Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 11574
Eingetragen
25.1.1985
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Ist der Betrieb einer Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt; im besonderen der Betrieb einer MAN-Vertragswerkstatt sowie der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dietmar Mingebach
seit 6.4.2004
Geschäftsführer
Martin Mingebach
seit 6.4.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Martin Eberhard Mingebach
Leipziger Straße 31, 63607 Wächtersbach OT Aufenau
18.200 €
70.00%
Dietmar Mingebach
Rotgartenstraße 20, 63607 Wächtersbach OT Aufenau
7.800 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mingebach GmbH

Wächtersbach-Aufenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 248.085,00 214.344,00
I. Sachanlagen 247.985,00 214.244,00
II. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 1.896.559,14 1.641.096,47
I. Vorräte 690.588,02 635.569,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 529.878,83 575.147,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 676.092,29 430.379,61
Summe Aktiva 2.144.644,14 1.855.440,47

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.416.613,99 1.204.444,43
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 144.184,31 144.184,31
III. Gewinnvortrag 1.034.260,12 957.608,42
IV. Jahresüberschuss 212.169,56 76.651,70
B. Rückstellungen 261.090,01 179.669,78
C. Verbindlichkeiten 466.940,14 471.326,26
Summe Passiva 2.144.644,14 1.855.440,47

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage handelsrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in der Fassung des BilRUG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften, waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die in Ausführung befindlichen Aufträge wurden ausgehend von den Schlussrechnungen und unter Berücksichtigung des Grades der Fertigstellung bewertet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Aus Vereinfachungsgründen wird für die Bewertung der Preis der letzten Eingangsrechnung herangezogen .

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

Die übrigen Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

AKTIVA

In dem Forderungsbetrag und den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 0,00 enthalten.

PASSIVA

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Für sämtliche Pensionsverpflichtungen sind Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die Berechtigten verpfändet sind. Die Pensionsverpflichtungen wurden deshalb mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet.

Die Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechendem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Eine Saldierung erfolgte jeweils für jede einzelne Zusage getrennt.

Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen /sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 0,00 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, bestehen nicht.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB ist nicht vorhanden.

Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 29 beschäftigte Arbeitnehmer.

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Wächtersbach-Aufenau , den 28. Juni 2024

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2024.

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