Vogtland BioMühlen GmbH

Hauptstraße 20, 08527 Plauen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 23725
Eingetragen
29.8.2007
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenMahl- und SchälmühlenHerstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Gegenstand
Betreiben von Getreidemühlen zur Produktion von Biomehlen und Futtermitteln sowie Handel mit diesen Erzeugnissen im In- und Ausland

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Dörfler
seit 4.1.2024
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Vogtlandmühlen GmbH
Germany
50.000 €
Germany
50.000 €

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vogtland BioMühlen GmbH

Plauen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
TEUR

A. Anlagevermögen

3.189.207,05

3.431

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0

II. Sachanlagen

3.189.207,05

3.431

B. Umlaufvermögen

2.281.663,38

2.151

I. Vorräte

915.096,66

873

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

921.271,20

950

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

445.195,52

328

C. Rechnungsabgrenzungsposten

666,02

2

Summe Aktiva

5.471.536,45

5.584



PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
TEUR

A. Eigenkapital

3.875.058,41

3.756

I. Gezeichnetes Kapital

150.000,00

150

II. Kapitalrücklage

3.150.000,00

3.150

III. Gewinnvortrag

456.157,50

289

IV. Jahresüberschuss

118.900,91

167

B. Rückstellungen

50.951,00

58

C. Verbindlichkeiten

1.545.557,04

1.770

Summe Passiva

5.471.536,45

5.584

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Vogtland BioMühlen GmbH, Plauen, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz unter HRB 23725 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung und wurden im Wesentlichen gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die Grundsätze der Einzelbewertung und der Unternehmensfortführung, das Vorsichtsprinzip und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.

Von den Vereinfachungsregeln des § 288 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um erhaltene Zuschüsse und um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen ausschließlich nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Vermögensgegenstände (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Bewertung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an Waren erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten, ggf. unter Berücksichtigung angemessener Wertabschläge. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. soweit notwendig nach der retrograden Methode, unter Berücksichtigung der Grundsätze der verlustfreien Bewertung, bewertet. In die Herstellungskosten werden grundsätzlich die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die anteiligen Gemeinkosten eingerechnet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Auf zweifelhafte Forderungen werden, soweit erforderlich, angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben des Geschäftsjahres, die wirtschaftlich dem neuen Geschäftsjahr als Aufwand zuzurechnen sind.

Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert angesetzt.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken ist, soweit sie bis zur Erstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, durch Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

4. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen gegen Gesellschafter

Die Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 68).

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 1.320.557,04 (i. Vj. EUR 1.355.067,65). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren bestehen in Höhe von EUR 225.000,00 (i. Vj. EUR 415.079,05). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht.

Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 415 durch eine Buchgrundschuld in Höhe von TEUR 1.000 am Betriebsobjekt besichert.

Die Gesellschaft unterhält unter gesamtschuldnerischer Mithaftung ihrer alleinigen Gesellschafterin sowie ggf. weiteren Schwestergesellschaften eine gemeinsame Kreditlinie von TEUR 20.000. Die Kreditlinie war zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 18.000 von anderen Gesellschaften in Anspruch genommen. Bei der Vogtland BioMühlen GmbH selbst, bestand zum Bilanzstichtag eine Inanspruchnahme in Höhe TEUR 750.

Neben den vorgenannten Verpflichtungen bestehen zum Abschlussstichtag keine weiteren Haftungsverhältnisse.

5. Sonstige Angaben

Finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Verpflichtungen aus Einkaufskontrakten von Rohstoffen in Höhe von ca. 10.400 to zu Anschaffungskosten von ca. TEUR 4.500.

Bewertungseinheiten

Das Beschaffungs- und Absatzgeschäft in der Müllereibranche ist geeignet eine Bewertungseinheit zu bilden. Das abzusichernde Grundgeschäft sind die vereinbarten Verkaufskontrakte, die durch einen Einkaufskontrakt sofort abgesichert werden. Das abgesicherte Risiko sind die höheren Beschaffungskosten im Fall eines Preisanstiegs auf dem Beschaffungsmarkt. Somit unterliegt das Beschaffungsgeschäft nicht den Vorschriften über nicht realisierte Verluste. Die Bewertung der Einheiten erfolgte auf Basis der sog. Einfrierungsmethode. Bilanzierungspflichtige Vorgänge ergaben sich für das Geschäftsjahr 2023 nicht. Die Absicherung des Risikos wurde auf Basis der Micro-Hedges-Methode vorgenommenen.

In den zum 31. Dezember 2023 gebildeten Bewertungseinheiten stehen den in den Verkaufskontrakten enthaltenen Rohstoffanteilen körperliche Rohstoffbestände und Einkaufskontrakte (kompensatorische Bewertung) von ca. 11.300 to mit einem Wert von ca. TEUR 4.900 gegenüber.

Mitarbeiterzahl

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 18 Arbeitnehmer beschäftigt.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Alsleben als Tochterunternehmen einbezogen.

 

Plauen, den 13. Juni 2024

gez. Michael Gutting, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. August 2024

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