Steinert
GmbH
Rödental
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.015,76 |
87.804,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
734,00 |
1.828,00 |
| II.
Sachanlagen |
84.066,00 |
79.939,00 |
| III.
Finanzanlagen |
6.215,76 |
6.037,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.024.302,42 |
1.082.251,81 |
| I.
Vorräte |
654.633,00 |
713.694,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
369.508,51 |
367.881,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
160,91 |
675,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.545,00 |
19.787,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
86.180,00 |
86.290,00 |
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
934,77 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
1.217.977,95 |
1.276.133,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
177.470,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-25.000,00 |
-25.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
9.448,00 |
9.448,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
93.022,19 |
145.888,74 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
178.404,96 |
52.866,55 |
| V.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
934,77 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
507.263,42 |
274.759,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
710.714,53 |
823.904,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
672.200,80 |
821.976,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
38.513,73 |
1.927,92 |
| Summe
Passiva |
1.217.977,95 |
1.276.133,75 |
Anhang
A. Allgemeine Grundlagen
Die Steinert GmbH erfüllt im Jahr 2023 die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft, da Beschäftigtenzahl, Bilanzsumme
und Jahresumsatz die Größenmerkmale des
§267 Abs. 1 HGB nicht übersteigen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Coburg im
Handelsregister unter HRB 2093 eingetragen. Der
handelsrechtliche Jahresabschluss wird beim Betreiber des
Bundesanzeigers elektronisch eingereicht.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.Dezember2023
wurde in Euro (€) und unter Beachtung der
handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze
aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach § 266 bzw. § 275 HGB gegliedert. Die
Vorjahreszahlen wurden angegeben.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen entsprechend einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 bis 4 Jahren gemindert.
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen auf
Sachanlagen wurden entsprechend einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren
ermittelt.
Die Berechnung der Abschreibung für neu
angeschaffte Wirtschaftsgüter erfolgte monatsgenau
nach der linearen Methode. Soweit die Abschreibung für
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in
der Vergangenheit aufgrund steuerlicher Vorschriften
berechnet wurde, welche zu niedrigeren Wertansätzen
geführt haben, werden die Wertansätze nach Art.
67 Abs. 3 EGHGB fortgeführt.
Da die Zugänge an geringwertigen
Vermögensgegenständen bis 1.000,00 € von
untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind, wurden
Gegenstände mit Anschaffungskosten:
- bis 250,00 € sofort in voller Höhe und
- zwischen 250,01 € bis 1.000,00 € auf 5
Jahre abgeschrieben.
Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern aus
Vorjahren wird zudem unterstellt, dass diese - sofern sie
vollständig abgeschrieben sind - zum Ende des
Berichtsjahres aus dem Bruttoanlagespiegel abgegangen sind.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie erworbenen
Waren wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die
Ermittlung der Herstellungskosten für unfertige
Baustellen erfolgte retrograd.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte mit dem
Nennbetrag. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine
Pauschalwertberichtigung abgesetzt. Soweit notwendig wurden
außerdem Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die ausgewiesenen Forderungen und
Vermögensgegenstände umfassen verzinsliche
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
88.701,80€ (85.917,38€).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Zahlungen für vereinbarte zukünftige Aufwendungen
der Gesellschaft. Sie wurden bei der Erstellung des
Jahresabschlusses abgegrenzt und über die Laufzeit der
Vereinbarungen erfolgswirksam aufgelöst.
Da zwischen der Handels- und der Steuerbilanz ein
Aktivüberhang der Steuerbilanz besteht, wurden aktive
latente Steuern erfasst. Bei der Berechnung wurden die
Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und
die Gewerbesteuer einbezogen.
Das Stammkapital beträgt 100.000,00 €. Die
Einlagen sind in Höhe von 75.000,00€ eingefordert
und erbracht. Das aus den Vorjahren vorgetragene
Eigenkapital - bestehend aus Gewinnvortrag,
Gewinnrücklagen und geleisteten Einlagen - wurde durch
den im Berichtsjahr entstandenen Fehlbetrag aufgebraucht.
Der zum Bilanzstichtag nicht durch Eigenkapital gedeckte
Fehlbetrag ist durch die zu diesem Zeitpunkt noch nicht
eingeforderten Einlagen abgedeckt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden zum Bilanzstichtag
entsprechend den Vorschriften des Handelsrechts nach
anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik
bewertet. Nach dem versicherungsmathematischen Gutachten
wurden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und
erworbenen Anwartschaften auch ggf. künftig zu
erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten
berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit einem
Anwartschafts-Barwertverfahren (Projected Unit Credit
Method). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. K. Heubeck verwendet.
Bei der Berechnung wurde ein Zinssatz von 1,82 %
entsprechend dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre bei einer durchschnittlichen
Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Bei Anwendung des
Durchschnittszinssatzes für sieben Jahre (1,74 %) -
entsprechend der bis zum Jahr 2015 geltenden Vorschriften -
ergäbe sich eine um 11.107 Euro höhere
Pensionsverpflichtung. Der Gesamtbetrag der
Pensionsrückstellungen wurde mit dem bestehenden
Planvermögen saldiert. Rückstände bestehen
nicht.
Mit den sonstigen Rückstellungen wurde
möglichen Einzelrisiken Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Es erfolgten grundsätzlich keine Änderungen
gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von
Bewertungswahlrechten.
Die Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft.
C. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag des Berichtsjahres wird mit dem
Gewinnvortrag aus Vorjahren
D. Sonstige Angaben
- Geschäftsführer
Zum Geschäftsführer war im Berichtsjahr
Frank Steinert, Heizungsinstallateur, Rödental
bestellt.
Auf die Angabe der Vergütung wurde nach §
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
- Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 im
Durchschnitt etwa 26 Arbeitnehmer.
Rödental, den
12.12.2024
gez.
Frank Steinert, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
|