Weskamp
Transport GmbH
Siegen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.684,00 |
81.759,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
2.898,00 |
| II.
Sachanlagen |
83.679,00 |
78.861,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.402.071,53 |
4.669.954,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.286.729,56 |
1.087.432,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.115.341,97 |
3.582.521,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
802,00 |
818,00 |
| Aktiva |
5.486.557,53 |
4.752.531,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.800.995,77 |
1.624.047,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.564.047,44 |
1.489.163,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
176.948,33 |
74.883,86 |
| B.
Rückstellungen |
852.595,26 |
837.392,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.832.966,50 |
2.291.091,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.832.966,50 |
2.291.091,42 |
| Passiva |
5.486.557,53 |
4.752.531,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss -Handelsbilanz- der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB
und des BilMoG aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit absetzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend linear von den Anschaffungskosten
abgeschrieben. Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden, soweit erforderlich, vorgenommen
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Für das allgemeine Kreditrisiko
wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% des
Netto-Forderungsbetrages gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken (§ 285 Nr. 12 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Die Abschreibungen auf die Anlagegegenstände
wurde nach den steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Zugänge von Wirtschaftsgütern mit
Anschaffungskosten von weniger als EUR 800,00 werden im
Berichtszeitraum sofort abgeschrieben.
Sonstige Vermögensgegenstände /
Rechnungsabgenzungsposten
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Auf fremde Währungen lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
wurden, soweit vorhanden, einheitlich zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet
(§ 256a HGB).
Bezüglich der Ermittlung der latenten Steuern
wird die Erleichterung gem. § 274a Nr. 5 HGB in
Anspruch genommen und somit von der Anwendung des §
274 HGB grundsätzlich ausgenommen.
Pensionsrückstellungen
Die Gesellschaft hat Arbeitnehmern eine Zusage auf
betriebliche Altersversorgung erteilt. Durch
versicherungsmathematische Gutachten wurden die
Versorgungsanwartschaften und laufenden
Versorgungsleistungen zum Bilanzstichtag nach den
gesetzlichen Bestimmungen (Teilwert der
Pensionsverpflichtung gem. § 6a Abs. 3 EStG)
errechnet.
Die Bewertung zum 31.12.2023 wurde auf die
Neuregelung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf den
"nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen
Erfüllungsbetrag abgestellt (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB nF). Bei der Rückstellungsbewertung sind
somit künftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend
in die Bewertung einzubeziehen.
Das Gesetz zur Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften ist mit Wirkung vom
17.3.2016 in Kraft getreten. Bei der Bewertung von
Pensionszusagen für die Handelsbilanz ist
zukünftig anstelle des 7-Jahres
Durchschnittszinssatzes ein 10-Jahres Durchschnittszinssatz
zu verwenden. Zusätzlich sind die
Pensionsrückstellungen mit dem
7-Jahres-Durchschnittszinssatz zu ermitteln. Der
Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Rückstellungen
ist in der Bilanz oder im Anhang anzugeben und unterliegt
einer (laufenden) Ausschüttungssperre und beläuft
sich auf EUR 12.772,00.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Herr Frank Bonczek
Herr Dawid Broniszewski
Siegen, den 7. Oktober
2024
gez.
Frank Bonczek
Dawid
Broniszewski
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2024
festgestellt.
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