Lopper
Produktions GmbH
Rohr-Alzhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
201.120,00 |
236.364,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26,00 |
26,00 |
| II.
Sachanlagen |
201.093,00 |
236.337,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
313.815,12 |
336.167,23 |
| I.
Vorräte |
313.796,92 |
336.007,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18,20 |
159,27 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.074.594,81 |
1.045.513,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.589.529,93 |
1.618.044,47 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Bilanzverlust |
1.100.159,41 |
1.071.077,84 |
| davon
Verlustvortrag |
1.071.077,84 |
1.238.469,51 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.074.594,81 |
1.045.513,24 |
| B.
Rückstellungen |
85.928,00 |
74.662,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.503.601,93 |
1.543.382,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.243.601,93 |
1.263.382,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.589.529,93 |
1.618.044,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Lopper Produktions GmbH,
Rohr-Alzhausen, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Lopper Produktion GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
auf. Die gesetzlichen Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 274a, 276, 288 HGB)
wurden teilweise in Anspruch genommen. Insbesondere wurde
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht auf die
Erstellung eines Lageberichts zu verzichten (§ 264
Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB).
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach den §§ 266 Abs. 2,
275 Abs. 2 HGB. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr im
Hinblick auf die Vergleichbarkeit liegen nicht vor.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Bei der Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung und der sich weiter
verschlechternden Ertragslage aufgrund einer positiven
Fortbestehensprognose der Geschäftsleitung von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt. Abnutzbare immaterielle
Vermögensgegenstände werden planmäßig
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bilanziert. Soweit es sich um
abnutzbares Sachanlagevermögen handelt, werden
planmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen.
Neben Abschreibungen nach der linearen Methode werden auch
degressive Abschreibungen vorgenommen. Der Übergang
von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt zu
dem Zeitpunkt, zu dem die linearen
Abschreibungsbeträge die Beträge bei degressiver
Abschreibung übersteigen.
Für abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
deren Anschaffungskosten über Euro 150 und unter Euro
1.000 liegen, wurde in den Geschäftsjahren 2008 und
2009 ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der
Bildung und in den folgenden fünf Wirtschaftsjahren
pauschal mit 20 % aufgelöst wird. Ab dem
Geschäftsjahr 2010 wurden abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von unter Euro 410 wieder sofort
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten. Die Herstellungskosten werden unter
Einbeziehung der Materialeinzelkosten, der
Fertigungseinzelkosten sowie angemessener Teile der
notwendigen Materialgemeinkosten und der notwendigen
Fertigungseinzelkosten ermittelt. Soweit der beizulegende
Zeitwert unter dem Buchwert liegt, erfolgt unter Beachtung
des Niederstwertprinzips eine Abschreibung auf den
niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Soweit
erforderlich werden Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen werden für alle
erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe ihres Erfüllungsbetrages gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.
Eigenkapital
Das
Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt DM
50.000,00 (Euro 25.564,60).
Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Euro
220.083,77 (Vj. Euro 207.027,55) für Verbindlichkeiten
aus Steuern und Euro 101.078,62 (Vj. Euro 81.977,94)
für Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit bilanziert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen entfallen überwiegend auf
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Lopper
Kesselbau GmbH an die Lopper Produktions GmbH.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die
Geschäfte der Lopper Produktions GmbH von
Herrn Diether Schlottmann, Diplom-Ingenieur,
geführt.
Bezüge der Geschäftsführung
Gem. § 286 Abs. 4 HGB wird von der Angabe der
Geschäftsführerbezüge abgesehen.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag i.H.v. Euro 29.081,57 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Rohr-Alzhausen, den 21. April 2016
Diether Schlottmann
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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