Cambolo GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Anhang 2024
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine kleineKapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2. Die Gesellschaft wurde am 29.08.2001 durch Bargründung errichtet und ist seit dem 19.09.2001 im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter HRB18205 eingetragen. Sie firmiert unter Cambolo GmbH, Sitz ist Leipzig.
3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichenVorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.
4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im großen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.
5. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Aus Gründen der Klarheit wird die Ergebnisverwendung entsprechend § 275 Abs. 4 HGB im Rahmen einer Gliederungserweiterung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
6. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätzeordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):
Aktivseite
1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Entsprechend der steuerlichen Regelung ist bei Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateieingabe und -verarbeitung aufgrund des immer kürzer werdenden Entwicklungszyklus von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von grundsätzlich einem Jahr auszugehen.
2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist, wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei Computerhardware einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte wird die Nutzungsdauer in Abhängigkeit vom Lebenszyklus dieser Gegenstände grundsätzlich auf ein Jahr reduziert.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.
Danach können abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenenSammelposten eingestellt werden.
Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.
Wird von dem Wahlrecht der Bildung eines jahrgangsbezogenemSammelposten kein Gebrauch gemacht, können abnutzbarebeweglicheVermögensgegenstände zwischen 250 Euro und 800 Euro als sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.
Vermögensgegenstände, die nach 2017 angeschafft oder hergestellt worden sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 800 Euro betragen, werden als Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben.
3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
5. Forderungen und SonstigeVermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.
6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.
7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
Passivseite
1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden demGrunde nach alle erkennbarenRisiken und ungewisseVerpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhenach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigenErfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeitvonmehrals einemJahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatemZinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der DeutschenBank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 31,93 %.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Aktiva
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres belaufen sich auf 18.840,35 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf 16.477,24 Euro.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 567.893,46 Euro und im Vorjahr in Höhe von 412.744,72 Euro.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind soweit erforderlicheinzel- und pauschalwertberichtigt worden.
Den im Forderungsbestand erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen. Für das allgemeineKreditrisiko wird von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5% des Nettoforderungsbestandes abgesetzt.
3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahrnicht.
4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahrnicht.
5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
Passiva
1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 562.101,18
Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 683.340,08
Euro aus.
2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Rückstellungen für Abschluss und Prüfung in Höhe von 8.000,00 Euro ( Vj. 8.000,00 Euro ), Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht in Höhe von 5.000,00 Euro ( Vj. 5.000,00 Euro ), Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 8.000,00 Euro ) sowie Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 18.000,00 Euro ) als auch Sonstige Rückstellungen in Höhe von 30.937,69 Euro ( Vj. 36.000,00 Euro ).
2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 2.599,52 Euro ), Rückstellungen für Abschluss und Prüfung in Höhe von 8.000,00 Euro ( Vj. 8.000,00 Euro ), Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht in Höhe von 5.000,00 Euro ( Vj. 5.000,00 Euro ) sowie Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 18.000,00 Euro ) als auch Sonstige Rückstellungen in Höhe von 30.937,69 Euro ( Vj. 36.000,00 Euro ).
Alle Rückstellungen sind außer den Rückstellungen für Aufbewahrungsfristen von kurzfristiger Natur.
3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 295.667,42 Euro und im Vorjahr in Höhe von 193.287,14 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahrnicht.
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahrnicht.
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahrnicht.
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanzerscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt.
3. Der Geschäftsführung gehören in 2024 folgende Personen an: Herr Andre Wiehr
4. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht.
E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Leipzig, den 02.06.2025
( Andre Wiehr ) Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2025 festgestellt.
|