Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Springer Bäder GmbH
Biermannskamp 5, 31832 Springe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Michallik seit 12.2.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Springe Holding GmbH i.G. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Springer Bäder GmbHSpringeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
AnhangI. Grundlagen des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 1. Allgemeine Erläuterungen Die Springer Bäder GmbH wurde am 12.12.2019 gegründet und hat ihren Sitz in Springe. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hannover unter HRB Nr. 219439 eingetragen. Mit der Stadtwerke Springe Holding GmbH besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Soweit Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung in Ausübung eines Wahlrechts im Anhang gemacht werden können, sind diese hier aufgenommen. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren angewandt worden. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde beachtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und werden nach der linearen Methode über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die wesentlichen Anlagen sind zum 1. Januar 2020 von der Stadt Springe unentgeltlich übernommen worden. Die Anschaffungskosten beruhten auf Zeitwerten. Dabei wurden diese für "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" auf Basis eines Wertgutachtens festgestellt. Das übrige Anlagevermögen wurde mit den Restbuchwerten übernommen, wie sie in der Stadt Springe verzeichnet waren. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bilanziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. II. Erläuterung der Bilanz Die Gliederung und Entwicklung des in der Bilanz zusammengefassten Anlagevermögens ist im Anlagengitter dargestellt. Die Forderungen gegen Gesellschafter (826 TEUR, Vorjahr: 565 TEUR) bestehen gegenüber der Stadtwerke Springe Holding GmbH. Sie betreffen mit 1.826 TEUR Ansprüche aus Verlustübernahmen aus dem Gewinnabführungsvertrag und mit 1.000 TEUR eine Verpflichtung aus einem Liquiditätskredit. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche in Höhe von 227 TEUR. Diese haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25.000 EUR und wurde zum Bilanzstichtag zu 100% von der Stadtwerke Springe Holding GmbH, Springe, gehalten. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr 369 TEUR) betreffen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (27 TEUR) und personelle Verpflichtungen (20 TEUR). Hiervon betreffen 18 TEUR ausstehende Rechnungen des verbundenen Unternehmens Stadtwerke Springe GmbH. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.075 TEUR (Vorjahr 574 TEUR) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie enthalten zum Großteil Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtwerke Springe GmbH als verbundenes Unternehmen (1.047 TEUR). III. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Gebühren und Fremdleistungen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind vollständig Aufwendungen gegenüber der Gesellschafterin Stadtwerke Springe Holding GmbH. IV. Ergänzende Angaben 1. Zusammensetzung der Organe Gesellschafterin ist zu 100 % die Stadtwerke Springe Holding GmbH, Springe. Geschäftsführer ist Jörg Michallik, Lengede. 2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 7 Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2023. 3. Vorschlag für die Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 963 TEUR ab. Dieses wird gemäß Ergebnisabführungsvertrag vom 12.12.2019 von der Stadtwerke Springe Holding GmbH ausgeglichen.
Springe, 20. August 2024 Springer Bäder GmbH gez. Jörg Michallik, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens der Springer Bäder GmbH, Springe, im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Springe Holding GmbH, Springe Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Springer Bäder GmbH, Springe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, 21. August 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Jörn Steinke, Wirtschaftsprüfer Hans-Peter Möller, Wirtschaftsprüfer |
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