Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 1345
Vorher
Dieter Filthaut GmbH
Eingetragen
29.3.1990
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Roh- und Schnittholz
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel, Import und Export von Natursteinen, Kies und Mineralien und von Investitionsgütern aller Art, der An- und Verkauf von Immobilien jeder Art und deren bauliche Umgestaltung, Vermietung und Verpachtung.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Filthaut
seit 9.12.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stefan Filthaut GmbH

Hemer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017

Bilanz

Aktiva

30.9.2017
EUR
30.9.2016
EUR
A. Anlagevermögen 192,00 258,00
I. Sachanlagen 32,00 98,00
II. Finanzanlagen 160,00 160,00
B. Umlaufvermögen 334.315,34 433.092,43
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 333.514,70 432.988,66
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 800,64 103,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 334.507,34 433.350,43

Passiva

   
  30.9.2017
EUR
30.9.2016
EUR
A. Eigenkapital 52.141,27 52.326,68
I. gezeichnetes Kapital 127.822,97 127.822,97
II. Bilanzverlust 75.681,70 75.496,29
B. Rückstellungen 3.150,00 5.550,00
C. Verbindlichkeiten 279.216,07 375.473,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 334.507,34 433.350,43

Anhang

1. Anwendung des HGB:

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs § 242 ff. HGB i.d.F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes konnte gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet werden.

Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen.

2. Formale Darstellung:

Die Wertansätze der am 30. September 2016 in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schuldposten wurden zu Beginn des Geschäftsjahres unverändert übernommen.

Die Gliederung von der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Es ist der Struktur des Unternehmens angemessen.

Der Stetigkeitsgrundsatz der §§ 252 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet.

3. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung:

Die Bewertungsmethoden konnten gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten werden.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag abzüglich ausreichender Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen und Pauschalwertberichtigungen zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ausgewiesen.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet, die von der Deutschen Bundesbank in der Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.

4. Angaben zu den Verbindlichkeiten:

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 236.472,62.

5. Eventualverbindlichkeiten:

Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB.

6. Geschäftsführer:

Stefan Filthaut, 58675 Hemer

7. Forderungen gegenüber Gesellschafter und Geschäftsführer:

Forderungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Stefan Filthaut in Höhe von € 32.905,88. werden in Form eines Kontokorrents abgerechnet und mit 3,5 % verzinst.

 

Hemer, 25.09.2018

gez. Stefan Filthaut, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Aufgliederung aus Gründen der Klarheit, der in der Bilanz zusammengefassten Posten:
01.10.2016 - 30.09.2017   01.10.2015 - 30.09.2016  
Der Betrag der Verbindlichkeiten   Der Betrag der Verbindlichkeiten  
       
mit einer Restlaufzeit   mit einer Restlaufzeit  
bis zu einem Jahr beträgt: 42.743,45 € bis zu einem Jahr beträgt: 37.202,58 €
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände   Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände  
mit einer Restlaufzeit von      
mehr als einem Jahr beträgt: 0,00 € mehr als einem Jahr beträgt: 0,00 €

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2018 festgestellt.

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