Mühlenkamp GmbH
Emsdetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.835,00 |
10.030,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.835,00 |
10.030,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
512.672,36 |
453.389,26 |
| I.
Vorräte |
112.833,15 |
81.229,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.751,67 |
88.835,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.600,00 |
15.600,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
340.087,54 |
283.323,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.823,33 |
1.106,16 |
| Aktiva |
522.330,69 |
464.525,42 |
Passiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
116.460,38 |
104.904,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
40.903,35 |
40.903,35 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.000,66 |
40.945,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
51.556,37 |
23.054,68 |
| B.
Rückstellungen |
369.500,51 |
282.971,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.369,80 |
76.650,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
36.369,80 |
76.650,31 |
| Passiva |
522.330,69 |
464.525,42 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum
Jahresabschluss
Die Gesellschaft erfüllt hinsichtlich der
Bilanzsumme, der Umsatzerlöse und der im
Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB, die für den Umfang der
Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten
maßgebend sind.
Der Jahresabschluss zum 31. Oktober 2022 ist nach den
Vorschriften der §§ 266 ff HGB gegliedert. Die
Wertansätze in der Bilanz zum 31. Oktober 2021 wurden
unverändert übernommen.
Die Gewinn-und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) geänderten Vorschriften wurden nach Artikel
66 Abs. 3 EGHGB bei der Erstellung des Jahresabschlusses
beachtet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Der Jahresabschluss der Mühlenkamp GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der
steuerlichen Vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von netto 800,00 € wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Unter der Position "Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen " wird die
Pensionszusage der GmbH für Herrn Reinhold Kleve
(erstmalig 1990/1991) ausgewiesen.
Der Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB
für die von der Firma übernommenen
Versorgungsverpflichtungen wurde erstmalig zum
Bilanzstichtag 31.10.2011 passiviert. Der
Zuführungsbetrag in Höhe von 24.802,- €
wurde als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) gebucht
und wird 15 Jahre lang gleichmäßig
gewinnmindernd aufgelöst (Mindestauflösung =
1.653,47 €).
Der aktive RAP beträgt zum 31.10.2023 1.101,83
€ und wird somit vollständig aufgelöst.
Das versicherungsmathematische Gutachten die
Handelsbilanz basiert auf folgenden Berechnungsparametern:
Rechnungsgrundlagen sind die Richttafeln 2018 G von
Dr. Klaus Heubeck, der Zinsfuß beträgt 1,78 %
und als Bewertungsmethode wurde das Barwertverfahren
gewählt.
Das Gutachten für die Steuerbilanz arbeitet mit
den gleichen Parametern, der Zinsfuß beträgt
jedoch unverändert 6 % und als Bewertungsmethode wurde
das Teilwertverfahren gewählt.
Der Auflösungsbetrag in der Handelsbilanz
beträgt 7.704,00 €, in der Steuerbilanz 2.871,00
€. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 4.833,00
€ wird vom handelsrechtlichen Gewinn abgezogen, die
Mindestauflösung in Höhe von 1.101,83 € wird
dem Gewinn hinzugerechnet. Der steuerrechtliche Gewinn ist
folglich um 3.731,17 € niedriger als der
handelsrechtliche Gewinn.
Die Steuerrückstellungen weisen die
KöSt-Rückstellung aus, die sonstigen
Rückstellungen weisen die Tantiemen der beiden
Gesellschafter-Geschäftsführer, die
Urlaubsrückstellung, die Rückstellung für
die Aufbewahrung der Fibu-Unterlagen und die
Jahresabschlusskosten aus.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die beiden
Geschäftsführer
Herrn Reinhold Kleve aus Emsdetten und Frau Renate
Mühlenkamp aus Greven
geführt.
Greven, 8.12.2024
gez.:
Dipl.-Kfm. Manfred Kollo, Stb.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2024
festgestellt.
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