Altus
Immobilien GmbH i.L.
Radebeul
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.119,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.119,69 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
29.694,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.814,47 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
56.762,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.067,48 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.314,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.814,47 |
Anhang
1.
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
Firma: Altus Immobilien GmbH i.L.
Rechtsform: GmbH
Sitz: Radebeul
Anschrift: Schildenstr. 37
01445 Radebeul
Eintragung ins
Handelsregister: Amtsgericht Dresden unter HRB 25751
Gegenstand des
Unternehmens: Vermittlung von Finanzierungen und
Immobilien, Beteiligungen, Versicherungen,
Bauverträgen, Franchisesystemen und damit
zusammenhängende Nebenleistungen
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Stammkapital: 25.000,00 Euro
Gesellschafter und
ihre Anteile: Frau Ratchanee Boonrat mit einem Anteil
i. H. v. 22.500,00 EUR
Herr Armin Hoch mit einem Anteil i. H. v. 1.250,00
EUR
Geschäftsführung: Frau Ratchanee Boonrat
Herr Armin Hoch
1.2 Steuerliche Verhältnisse
Finanzamt: Meißen
Steuernummer: 209/105/03562
Das Unternehmen unterliegt gemäß §
1KStG der Körperschaftsteuer.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
2.
Wirtschaftliche Verhältnisse
2.1 Allgemeines
Größenmerkmale
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch nicht gemacht.
3.
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
3.1 Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entspricht den GoB.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechnete und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2007 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 01.01.2006.
3.2 Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften.
Sie hat die Bilanzierungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EstG
erstellt.
3.3 Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
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