PVS eSolutions GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Ax seit 3.9.2025 | Geschäftsführer |
Sabine Wegner-Förnzler seit 7.2.2022 | Prokura |
Oliver Wachter seit 24.10.2018 | Prokura |
Jürgen Andreas Blannarsch seit 11.9.2014 | Geschäftsführer |
Jürgen Heyder seit 10.3.2010 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
J***** A****** B********* | 0.76% |
T***** D**** | 0.76% |
C******** S***** | 0.38% |
| Name | Anteil |
|---|---|
PVS Fulfillment-Service GmbHEigenbeteiligung | 1.51% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 90.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PVS Fulfillment-Service GmbHNeckarsulmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die PVS Fulfillment-Service GmbH (kurz "PVS FF") ist als Dienstleistungsunternehmen im sogenannten "eCommerce Service Providing" (B2C / D2C), als auch im B2B-Segment tätig. Darunter ist die Bereitstellung von Infrastrukturdienstleistungen für Verkaufsprozesse in den jeweiligen Vertriebskanälen zu verstehen. Die PVS ist dabei im B2C- und D2C-Segment, für die unterschiedlichsten Branchen tätig, insbesondere Fashion, Lifestyle und FMCG, während im B2B die Branchen Buchverlage und Fashion von unseren Standorten logistisch abgebildet werden. Grundsätzlich versteht sich die PVS als ganzheitlicher Anbieter von Infrastrukturleistungen im Sinne des BPO, also des Business Process Outsourcing. Vom Management des eShops über die die Bereitstellung digitaler Prozesse (IT-Services) bis hin zum Warehousing und dem Debitorenmanagement für Mandanten sind wir einer der wenigen ganzheitlichen Anbieter im KMU-Segment, der diese Leistungen durch Beteiligungsgesellschaften auch für das benachbarte europäische Ausland anbietet. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft entwickelt sich durch steigende Preise und eine hohe Kerninflationsrate nur sehr unzufriedenstellend. Insgesamt haben steuern wir auf eine stagnierende Wachstumsrate zu.. Der ecommerce Markt ist ebenfalls von der Kaufzurückhaltung der Endkunden betroffen, die Umsätze bei den ecommerce Playern verzeichnen kaum mehr Wachstum, in vielen Fällen sogar einen Umsatzurückgang. 2.2. Geschäftsverlauf Der Umsatz schrumpfte von 36 Mio. € auf 30 Mio. €, was einem Rückgang von rund 17% entspricht. Der Jahresüberschuss beträgt 345 T€ (Vorjahr 731 T€). 2023 wurden durchschnittlich 166 Mitarbeiter (inkl. Langzeitkranke, Azubis und Arbeitnehmer in Elternzeit) beschäftigt. Dies waren 12 Mitarbeiter weniger als im Jahr 2022. Mit der Geschäftsentwicklung 2023 sind wir, auch unter Anbetracht der Marktlage, nicht komplett zufrieden. Einige Mandanten haben ihre zugesagten Volumina nicht gebracht und wir mussten mit Leerkapazitäten leben. 2..3 Lage: Darstellung, Analyse und Beurteilung 2.3.1. Ertragslage Die Ertragslage ist noch zufriedenstellend. Der Personalaufwand liegt mit 4.979 T€ unter dem Vorjahresniveau (5.939 T€). Die Umsatzrendite 2023, bezogen auf den Jahresüberschuss nach Steuern, betrug 1,1 %. 2022 waren es 2,0 %. 2.3.2. Finanzlage Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 verfügt die Gesellschaft überflüssige Mittel in Höhe von 559 T€ (Vorjahr 1.295 T€). Die Liquiditätslage der PVS FF ist als gut zu bezeichnen. Liquiditätsengpässe sind daher auch in naher Zukunft nicht zu erwarten. 2.3.3. Vermögenslage Die Bilanzsumme des Unternehmens ist im Vergleich zum Vorjahr etwas niedriger. (2023: 15.865 T€ / 2022: 16.511 T€) Das Anlagevermögen beläuft sich auf 5,68 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil von 36 % der Bilanzsumme. Das Eigenkapital beträgt 7,8 Mio. €. Somit ist das langfristige Vermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt. Zum Jahresende 2023 beträgt die Eigenkapitalquote 49 %. Somit kann die Eigenkapitalquote unserer Gesellschaft als weit überdurchschnittlich für die Branche bezeichnet werden. Den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von insgesamt 8.558 T€ stehen zum Bilanzstichtag 7.681 T€ Verbindlichkeiten gegenüber. Die liquiden Mittel liegen mit einem Anteil von 3,5 % der Bilanzsumme unter Vorjahresniveau. 2.4. Gesamtaussage Insgesamt betrachten wir die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft als nicht zufriedenstellend. 3. Prognosebericht Die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Gesellschaft ist weiterhin gegeben. Die PVS Gruppe hat mit dem Fokus auf europäische ausgerichtete Mandanten eine Chance, an dem "Direct to Consumer" Trend zu partizipieren, da nicht alle Markenhersteller und Händler sich von den elektronischen Marktplätzen im eCommerce vollständig abhängig machen wollen. Die PVS kann in einigen Nischen besser Preise und/oder Konditionen anbieten, als dies bei den führenden Marktplätzen und deren Servicegeschäft der Fall ist. Flankierend wirkt sich aus, dass die PVS mit 2 ihrer nun 6 Standorte logistische Cluster bilden kann und daher Synergien in Aussicht stehen, die insbesondere zu einer besseren Auslastung von Leerkapazitäten führen, die in 2022 das Ergebnis belastet haben. Das laufende Jahr zeigt sich in Summe bisher stabil in Relation zu den getroffenen Annahmen, für 2024 erwarten wir erste Synergien aus der Clusterbildung. 4. Chancen- und Risikobericht Outsourcing bleibt der Wachstumsmotor für die Fulfillment-Branche. Insbesondere durch die Entwicklung des E-Commerce-Geschäfts greifen immer mehr Unternehmen im Markt auf spezialisierte Dienstleister zurück. Aufgrund unserer guten Marktpositionierung und den flankierenden Maßnahmen sowie eines weiteren neuen Geschäftsfeldes für IT-Services, dürfte es der PVS gelingen, ihre Marktposition künftig zu behaupten. Aufgrund der verhaltenen Erwartungen im europäischen und insbesondere im deutschen Wirtschaftsraum gehen wir indes davon aus, dass in den kommenden Jahren eine Seitwärtsbewegung mit positiver Tendenz unsere Zielmärkte prägen wird. Da die PVS Gruppe im Verhältnis zur Größe des intralogistischen Gesamtmarktes ein kleiner Marktteilnehmer ist, werden wir mit den Vorteilen des Outsourcings (variable und günstigere Gesamtkosten), auch in einem stagnierenden Gesamtmarkt erfolgreich wirtschaften, wenn die Politik die Rahmenbedingungen nicht weiter zu Lasten des Mittelstandes verschärft. Eine latente Abhängigkeit von dem marktführenden Frachtdienstleister DHL ist seit längerem zu erkennen. Carrier wie UPS oder Hermes verfügen aus Sicht der meisten Mandanten der PVS Gruppe über keine ausreichende Zustellqualität. Anzeichen einer Bestandsgefährdung unserer Gesellschaft liegen derzeit nicht vor. An der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bestehen keine Zweifel. Forderungsausfälle können ein Risiko für die Entwicklung jedes Unternehmens darstellen. Wir begegnen diesem Risiko durch ein konsequentes Forderungsmanagement. Zusätzlich haben wir eine Forderungsausfallversicherung abgeschlossen. Wir gehen davon aus, für die wesentlichen Risiken unserer Geschäftstätigkeit ausreichend Vorsorge getroffen zu haben. Die insbesondere aus den erbrachten Leistungen resultierenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bergen keine branchenunüblichen Ausfallrisiken. Die termingerechte Begleichung unserer Verbindlichkeiten ist sichergestellt.
Neckarsulm, 26. Juni 2024 gez. Jürgen Blannarsch BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben Die PVS Fulfillment-Service GmbH, Heinz-Nixdorf-Straße 2, 74172 Neckarsulm hat ihren Sitz in Neckarsulm und wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer HRB 104475 geführt. Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 auf. 1. Darstellungsstetigkeit / Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2) Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275 Abs. 2. Die Gliederung des Anhangs entspricht § 284 Abs. 1. Der Anhang enthält die nach §§ 284 ff. notwendigen gesetzlichen Angaben. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1) Die Bilanzierung der ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde nach den Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251, den Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes vorgenommen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind in angemessenem und ausreichenden Umfang vorgenommen worden. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Ausfallrisiko wurde durch eine pauschale Wertberichtigung berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen waren in angemessenem Umfang vorzunehmen. Rückstellungen wurden in Höhe des nach üblicher kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Abzinsungen waren nicht vorzunehmen, da die Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Fremdwährungverbindlichkeiten wurden gem. § 256a zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Anlagespiegel (§ 284 Abs. 3) Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist auf Seite 5 dargestellt. 2. Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11) Die Aufstellung über den Anteilsbesitz ist auf Seite 6 dargestellt. 3. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 447 aus Lieferungen und Leistungen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 982 enthalten. 4. sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12) In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubs- und Überstundenansprüche (TEUR 110), Sonderzahlungen und Tantiemen an Mitarbeiter (TEUR 78), Jahresabschlusskosten (TEUR 38) und ausstehende Rechnungen (TEUR 152) enthalten. 5. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 4.598 sind durch Abtretung der Forderungen gegen Dritte und durch Bürgschaften Dritter gesichert. 6. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 6 enthalten. C. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)
2. Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 / § 285 Nr. 27) Die PVS Fulfillment-Service GmbH haftet mit für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eines verbundenen Unternehmens in Höhe von TEUR 2.622 (Vorjahr: TEUR 2.672). Das Risiko der Inanspruchnahme ist auf Grund der wirtschaftlichen Lage des verbundenen Unternehmens als gering einzuschätzen. 3. Personalbestand (§ 285 Nr. 7 i.V.m. § 267 Abs. 5) Im Jahresdurchschnitt wurden 152 Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 174). 4. Organe (§ 285 Nr.10) Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023: Herr Jürgen Blannarsch Herr Christian Paechter (bis 23.10.2023) 5. Angaben über Gesamtbezüge der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 a - b) Auf die Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird gem. § 286 Abs. 4 verzichtet, da sich anhand dieser Angaben die Bezüge der Geschäftsführer feststellen lassen. 6. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr.33) Wesentliche Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. D. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Neckarsulm, den 18. September 2024 gez. Jürgen Blannarsch Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die PVS Fulfillment-Service GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PVS Fulfillment-Service GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PVS Fulfillment-Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heilbronn, den 18. September 2024 Diehm
Treuhand GmbH
Dipl.-Kfm. Gunther Diehm, Wirtschaftsprüfer |
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