Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 18205
Eingetragen
19.9.2001
Branche
Herstellung von BüromöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
ist der Handel und Planung von Objekteinrichtungen, Bürotechnologie und Kommunikation.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
André Wiehr
seit 18.11.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rabet 50, 04315 Leipzig
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cambolo GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

scroll

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 44.601,00 45.821,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 44.600,50 45.821,00
B. Umlaufvermögen 825.891,69 871.255,43
I. Vorräte 15.238,99 21.083,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 572.318,46 412.744,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.425,00  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 238.334,24 437.427,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.213,60 37.149,81
Aktiva 901.706,29 954.226,74
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Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 562.101,18 683.340,08
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 452.053,60 452.053,60
III. Bilanzgewinn 60.047,58 181.286,48
davon Gewinnvortrag 181.286,48 175.495,41
B. Rückstellungen 43.937,69 77.599,52
C. Verbindlichkeiten 295.667,42 193.287,14
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 295.667,42 193.287,14
Passiva 901.706,29 954.226,74

Anhang 2024



A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine kleineKapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den Vor­schriften des Dritten Buches des Han­dels­ge­setzbuches und den ergän­zenden Be­stim­mungen des Gesellschaftsvertra­ges auf­ge­stellt.

2. Die Gesellschaft wurde am 29.08.2001 durch Bargründung errich­tet und ist seit dem 19.09.2001 im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig un­ter HRB18205 ein­ge­tra­gen. Sie fir­miert un­ter Cambolo GmbH, Sitz ist Leip­zig.

3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzli­chenVorschriften wahlweise in der Bilanz oder im An­hang anzubringenden Vermer­ke ins­gesamt im Anhang aufgeführt. Die Ver­merke zu den Verbindlichkeiten sind eben­falls im An­hang aufge­nom­men.

4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im An­hang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im großen Umfang Gebrauch ge­macht. Der Anhang ent­spricht daher bis auf Son­der­er­läu­te­rungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für klei­ne GmbH's.

5. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollstän­digen Ver­wen­dung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Aus Gründen der Klarheit wird die Er­gebnisverwendung entspre­chend
§ 275 Abs. 4 HGB im Rahmen ei­ner Gliederungserweiterung in der Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung aus­ge­wie­sen.

6. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde ein­ge­hal­ten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der han­dels­rechtlichen Grundsätzeordnungsmäßiger Buchfüh­rung, unter Beachtung ergän­zen­der Vor­schriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewer­tungs­vorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögens­gegenstän­den des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände wer­den zu An­schaf­fungs­ko­sten, ver­min­dert um plan­mä­ßige li­nea­re Ab­schrei­bun­gen, an­ge­setzt. Die Ab­schrei­bun­gen wer­den li­near pro rata tempo­ris, un­ter Zugrun­dele­gung der be­triebsge­wöhnli­chen Nut­zungs­dauer vor­ge­nommen.

Entsprechend der steuerlichen Regelung ist bei Betriebs- und Anwen­der­soft­ware zur Dateieingabe und -verarbeitung aufgrund des immer kürzer wer­denden Entwicklungszyklus von einer betriebsgewöhnlichen Nut­zungs­dauer von grundsätzlich einem Jahr auszugehen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist, wird zu An­schaf­fungs- oder Her­stellungskosten, ver­min­dert um plan­mä­ßi­ge li­nea­re oder degressive Abschreibungen un­ter Be­ach­tung des Nie­derst­wert­prin­zips, be­wertet. Die Ab­schrei­bun­gen wer­den pro ra­ta tem­po­ris, un­ter Zu­grunde­le­gung der be­triebsge­wöhnli­chen Nut­zungs­dauer vorge­nom­men.

Bei Computerhardware einschließlich der dazu gehörenden Peripherie­ge­räte wird die Nutzungsdauer in Ab­hängigkeit vom Le­bens­zy­klus die­ser Gegenstände grundsätzlich auf ein Jahr redu­ziert.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbe­stand nach § 252 Abs. 2 HGB übernom­men.

Danach können abnutzba­re bewegliche Vermögensgegenstände des Sach­an­la­ge­ver­mö­gens mit An­schaf­fungs- oder Her­stel­lungs­ko­sten von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro in ei­nen jahr­gangs­be­zoge­nenSam­mel­posten eingestellt werden.

Dieser Sammel­posten wird über die Dauer von fünf Jahren gleich­mäßig ver­teilt aufge­löst.

Wird von dem Wahlrecht der Bildung eines jahrgangsbezogenemSam­mel­po­sten kein Gebrauch gemacht, können abnutzbarebeweglicheVer­mögensgegenstände zwi­schen 250 Euro und 800 Euro als sogenann­te Ge­ring­werti­ge Wirt­schafts­gü­ter im Jahr der An­schaf­fung in vol­ler Hö­he ab­ge­schrie­ben wer­den.

Vermögensgegenstän­de, die nach 2017 angeschafft oder hergestellt worden sind und de­ren An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 Euro und we­ni­ger als 800 Euro be­tra­gen, werden als Ge­ring­wer­ti­ge Wirt­schaftsgü­ter im Jahr der An­schaf­fung  oder Herstellung in vol­ler Hö­he ab­ge­schrie­ben.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem nie­drigeren bei­zulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu An­schaffungsko­sten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bi­lanzstichtag bewertet.

5. Forderungen und SonstigeVermögensgegenstände werden zum Nomi­nalwert be­wer­tet. Das stren­ge Nie­derst­wert­prin­zip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird be­ach­tet.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert be­wer­tet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstel­len, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten be­rücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden demGrunde nach al­le erkennbarenRisiken und ungewisseVerpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemesse­nem und ausreichendem Umfang ab. Der Hö­henach wer­den die Rück­stellungen in Hö­he des not­wendi­genEr­fül­lungsbe­tra­ges ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei wer­den bei den Rückstel­lun­gen mit einer Rest­lauf­zeitvonmehrals ei­nemJahr entspre­chend § 253 Abs. 2 HGB künfti­ge Kos­ten- und Preis­steige­rungen be­rück­sichtigt und ei­ne Ab­zinsung auf den Bi­lanz­stich­tag mit lauf­zeit­adäqua­temZins­satz ge­mäß Rückstel­lungs­abzin­sungsver­ord­nung unter Ver­wen­dung der von der Deut­schenBank veröffent­lichten Zins­sätze vor­ge­nom­men.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehrauf­wen­dungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu ver­wendene Ertragsteuer­satz liegt bei 31,93 %.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmän­nischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewähr­leistungen, die ohne recht­liche Ver­pflichtungen erbracht werden.

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ih­rem Rück­zahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstel­len, wer­den im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berück­sichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Ab­schrei­bun­gen des Berichtsjahres belaufen sich auf 18.840,35 Euro und die Ab­schrei­bungen des Vor­jah­res auf 16.477,24 Euro.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Rest­laufzeit bis zu einem Jahr und Sonstige Vermögens­ge­gen­stände mit einer Rest­laufzeit bis zu ei­nem Jahr bestehen im Be­richts­jahr in Hö­he von 567.893,46 Euro und im Vor­jahr in Hö­he von 412.744,72 Euro.

For­de­rungen aus Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sind soweit er­for­der­lichein­zel- und pau­schal­wertbe­richtigt wor­den.

Den im Forderungsbestand erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bil­dung von Wertbe­richtungen Rechnung getragen. Für das allgemeineKreditrisiko wird von den Forderun­gen aus Lieferungen und Leistungen ei­ne Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5% des Nettoforderungs­be­standes abgesetzt.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und de­ren nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berich­ten wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vor­jahrnicht.

4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteili­gungs­ver­hält­nis be­steht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vor­jahrnicht.

5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Hö­he von 562.101,18 Euro und im Vor­jahr ein Ei­gen­ka­pital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bi­lanzge­winn ) in Hö­he von 683.340,08 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Rück­stel­lungen für Ab­schluss und Prüfung in Hö­he von 8.000,00 Euro ( Vj. 8.000,00 Euro ), Rück­stellun­gen für Aufbewahrungspflicht in Höhe von 5.000,00 Euro ( Vj. 5.000,00 Euro ), Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 8.000,00 Euro ) sowie Rückstellungen für Per­so­nalko­sten in Hö­he von 0,00 Euro ( Vj. 18.000,00 Euro ) als auch Sonsti­ge Rück­stel­lun­gen in Hö­he von 30.937,69 Euro ( Vj. 36.000,00 Euro ).

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrück­stellungen in Hö­he von 0,00 Euro ( Vj. 2.599,52 Euro ), Rück­stellungen für Ab­schluss und Prüfung in Hö­he von 8.000,00 Euro ( Vj. 8.000,00 Euro ), Rück­stel­lun­gen für Aufbewahrungspflicht in Höhe von 5.000,00 Euro ( Vj. 5.000,00 Euro ) sowie Rückstellungen für Per­sonalkosten in Hö­he von 0,00 Euro ( Vj. 18.000,00 Euro ) als auch Sonstige Rückstellungen in Hö­he von 30.937,69 Euro ( Vj. 36.000,00 Euro ).

Alle Rückstellungen sind außer den Rückstellungen für Aufbewahrungs­fri­sten von kurz­fris­ti­ger Na­tur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlauf­zeit bis zu einem Jahr bestehen im Be­richtsjahr in Hö­he von 295.667,42 Euro und im Vorjahr in Höhe von 193.287,14 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren be­stehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahrnicht.

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und de­ren nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu be­rich­ten sind, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vor­jahrnicht.

5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteili­gungs­ver­hält­nis be­steht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahrnicht.

6.  Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unterneh­men bestehen im Be­richts­jahr als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB be­stehen im Be­richtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanzerscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und de­ren Angaben für die Beurteilung der Finanz­lage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht be­kannt.

3. Der Geschäftsführung gehören in 2024 folgende Personen an:
Herr Andre Wiehr

4. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsfüh­rungs- oder Auf­sichtsor­gane sowie zugunsten dieser Personen einge­gangene Haftungsverhältnisse, be­stehen im Be­richtsjahr  und im Vorjahr nicht.

E. Unterzeichnung der Geschäftsführer

Leipzig, den 02.06.2025

( Andre Wiehr )
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2025 festgestellt.

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