Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 3677
Eingetragen
13.3.1990
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnWärme- und Kältehandel
Gegenstand
ist die Lieferung, Wartung und Instandsetzung von Kälte- und Klimaanlagen, sowie der Vertrieb von Kühlmöbeln. Die Firma kann auch auf ähnlichen oder ergänzenden Gebieten tätig werden. Sie kann sich an anderen Unternehmen auf dem Gebiet ihres Gegenstandes beteiligen oder Vertretungen übernehmen .

Historie

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Management

NameRolle
Marcel Jeckel
seit 7.1.2026
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
45.00%
45.00%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Helmut Jeckel
Wiesthal
45.00%
Marcel Jeckel
Wiesthal
45.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bednarz GmbH Kälte- und Klimatechnik

Wiesthal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.782,30 12.782,30
B. Anlagevermögen 24.246,00 18.264,00
I. Sachanlagen 24.246,00 18.264,00
C. Umlaufvermögen 35.373,84 39.822,36
I. Vorräte 10.758,00 8.387,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.523,87 18.572,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.091,97 12.863,30
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.404,00 686,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 73.806,14 71.554,75

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 23.229,66 26.275,42
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 2.334,93 -710,83
B. Rückstellungen 7.994,86 7.297,12
C. Verbindlichkeiten 42.581,62 37.982,21
Bilanzsumme, Summe Passiva 73.806,14 71.554,75

Anhang für das Geschäftsjahr

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 19.523,87 0,00 18.572,06 0,00

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 2.250,53 € ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist ein Gewinnvortrag von € 710,83 enthalten.

Verbindlichkeiten

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 42.581,62 18.467,65 37.982,21 8.213,21

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 24.113,97 durch Grundschulden besichert, davon € 24.113,97 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Helmut Jeckel

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Lohr am Main, den 06.12.2012

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.11.2012.

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