Lindner Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhardt Tony Lindner seit 12.8.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bau- und Transportgesellschaft Lindner mbHHohenstein-ErnstthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGGrundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Seit
dem 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz umgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
(insbesondere der §§ 274 a, 276, 288, 326, 327
HGB u.a.) bezüglich Inhalt und Form der Darstellung
wurde vollumfänglich Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen
wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die ausgewiesenen unfertigen Leistungen entsprechen den
in Rechnung gestellten Abschlagsrechnungen,
abzüglich eines angemessenen Gewinnabschlages.
Für unfertige Bauvorhaben bei denen die
Abschlagsrechnungen über dem derzeitigen Bautenstand
lagen, wurden
die Fertigungseinzelkosten als unfertigen Leistungen
angesetzt.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Einzelerläuterungen
Die ausgewiesenen unfertigen Leistungen entsprechen den
in Rechnung gestellten Abschlagsrechnungen,
abzüglich eines angemessenen Gewinnabschlages.
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für
Pensionsrückstellungen nach der sogen.
projected unit credit- Methode (PUC-Methode) erstellen
lassen. Dabei wurden ein Zinssatz von 6,00 % sowie eine
erwartete Gehaltssteigerung von 0,00 % zugrunde gelegt.
Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr
2018 verwendet.
Zum 1.1.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellungen eine Unterdotierung in
Höhe von 3.504 €. Die Gesellschaft entschied sich
nicht für die Ausübung des Wahlrechts nach Art.
67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen
Zuführung über den längst möglichen
Zeitraum von 15 Jahren.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der
SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH zum 31.12.2023
weist eine Pensionsrückstellung für das
Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 412.198 EUR aus.
Zur Absicherung der Pensionszusage wurde bei der
Volksbank ein verpfändetes Bankguthaben i.H.v.
428.001,85 EUR angelegt, welches in die Saldierung mit
einbezogen wurde.
Somit ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung i.H.v. 16.612,94 EUR.
Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtung wurde das
Wahlrecht in Anspruch genommen und der Zeitraum für
die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für die
Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahre ausgedehnt.
Der sich aus der unterschiedlichen Bewertung der
Altersversorgungsverpflichtungen auf Basis eines
Sieben-Jahres- bzw. Zehn-Jahres-Durchschnittszinssatzes
ergebende Unterschiedsbetrag ist (nach § 253 Abs. 6
Sätze 1 und 3 HGB n.F.) ausschüttungsgesperrt und
beträgt 4.369 EUR.
Die Aufwendungen für Abschlagsrechnungen von Subunternehmern wurde erfolgsneutral als geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Für die erbrachten Leistungen wurde eine
Rückstellung i.H.v. 563.962,14 EUR eingestellt.
Die Höhe entspricht zwischen 90 % und 100% der gestellten Abschlagsrechnungen, welche dem Stand der erbrachten Leistungen entspricht.
Forderungsspiegel
Forderungen gegen verbundene Unternehmen: 0,00 €
Forderung gegen Gesellschafter: 0,00 €
Forderungen mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr:
1.539.589,10 €
Forderungen mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre:
456.022,79 €
Verbindlichkeitsspiegel
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen: 0,00
€
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter: 506.427,90
€
Verbindlichkeiten Restlaufzeit unter 1 Jahr:
6.533.864,71 € davon sind 4.550.406,39 EUR aus
erhaltenen Anzahlungen auf Bauaufträge, die in
Höhe von 3.587.434,61 EUR durch unfertige Leistungen
abgesichert sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5
Jahre: 0,00 €
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch Eigentumsvorbehalte im üblichen Umfang
gesichert.
Von den unter Punkt B III ausgewiesenen Bank- bzw.
Kassenguthaben ist ein Betrag in Höhe von 300.093 EUR
zur Sicherung von Avalbürgschaften abgetreten.
Es bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251
HBG in folgendem Umfang:
Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften bestehen
gegenüber der R + V Versicherung mit aktueller
Aufstellung zum 31.12. 2023 i.H.v. 1.165.433,86 EUR.
Die Bau - und Transportgesellschaft Lindner mbH ist als
Komplementär an der Bau - und Transportgesellschaft
Lindner mbH & Co KG mit einem Kapitalanteil von 0,00
EUR beteiligt.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen höheren
Abschreibung führte, wurde von der degressiven zur
linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2023 nicht vorgenommen.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2023 waren durchschnittlich 44
Personen beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Reinhardt Lindner
Hohenstein-Ernstthal, den 28. Mai 2024 gez. Reinhardt Lindner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. April 2024 |
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