Rudolph
GmbH
Bad
Mergentheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.948,00 |
16.331,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.148,00 |
14.531,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.800,00 |
1.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.011.384,79 |
1.096.377,95 |
| I.
Vorräte |
992.420,00 |
1.078.542,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.400,13 |
16.499,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
564,66 |
1.336,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
893,00 |
892,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
71.972,91 |
12.931,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.097.198,70 |
1.126.532,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
31.000,00 |
31.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
102.972,91 |
43.931,71 |
| davon
Verlustvortrag |
43.931,71 |
14.605,69 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
71.972,91 |
12.931,71 |
| B.
Rückstellungen |
166.516,88 |
206.395,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
930.681,82 |
920.137,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
503.431,69 |
492.459,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.097.198,70 |
1.126.532,66 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Rudolph GmbH, Bad
Mergentheim, für das Geschäftsjahr 2010 wurde
unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches
sowie der steuerlichen Gesetzgebung erstellt.
Ergänzend hierzu sind die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages
berücksichtigt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz wurde nach der Verwendung des
Jahresergebnisses erstellt.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2010
wurde am 31. Dezember 2012 festgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,
Währungsumrechnung und Konsolidierung
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen und steuerlich zulässigen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen, sofern dies mit den
handelsrechtlichen Bewertungsansätzen vereinbar war.
Bewegliche Wirtschaftsgüter werden
grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Übrigen
kommt die degressive Methode zur Anwendung. Sinkt der
degressive Abschreibungsbetrag unter den linearen, erfolgt
ein Wechsel zur linearen Abschreibung.
Das in den Vorjahren angeschaffte Anlagevermögen
wurde unverändert entsprechend der gewählten
Methode abgeschrieben. Bewertungsänderungen wurden
nicht vorgenommen. Sinkt der degressive Abschreibungsbetrag
unter den linearen, erfolgt ein Wechsel zur linearen
Abschreibung.
Die im Wirtschaftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG bzw.
§ 253 HGB sofort abgeschrieben. Ihr sofortiger
Abgang wird unterstellt.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
-
|
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
Die
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben war.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs-,
Herstellungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten am Bilanzstichtag bewertet.
Der
Warenbestand wurde durch ordnungsgemäße
Inventur von der Gesellschaft ermittelt. Das
Umlaufvermögen wurde nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet.
Die
Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum
Nominalwert ausgewiesen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennbetrag bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden
durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden und werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sind gemäß § 253 Abs. 2
HGB bewertet worden.
Die
Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden mit
dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
III.
Informationen zur Bilanz
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
156.240,68 Euro
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen keinen Betrag mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aus.
Abschreibungen auf Anlagevermögen und/oder
Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebes
Die Abschreibungen belaufen sich bei
immateriellen
Vermögensgegenständen auf
|
0,00 Euro
|
Sachanlagen auf
|
3.784,51 Euro
|
Finanzanlagen auf
|
0,00 Euro
|
Ingangsetzungs-/Erweiterungsaufwendungen auf
|
0,00 Euro
|
Gesonderte Angabe eines Gewinn- oder Verlustvortrages
bei Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Im Bilanzgewinn ist ein
Verlustvortrag von -43.931,71 Euro enthalten.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
503.622,71 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
416.297,21 Euro.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewandt. Der Rechnungszinsatz
beträgt 5,15 %. Es wurden keine Rentensteigerungen
berücksichtigt. Berechnungsgrundlage für die
Rückstellung waren die Richttafeln 2005 G von Prof.
Dr. Klaus Heubeck.
Angabe des gezeichneten Kapitals in Euro
Das gezeichnete Kapital beträgt 31.000,00 Euro.
IV.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat aufgrund eines Pachtvertrages
eine jährliche Zahlungsverpflichtung in Höhe
von 15.600,00 EUR zu erfüllen.
Überschuldung und Fortführung des
Unternehmens
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2010 bilanziell
überschuldet. Die Gesellschafter sind mit Ihren
Darlehen in Höhe von 156.240,68 EUR hinter die
Forderungen der übrigen Gläubiger
zurückgetreten. Die Überschuldung wird hierdurch
beseitigt.
V.
Organe, Organkredite und Aufwendungen für
Organe
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurde die Geschäftsführung durch die folgenden
Personen wahrgenommen:
Geschäftsführer:
|
Herr Hans-Christian
Rudolph
|
ausgeübter Beruf:
|
Holzkaufmann
|
Geschäftsführer:
|
Herr Bernhard Rudolph
|
ausgeübter Beruf:
|
Holzkaufmann
|
Bad Mergentheim, den 31. Dezember 2011
gez. Bernhard Rudolph
(Geschäftsführer der Firma Rudolph GmbH)
gez. Hans-Christian Rudolph
(Geschäftsführer der Firma Rudolph GmbH)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2011 festgestellt.
|