EDV-Büro Schmezer GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
200.039,96 |
245.128,48 |
| I.
Vorräte |
1.820,00 |
41.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
192.059,40 |
202.996,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.160,56 |
1.131,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
200.039,96 |
245.130,48 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
113.184,13 |
96.643,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Bilanzgewinn |
87.619,53 |
71.078,47 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
6.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
32.963,93 |
26.908,74 |
| D.
Verbindlichkeiten |
53.891,90 |
115.578,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
200.039,96 |
245.130,48 |
Anhang
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen fürdie Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind
nachfolgend gesondert angegeben, sofern welche bestanden.
2.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, sofern die
Anschaffungskosten bis EUR 150,00 betrugen. Bei
Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00
erfolgte die Einstellung in einen Sammelposten, der
über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Eine
Sonderabschreibung gemäß § 7g EStG Abs. 1
wurde in Anspruch genommen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zum Bilanzstichtag bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert nach § 253 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen/Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Sonderposten mit Rücklageanteil
Der Sonderposten mit Rücklageanteil ergibt sich
aus einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG für
die künftige Anschaffung bzw. Herstellung eines
Wirtschaftsguts.
Hier werden die gewährten
Investitionszuschüsse für Wirtschaftgüter
des Anlagevermögens ausgewiesen. Latente Steuern
entfallen hierauf nicht.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
4.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Gemäß § 288 HGB sind keine Angaben
erforderlich.
5.
Angaben nach § 42 Absatz 3 GmbHG
Gemäß § 288 HGB sind keine Angaben
erforderlich.
6.
sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Wolfgang Schmezer, Wirtschaftsmathematiker
Mittelweg 13
88483 Burgrieden
als alleinigem Geschäftsführer
geführt.
89081 Ulm/Ermingen, den 18.09.2009
Wolfgang Schmezer
Geschäftsführer
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