info-tech solutions GmbH & Co. KG

79868 Feldberg Schwarzwald, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRA 320573
Eingetragen
21.12.2005

Finanzübersicht

Historie

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Gesellschafter

2 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

info-tech solutions GmbH & Co. KG

Feldberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2021 bis zum 31.05.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

37.594,13

4.838,00

II. Sachanlagen

17.589,00

32.964,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

228.153,48

296.166,93

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

177.700,39

198.041,24

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

127.625,56

20.343,69

C. Rechnungsabgrenzungsposten

879,47

2.279,26

Summe Aktiva

589.812,03

554.633,12



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteile Kommanditisten

25.000,00

384.104,17

II. Bilanzgewinn

0,00

0,00

Summe Eigenkapital

25.000,00

384.104,17

B. Rückstellungen

126.637,55

116.085,15

C. Verbindlichkeiten

439.174,48

54.443,80

- davon gegenüber Gesellschaftern EUR 395.550,27 (EUR 0,00)

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 439.174,48 (EUR 54.443,80)

Summe Passiva

589.812,03

554.633,12

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firma

info-tech solutions GmbH & Co. KG

Sitz

Feldberg

Registergericht

Freiburg im Breisgau

Handelsregisternummer

HRA 320573

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende und die beiden vorherigen Geschäftsjahre.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Angabe zu Verbindlichkeiten

31.05.2021

31.05.2022

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

54.443,80 EUR

83.254,05 EUR

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

0,00 EUR

355.920,43 EUR

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

0 EUR

0 EUR

Summe Verbindlichkeiten

54.443,80 EUR

439.174,48 EUR

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

31.05.2021

31.05.2022

Ausleihungen

0,00 EUR

0,00 EUR

Forderungen

57.830,24 EUR

0,00 EUR

Verbindlichkeiten

0,00 EUR

395.550,27 EUR

Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende Restlaufzeiten:

31.05.2021

31.05.2022

· Teilbetrag Restlaufzeit bis 1 Jahr

0,00 EUR

40,000,00 EUR

· Teilbetrag Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

0,00 EUR

355.550,27EUR

· Teilbetrag Restlaufzeit größer 5 Jahre

0,00 EUR

0,00 EUR

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 lit. c.) HGB):

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die Geschäftsführung ausgereichten Darlehen auf 2.363,42 € (VJ: 1.066,59 €).

E. Sonstige Angaben

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahrs durchschnittlich 7 Arbeitnehmer.

 

Feldberg, den 10. Oktober 2023

gez. Schahin Vahid Mirbaha

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Oktober 2023

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