NORGE Textilservice UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseWäscherei und chemische Reinigung für Privatkunden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Walter Josef Schwind seit 18.7.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NORGE Textil-Reinigungs- GmbHBoxbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsrecht
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Grundsätze und Methoden der Gliederung sind gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden. Bei der Firma NORGE Textil-Reinigungs- GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Der Zugang wurde linear und pro rata temporis unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfahrungen abgeschrieben. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden insoweit nicht aktiviert. Die Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG wurden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung sind nicht vorgenommen worden. Abgänge von Anlagegegenständen wurden bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Anlagevermögen abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die fertige Erzeugnisse und Waren sind zu Herstellungskosten, bzw. falls erforderlich, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten blieben die Verwaltungskosten außer Ansatz. Die Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in Höhe von 1 % auf die Nettoforderungen Rechnung getragen. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Aus Gründen der Vereinfachung und der Unwesentlichkeit wurde auf eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ist das Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers, Herrn Martin Schwind, in Höhe von Euro 19.817,17 (i. Vj. Euro 11.640,38) ausgewiesen. Das Verrechnungskonto wurde mit 3 % verzinst. Von den Verbindlichkeiten sind Euro 89.834,54 (i. Vj. Euro 619.384,08) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Euro 0,00 (i. Vj. Euro 0,00) mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bis max. fünf Jahren. Die Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 20.000,00 (i. Vj. Euro 20.000,00). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 44 Arbeitnehmer. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Verpflichtungen aus Leasingvertrag bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von Euro 49.168,48 jährlich. Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von Euro 89.961,62 jährlich. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Martin Schwind, Kaufmann. sonstige Berichtsbestandteile
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