HEGA -
Apparatebau GmbH
Neuenbürg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
300.779,38 |
261.103,38 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.741,00 |
1.807,00 |
| II.
Sachanlagen |
286.338,38 |
250.596,38 |
| III.
Finanzanlagen |
8.700,00 |
8.700,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.310.682,09 |
1.440.713,61 |
| I.
Vorräte |
623.400,00 |
385.238,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
617.991,77 |
488.174,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.290,32 |
567.300,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.832,50 |
9.435,09 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
27.559,61 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.644.853,58 |
1.711.252,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.290,51 |
330.559,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
127.822,97 |
127.822,97 |
| II.
Gewinnvortrag |
202.736,23 |
456.617,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
240.268,69 |
253.881,24 |
| B.
Rückstellungen |
996.877,00 |
1.129.943,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
557.686,07 |
250.749,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.644.853,58 |
1.711.252,08 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMOG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen linearen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 III
1, 2 HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 IIa EStG im
Erwerbsjahr als Aufwand gebucht, solche mit
Anschaffungskosten von größer € 150,00
bis € 410,00 wurden aktiviert und im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Bei den
Vorräten erfolgt die Aktivierung der
Bestände grundsätzlich zu Einstandspreisen. Dem
Bestandsrisiko aus Ungängigkeit wird gegebenenfalls
durch für angemessen gehaltene Wertabschläge
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 II 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen sind für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Von den Forderungen entfallen
€ 205.835,90 auf eine Restlaufzeit
größer als 1 Jahr.
Das
gezeichnete Kapital ist noch nicht auf Euro
umgestellt (Art. 42 III EGHGB), es
beträgt DEM 250.000,00 (€ 127.822,97).
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr.24 HGB):
| • |
Durchschnittlicher Marktzinssatz
von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren,
der von der deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
wurden nicht berücksichtigt
|
| • |
Sterbetafel nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G".
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 71.497,00. Von der
Übergangsregelung gem. Art.
67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von
diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also
€ 4.767,00 den Pensionsrückstellungen
zugeführt und als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung
zum 31.12.2010 beträgt € 66.730,00
(Art. 67 II EGHGB).
Gemäß
§ 246 II 2 HGB wurde das
Deckungsvermögen mit den dazugehörigen
Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet; der
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung
beträgt € 50.998,00 und der Zeitwert des
Deckungsvermögens € 78.557,61. Für den
aktivischen Überhang in Höhe von
€ 27.559,61 besteht Ausschüttungssperre
(§ 268 VIII HGB). Der Saldo aus
diesbezüglich verrechneten Aufwendungen und
Erträgen beträgt € 7.008,73 davon
entfallen auf die Erträge € 41.874,43 und
auf die Aufwendungen € 34.865,70
(§ 285 Nr. 25 HGB).
Die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB). Von den
Verbindlichkeiten entfallen € 549.520,68 auf eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und € 3.180,84 auf
eine Restlaufzeit größer 5 Jahre.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Frank Kazmaier, Geschäftsführer.
Gegenüber den Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) bestehen Forderungen
in Höhe von € 63.965,58 und
Verbindlichkeiten von € 926,12.
Die Schutzklausel gem.
§ 286 IV HGB wurde in Anspruch
genommen. Von den Erleichterungen der
§§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
V. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB
Unterzeichnung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2010, bestehend aus Bilanz (Bilanzsumme
€ 1.644.853,58), Gewinn- und Verlustrechnung
(Jahresfehlbetrag € 240.268,69) und diesem
Anhang.
Neuenbürg, den 24. Juni 2011
Für die HEGA Apparatebau GmbH
Gez. Der Geschäftsführer
Herr Frank Kazmaier
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2011 festgestellt.
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