherei-Automation. Es besteht weiterhin das Risiko, dass sich Auftragseingang, Umsatz und Betriebsleistung rückläufig entwickeln können, da das Unternehmen auf Märkten agiert, die von den Auswirkungen in Folge des Ukraine-Krieges betroffen sind. Zusammenfassend geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Chancen die Risiken übersteigen und das Unternehmen - auch durch die Zugehörigkeit zur JENSEN-GROUP - nicht im Fortbestand gefährdet ist. 4. Prognosebericht Im Berichtsjahr betragen die Umsatzerlöse TEuro 105.005, die Betriebsleistung TEuro 104.082 und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) TEuro 5.100. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Geschäftsführung der JENSEN GmbH aus heutiger Sicht bei gleichen Rahmenbedingungen von einem leichten Umsatzrückgang (um ca. 0,4%) und einer Erhöhung der Betriebsleistung (um ca. 0,9%) sowie von einer Verminderung des EBIT um ca. 2,9% im Vergleich zu 2023 aus. Wir planen, dies mit einer ca. 3% höheren Anzahl der Mitarbeitenden zu realisieren. Die Prognose erfolgt unter Berücksichtigung möglicher weiterer, negativer Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg. 1 Quelle: VDMA, "Maschinenbaukonjunktur 2023/Ausblick 2024", Stand: 07.02.2024
Harsum, 10. Juni 2024 JENSEN GmbH Jesper Munch Jensen Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die JENSEN GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB mit Sitz in Harsum und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hildesheim (Reg. Nr. HRB 215). Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitgehend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden 1. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich stetig angewandt. Abweichungen hierzu, die Korrekturen von Fehlern darstellen, werden im Folgenden erläutert. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter Euro 250; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen je nach Anlage zwischen 3 und 11 Jahren. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen Fertigungsmaterial- und -lohnkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der fertigungsbedingten Abschreibungen; Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Vermögensgegenstände wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand Euro 250 nicht übersteigen. Für Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als Euro 250 und bis zu Euro 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Der Sammelposten ist regelmäßig von untergeordneter Bedeutung. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Diese umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen Fertigungsmaterial- und -lohn, Sondereinzelkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der fertigungsbedingten Abschreibungen; Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Dem Niederstwertprinzip wird durch ausreichende Wertberichtigungen für Verkaufsrisiken Rechnung getragen. Der Ansatz von geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfolgt mit dem Nennwert. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Bei bestimmten Forderungen wurde die Bonität zum Stichtag durch die Geschäftsleitung gesondert beurteilt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Im vergangenen Jahr wurde fälschlicherweise der Bankbestand unserer polnischen Niederlassung saldiert in den Sonstigen Verbindlichkeiten gezeigt. Im aktuellen Jahr erfolgte auch eine Korrektur der Vorjahresspalte. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung resultiert aus der Verrechnung der Altersteilzeitverpflichtungen mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Der Vorjahresbetrag wurde aufgrund eines Saldierungsfehlers im Vorjahr angepasst. Das Deckungsvermögen wird durch eine Rückdeckungsversicherung gebildet, deren Einzahlungen mit einem Garantiezins verzinst wird. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Passivierung einer langfristigen Rückstellung wird nur der Barwert der Verpflichtung unter den jeweiligen Primäraufwendungen ausgewiesen (Nettodarstellung). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird nicht mehr der auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,72 %) zugrunde gelegt, sondern der nach § 253 Abs. 2 HGB veränderte Rechnungszins auf Basis der letzten 10 Jahre, welcher für 2023 1,82 % beträgt. Der Differenzbetrag der Rückstellung aus den beiden unterschiedlichen Zinssätzen von TEuro 144 ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB mit einer Ausschüttungssperre belegt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3 % p.a. und Rentensteigerungen von jährlich 2,25 % p.a. zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation, die sich am Geschlecht und der Altersgruppe orientiert. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Laufzeiten (Geltendmachung von Garantieleistungen ab Umsatzzeitpunkt) anhand einer Analyse der Garantiefälle der vergangenen zwei Geschäftsjahre berücksichtigt. Die Restlaufzeiten verteilen sich demnach wie folgt:
Für einzelvertragliche Rückkaufvereinbarungen werden zum Bilanzstichtag Rückstellungen aus Rückkaufverpflichtungen gebildet. Hierbei werden pauschal 10% der finanziellen Verpflichtung zurückgestellt. Dieser Prozentsatz stellt einen Erfahrungswert dar, der auf den Inanspruchnahmen der vergangenen Geschäftsjahre basiert. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Posten in ausländischer Währung werden im Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs angesetzt. Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen zum 31.12.2023 nicht mehr. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29,125 % zugrunde. Dieser wird sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben und besteht aus der Körperschaftsteuer in Höhe von 15%, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuer und 13,3 % für die Gewerbesteuer. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 380 %. III. Erläuterungen zu Bilanzposten Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. In den Vorräten fand aufgrund der Bereinigung eines technischen Bewertungsfehlers eine Aufwertung in Höhe von TEuro 877 gegenüber der Anwendung der Vorjahresmethode statt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen den Gesellschafter bestehen nicht (Vorjahr: TEuro 0). Im vergangenen Jahr wurde fälschlicherweise das Guthaben bei Kreditinstituten unserer polnischen Niederlassung (TEuro 497; Vorjahr TEuro 559) saldiert in den Sonstigen Verbindlichkeiten (dort debitorischer Posten) gezeigt. Im aktuellen Jahr erfolgte auch eine Korrektur der Vorjahresspalte in dieser Höhe. Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Die latenten Steuern resultieren aus Bewertungsunterschieden bei den Vorräten, der Pensionsrückstellung sowie den sonstigen Rückstellungen. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Der aktive Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung (TEuro 0; Vorjahr TEuro 63) im Vorjahr resultiert aus der Verrechnung der Altersteilzeitverpflichtungen (TEuro 602; Vorjahr TEuro 473) mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen (TEuro 551; Vorjahr TEuro 536) nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Der Vorjahresbetrag wurde aufgrund eines Saldierungsfehlers im Vorjahr angepasst. Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt TEuro 5.057. Die Gewinnrücklagen resultieren ausschließlich aus den Umstellungseffekten aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG, welche in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wurden. Aus der Umstellung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 (BilMoG-Eröffnungsbilanz) ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31. Dezember 2009 von TEuro 1.435. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung (TEuro 1.435) linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2023 wurden TEuro 96 als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die Unterdeckung bei den Pensionsrückstellungen somit auf TEuro 191. Die Steuerrückstellungen enthalten im Wesentlichen eine Rückstellung für erwartete Nachzahlungen aus dem Geschäftsjahr 2023 (TEuro 877; Vorjahr TEuro 18). Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Garantierückstellungen sowohl für Einzel- (TEuro 697; Vorjahr TEuro 457) als auch Pauschalrisiken (TEuro 864; Vorjahr TEuro 871) und Verpflichtungen im Personalbereich (TEuro 1.274; Vorjahr TEuro 1.027). Diese betreffen die Rückstellungen für Urlaubs-/Gleitzeit (TEuro 621; Vorjahr TEuro 535), Rückstellungen für Sonderzahlungen (TEuro 190; Vorjahr TEuro 169), Rückstellungen für Inflationsprämien (TEuro 225; Vorjahr TEuro 195), Rückstellungen für Altersteilzeit abzgl Deckungsvermögen TEuro 51, Rückstellungen für Jubiläum (TEuro 98; Vorjahr TEuro 115), für Berufsgenossenschaftsbeiträge (TEuro 52; Vorjahr TEuro 77), für Abfindungen (TEuro 37; Vorjahr TEuro 0). Darüber hinaus sind in dem Posten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEuro 362; Vorjahr TEuro 676) enthalten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind hauptsächlich Verpflichtungen zu Lohn- und Gehaltszahlungen (TEuro 428; Vorjahr TEuro 372), Steuern (TEuro 233; Vorjahr TEuro 192) sowie kreditorische Debitoren (TEuro 114; Vorjahr TEuro 104) enthalten. Aufgrund eines Fehlers im Vorjahr wurden die sonstigen Verbindlichkeiten für das Vorjahr um TEUR 559 erhöht, da hier liquide Mittel der polnischen Zweigniederlassung enthalten waren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen (TEuro 5.065; Vorjahr TEuro 3.818). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden im Inland zu 34,6 % (Vorjahr: 30,2 %) und im Ausland zu 65,4 % (Vorjahr: 69,7 %) erzielt.
Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen hauptsächlich auf Erträge aus Corona-Überbrückungshilfen (TEuro 47; Vorjahr: TEuro 103). Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus dem Anlagenverkauf (TEuro 20; Vorjahr TEuro 0). Zudem sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEuro 16 (Vorjahr TEuro 23) enthalten. Der Materialaufwand enthält vor allem Aufwendungen für Rohmaterial und für den Zukauf von Handelsware von den verbundenen Unternehmen. Durch die Bereinigung eines technischen Bewertungsfehlers bei den Vorräten ergibt sich eine Minderung des Materialaufwands um TEuro 877 für das Geschäftsjahr 2023. In den Abschreibungen sind TEuro 377 durch die Nachholung in Vorjahren ausgebliebener Abschreibungen enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. Aufwendungen für Konzernumlagen und Frachtkosten. Die Gesellschaft hat im Jahr 2010 von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht und verteilt den Umstellungsaufwand aus der BilMoG-Einführung zum 01. Januar 2010 linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden TEuro 96 erfasst (Vorjahr: TEuro 96). Die sonstigen Zinserträge ergeben sich aus der Abzinsung von Rückstellungen (TEuro 22; Vorjahr TEuro 184). Der Zinsaufwand enthält vornehmlich Aufwendungen für Darlehen (TEuro 319; Vorjahr TEuro 184) und für die Aufzinsung der Personalrückstellung Altersteilzeit TEuro 111 (Vorjahr TEuro 385). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten im Umfang von TEuro 1.686 das Ergebnis. In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Erträge aus Steuern für Vorjahre in Höhe von TEuro 12 (Vorjahr TEuro 156) enthalten. V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Der durchschnittliche Personalbestand setzte sich wie folgt zusammen:
Beirat Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus folgenden Mitgliedern besteht:
Vergütungen für die Beiratstätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht gewährt. Geschäftsführung Als Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr waren bestellt:
Auf die Angabe der Bezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden für den derzeitigen Geschäftsführer nicht gebildet; für frühere Mitglieder dieses Organs besteht eine Rückstellung von TEuro 292. Im Geschäftsjahr wurden Pensionen in Höhe von TEuro 38 an frühere Geschäftsführungsmitglieder gezahlt. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen a.) Haftungsverhältnisse Zum Stichtag bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse. b.) sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Rückkaufverpflichtungen gegenüber Leasinggesellschaften in maximaler Höhe von TEuro 309 (Vorjahr TEuro 779), sowie aus laufenden Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEuro 1.660 (Vorjahr TEuro 1.508). Zu Finanzierungszwecken wurden Miet- und Leasingverträge eingegangen, da somit eine geringere Kapitalbindung vorliegt. Für die eventuellen Rückkaufverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe der am Bilanzstichtag wahrscheinlichen Inanspruchnahme von TEuro 31 (Vorjahr TEuro 77) gebildet. Die zugrundeliegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist derzeit nicht zu rechnen Es bestehen keine weiteren außerbilanziellen Geschäfte. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das berechnete Gesamthonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr 2023 setzt sich aus dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen TEuro 71 zusammen. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die JENSEN Industrial Group A/S, Ronne/Dänemark, die wiederum Tochterunternehmen der JENSEN GROUP N.V., Wetteren/Belgien, ist. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der JENSEN Industrial Group A/S, Ronne/Dänemark, einbezogen, welcher den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt. Der Jahresabschluss der JENSEN Industrial Group A/S, Ronne/Dänemark, wird in den Konzernabschluss der JENSEN GROUP N.V., Wetteren/Belgien, einbezogen, den diese für den größten Kreis von Unternehmen erstellt. Der Konzernabschluss wird auf der Website der Gesellschaft und in der National Bank of Belgium in Brüssel veröffentlicht. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Gewinnvortrag in Höhe von TEuro 1.445 und den Jahresüberschuss in Höhe von TEuro 2.856 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben, sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Harsum, den 10. Juni 2024 JENSEN GmbH Jesper Munch Jensen Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die JENSEN GmbH, Harsum Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der JENSEN GmbH, Harsum, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der JENSEN GmbH, Harsum, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 21. Juni 2024 Deloitte
GmbH
Elmar Meier, Wirtschaftsprüfer Erik Mählmann, Wirtschaftsprüfer |
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