Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 785069
Vorher
Matica Technologies AG
Eingetragen
28.2.2006
Branche
Herstellung von MehrzweckindustrieroboternBildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer DienstleistungenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb digitaler Bildverarbeitungslösungen speziell für, aber nicht beschränkt auf, den Einsatz in Personenidentifikationsanwendungen sowie software- und hardware-technische Betreuung dieser Produkte und erforderlichen Identifikations-Karten-Materialien im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DISO Verwaltungs AG (vormals: Matica Technologies AG)

München (vormals: Esslingen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.685,93 5.795,89
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 4.197.249,00 4.958.732,29
4.200.934,93 4.964.528,18
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 119.114,00 102.052,82
2. Sonstige Vermögensgegenstände 88.373,46 153.764,29
- davon aus Steuern: EUR 85.973,46 (Vorjahr: EUR 0,00)
207.487,46 255.817,11
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 32.111,49 34.508,39
239.598,95 290.325,50
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 205,00 398,00
4.440.738,88 5.255.251,68

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 15.464.408,00 15.464.408,00
./. Eigene Anteile -27.941,00 -27.941,00
15.436.467,00 15.436.467,00
II. Kapitalrücklage 27.221.125,41 27.221.125,41
III. Gewinnrücklage 27.941,00 27.941,00
IV. Verlustvortrag -42.232.818,33 -41.106.553,85
V. Jahresfehlbetrag -373.265,89 -1.126.264,48
79.449,19 452.715,08
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 0,00 451.448,94
2. Sonstige Rückstellungen 552.869,60 925.527,92
552.869,60 1.376.976,86
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 562.373,63 231.041,96
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.142.216,54 1.669.400,02
3. Sonstige Verbindlichkeiten 103.829,92 1.525.117,76
- davon aus Steuern: EUR 103.829,92 (Vorjahr: EUR 122.953,94)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 64.833,82)
3.808.420,09 3.425.559,74
4.440.738,88 5.255.251,68

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 466,98 861.559,63
2. Sonstige betriebliche Erträge 983.512,80 924.940,12
- davon Erträge aus Währungsumrechnung: EUR 23,18 (Vorjahr: EUR 15.344,29)
3. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0,00 767.734,89
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 145.616,01 231.755,67
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 24.380,44 140.331,71
169.996,45 372.087,38
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.109,96 2.950,95
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.170.884,57 1.894.839,20
- davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung: EUR 59,07 (Vorjahr: EUR 17.286,88)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 745,54 5.858,52
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14.858,72 455,49
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 14.483,06 (Vorjahr: EUR 0,00)
-373.124,38 -1.245.709,64
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -141,51 119.445,16
10. Jahresfehlbetrag -373.265,89 -1.126.264,48

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der DISO Verwaltungs AG, mit Sitz in Esslingen am Neckar, (im Folgenden auch "DISO AG" oder "Gesellschaft" genannt), wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die DISO Verwaltungs AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, Abteilung B, Nr .: 785069 eingetragen. Die DISO AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind im Wesentlichen im Anhang dargestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Going Concern

Der im vierten Quartal 2023 vorbereitete und auf der Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG am 26. Januar 2024 genehmigte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DISO Verwaltungs AG als beherrschter Gesellschaft und der Matica Technologies Group S.A., Lugano, Schweiz, als beherrschender Gesellschaft regelt die Übernahme von Gewinnen und Verlusten der DISO AG durch die Matica Technologies Group S.A. ab dem Geschäftsjahr 2024 und sichert so das Eigenkapital und den Fortbestand der DISO AG. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses wird die Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch die Minderheitsgesellschafter auf dem Rechtsweg bestritten, wodurch die Eintragung ins Handelsregister vorerst ausgesetzt ist. Der Vertrag wird mit Eintragung im Handelsregister wirksam. Zur Überbrückung der Dauer des von der Gesellschaft eingeleiteten Freigabeverfahrens wurde durch die Muttergesellschaft Matica Technologies Group S.A. eine Patronatserklärung ausgesprochen. Der Vorstand der Gesellschaft geht daher weiterhin von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

Aufgrund von konzerninternen Finanzierungen sowie der stabilen positiven Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft Matica Fintec S.p.A. sind wir der Überzeugung, den Bestand und die weitere Entwicklung der DISO Verwaltungs AG kurz- und mittelfristig zu sichern.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen zeitanteilig vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen und entsprechen der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt.

Die unter der Position Finanzanlagen ausgewiesenen Anteilsrechte werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert oder mit dem am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nominalbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzung werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach den handelsrechtlichen Vorschriften abgezinst.

Die Rückstellung für Prozesskosten wurde für die zum 31. Dezember 2023 anhängigen Rechtsstreitigkeiten mit Minderheitsaktionären gebildet. Aufgrund der komplexen Thematiken der Verfahren wurden die Klagen einzeln betrachtet und die möglichen Kosten, die aufgrund der Erkenntnisse zum Erstellungszeitpunkt eine Eintrittswahrscheinlichkeit von > 50 % haben, in die Rückstellung einbezogen. Ermessensspielräume bei der Einschätzung der Kosten wurden unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips angewendet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Die Währungsumrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über einem Jahr erfolgt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Sachanlagen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens im Anlagespiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Finanzanlagen

Die DISO Verwaltungs AG ist zum Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen mit mindestens 20 % beteiligt.

Anteilshöhe in % Eigenkapital Eigenkapital in Fremdwährung Ergebnis 2023 Eigenkapital in Fremdwährung
Firmenname in Euro in Euro
Matica Fintec S.p.A., Galliate, Italien 50,01% 14.223.437 - 1.986.883 -
UbiQ Software Inc., Minnesota, USA 50,1% * 3.120.230 3.447.855 USD 369.008 399.009 USD

* mittelbarer Anteilsbesitz über Matica Fintec S.p.A.

Die Tochtergesellschaft in Hong Kong, an der die DISO Verwaltungs AG zu 100 % beteiligt war, hat ihren Geschäftsbetrieb im Jahr 2020 eingestellt und ist im Oktober 2023 aufgelöst worden.

Die Matica Fintec S.p.A. hatte im Jahr 2022 jeweils 100 % der Anteile an den US-amerikanischen Gesellschaften Card Technologies Group Corp. und NBS Technologies (US) Inc. (beide in Minnesota, USA) erworben. Beide Gesellschaften wurden zum 01. Januar 2023 zur UbiQ Software Inc. verschmolzen. Zum 31. Dezember 2023 weist die UbiQ Software Inc. ein Eigenkapital von TEUR 3.120 und einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 369 aus, der im oben abgebildeten Ergebnis der Matica Fintec S.p.A. nicht enthalten ist.

Die in der Tabelle abgebildeten Werte beruhen auf den ungeprüften Abschlüssen der Matica Fintec S.p.A. und der UbiQ Software Inc. Die Prüfung der Abschlüsse für das Jahr 2023 war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Anhangs noch nicht abgeschlossen.

Das Produktportfolio der UbiQ Software Inc. umfasst Hardware- und Softwarelösungen für die vor-Ort-Produktion von Zahlungs- und Kreditkarten und ergänzt das Angebot der Matica Fintec S.p.A. in diesem Sektor.

Gemäß einem "Pledge Agreement" vom 31. März 2023 zwischen der DISO Verwaltungs AG und der Schweizer Konzernobergesellschaft Matica Technologies Group S.A. hat die DISO AG die von ihr gehaltenen Anteile an der Matica Fintec S.p.A. als Sicherheit für ein Darlehen gestellt, das die Matica Technologies Group S.A. der DISO AG ausgereicht hat. Im Abschnitt "Verbindlichkeiten" dieses Anhangs sind weitere Einzelheiten hierzu enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit
Stand 31.12.2023 bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt
(Vorjahr) TEUR TEUR TEUR
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 119 0 119
(102) (0) (102)
Sonstige Vermögensgegenstände 88 0 88
(154) (0) (154)
207 0 207
(256) (0) (256)

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 102) enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten einen Erstattungsanspruch aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 86 (Vorjahr: TEUR 0).

Eigenkapital

Angaben über die Gattung der Aktien

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 15.464.408,00 (Vorjahr: EUR 15.464.408,00). Es ist in 15.464.408 (Vorjahr: 15.464.408) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt. Jede Aktie hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00.

Genehmigtes Kapital

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital.

Eigene Aktien

Die 27.941 eigenen Aktien wurden von der DISO Verwaltungs AG im Jahr 2007 im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworben und waren für ein Bonusprogramm für Mitarbeiter vorgesehen, das nicht umgesetzt wurde. Im Jahr 2023 wurden keine eigenen Aktien erworben oder ausgegeben. Die eigenen Aktien entsprechen einem Anteil am Grundkapital von 0,18 % (Vorjahr: 0,18 %), bezogen auf die Anzahl der Aktien.

Die eigenen Aktien werden gemäß § 272 Abs. 1a HGB mit dem Nennbetrag vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Anschaffungskosten wurde mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Kapitalrücklage

Zum 31. Dezember 2023 setzt sich die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 27.221.125,41 (Vorjahr: EUR 27.221.125,41) aus Einzahlungen der Gesellschafter vor 2006 (damals in der Rechtsform einer GmbH) in Höhe von EUR 969.250,00 und aus weiteren Zuzahlungen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 HGB inklusive Sacheinlagen von insgesamt EUR 26.251.875,41 zusammen.

Sonstige Rückstellungen

2023 2022
TEUR TEUR
Rückstellung für Prozesskosten 310 750
Hauptversammlung für GJ 2022 75 0
Ausstehende Rechnungen 60 25
Abschluss und Prüfung 35 50
Aufsichtsratsvergütung und Abzugssteuer 34 0
Aufbewahrungs pflicht 21 50
Übrige 18 51
553 926

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit
Stand 31.12.2023 bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt davon besichert
(Vorjahr) TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 562 0 562 0
(231) (0) (231) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.142 0 3.142 1.529
(139) (1.529) (1.669) (1.529)
Sonstige Verbindlichkeiten 104 0 104 0
(1.525) (0) (1.525) (0)
3.808 0 3.808 1.529
(1.895) (1.529) (3.426) (1.529)

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.083 (Vorjahr: TEUR 1.605) enthalten, die aufgrund eines Darlehensvertrags vom 31. Dezember 2022 zwischen der Matica Technologies Group als Darlehensgeber und der DISO Verwaltungs AG als Darlehensnehmer zum 31. Dezember 2024 zur Rückzahlung fällig werden. Aus diesem Betrag sind TEUR 1.529 besichert. Zinszahlungen auf den Darlehensbetrag sind vierteljährlich zahlbar, beginnend zum 31. Oktober 2023. Als Sicherheit für den Darlehensbetrag dienen die Anteile an der Matica Fintec. Hierzu wurde am 31. März 2023 mit Bezug auf den Darlehensvertrag ein Sicherungsvertrag (Pledge Agreement) zwischen der DISO AG und der Matica Technologies Group geschlossen. Die DISO AG verpfändet die im Depot einer Schweizer Bank liegenden Anteile an der Matica Fintec zur Gänze. Die DISO AG behält das Recht auf zukünftige Dividendenausschüttungen der Matica Fintec sowie die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Matica Fintec. Der Sicherungsvertrag ist zeitlich unbefristet und endet mit der Rückzahlung des Darlehensvertrags.

Des Weiteren enthalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 64).

In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 118) und Lohnsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 5) enthalten.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge enthalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung gemäß § 285 Nr. 31 HGB in Höhe von TEUR 939 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Veräußerung eines Aktienpakets von Anteilen an der Matica Fintec S.p.A..

Des Weiteren sind in dieser GuV-Position Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 643), Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 15), periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 5), und Sachbezüge in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 8) enthalten.

Personalaufwand

Im Geschäftsjahr betrug die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der DISO Verwaltungs AG 0 Personen. Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft nur einen Vorstand. Im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft 1 Person.

2023 2022
Leitende Angestellte 0 0
Kaufmännische Angestellte 0 1
Technische Angestellte 0 0
Insgesamt 0 1

Der Personalaufwand der Gesellschaft ist von TEUR 372 im Vorjahr auf TEUR 170 gesunken.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 21, wovon TEUR 14 das kommende Geschäftsjahr 2024 betreffen.

Aus 2016 besteht eine zeitlich unbefristete Patronatserklärung der DISO Verwaltungs AG (damals als Matica Technologies AG) gegenüber einem Kreditinstitut, für alle fälligen Schulden und Beträge einer Tochtergesellschaft gegenüber diesem Kreditinstitut einzustehen. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft gegenüber dem Kreditinstitut wie im Vorjahr in Höhe von TEUR 700. Die Gesellschaft rechnet nicht mit der Inanspruchnahme.

Vorstand

Zum Bilanzstichtag bestand der Vorstand der DISO Verwaltungs AG aus der folgenden Person:

Herr Ralf Erdhütter, Rechberghausen, Vorstand

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Andreas Rudolf, Rechtsanwalt, Zug/Schweiz, als Vorsitzender,

Umberto Invidiata, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mailand/Italien,

Marco Curti, öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer, Pavia/Italien.

Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr satzungsgemäß insgesamt TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 33).

Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Die ordentliche Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG für das Geschäftsjahr 2022 fand am 26. Januar 2024 in Stuttgart als Präsenz-HV statt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Andreas Rudolf, hatte im Jahr 2023 erklärt, sein Amt zur Hauptversammlung niederzulegen. Die Hauptversammlung wählte Herrn Fabrizio Armone, wohnhaft in Como, Italien, zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 09. Februar 2024 Herrn Fabrizio Armone zu seinem Vorsitzenden gewählt.

Des Weiteren bestätigte die Hauptversammlung die durch Gerichtsentscheide im Jahr 2023 für nichtig erklärten Beschlüsse der beiden Hauptversammlungen im Jahr 2022, namentlich die Entlastungen für Vorstand und Aufsichtsrat für die Jahre 2020 und 2021, sowie die Sitzverlegung von München nach Esslingen.

Die Hauptversammlung beschloss verschiedene Änderungen und Ergänzungen in der Satzung der DISO AG, insbesondere die Anpassung des Unternehmensgegenstands in § 2, die Streichung eines abgelaufenen genehmigten Kapitals sowie die Änderung von § 14 zur Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung.

Der § 18 der Satzung wurde neu gefasst, um die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Abhängigkeitsberichts eindeutig zu regeln.

Die Hauptversammlung hat dem Ergänzungsverlangen der Aktionärin Matica Technologies Group S.A. über die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien und die Anpassung des bedingten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung zugestimmt.

Beschlussanträge von Minderheitsaktionären über die Bestellung eines Sonderprüfers bzw. die Geltendmachung von Ersatzansprüchen und die Bestellung eines besonderen Vertreters wurden von der Hauptversammlung abgelehnt.

Die Hauptversammlung hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DISO Verwaltungs AG als beherrschter Gesellschaft, und der Matica Technologies Group S.A. als herrschender Gesellschaft zugestimmt. Der Vertrag wurde im Anschluss an die Hauptversammlung von beiden Parteien unterzeichnet. Anfang März 2024 ist der Gesellschaft die Klage von Minderheitsaktionären gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 durch das Landgericht Stuttgart zugestellt worden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses wird die Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch die Minderheitsgesellschafter auf dem Rechtsweg bestritten, wodurch die Eintragung ins Handelsregister vorerst ausgesetzt ist. Der Vertrag wird mit Eintragung im Handelsregister wirksam.

Mitteilungen nach § 20 AktG

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 keine Mitteilungen nach § 20 AktG erhalten.

Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 42.606.084,22, bestehend aus dem Jahresfehlbetrag von EUR 373.265,89 und dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 42.232.818,33, auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Esslingen am Neckar, 27.06.2024

DISO Verwaltungs AG

gez. Ralf Erdhütter, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 30.129,25 0,00 0,00 30.129,25
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.006.129,67 0,00 761.483,30 4.244.646,37
5.036.258,92 0,00 761.483,30 4.274.775,62
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.333,36 2.109,96 0,00 26.443,32
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 47.397,37 0,00 0,00 47.397,37
71.730,73 2.109,96 0,00 73.840,69
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.685,93 5.795,89
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 4.197.249,00 4.958.732,29
4.200.934,93 4.964.528,18

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Da die Gesellschaft inaktiv ist und keinen eigenen operativen Geschäftsbetrieb hat, ist sie nicht in der Lage, die laufenden administrativen Aufwendungen aus eigener Kraft finanzieren zu können. Zur Vermeidung insolvenzrechtlicher Konsequenzen ist die Gesellschaft daher auf die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel durch die Gesellschafter angewiesen. Die Finanzierung der Gesellschaft ist vorerst bis zur Eintragung des beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Matica Technologies Group S.A. in das Handelsregister, durch eine harte Patronatserklärung gesichert. Für den Fortbestand des Unternehmens darüber hinaus ist es notwendig, dass der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Mutterunternehmen ins Handelsregister eingetragen und damit wirksam werden wird. Die darin geregelten Vorauszahlungen auf den Verlustausgleich decken den künftigen geplanten Liquiditätsbedarf der DISO Verwaltungs AG.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Der Jahresabschluss der DISO Verwaltungs AG für das vorherige, am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der mit Datum vom 05.12.2023 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Jahresabschluss abgegeben hat.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, 27.06.2024

MENOLD BEZLER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Schmeisky, Wirtschaftsprüfer

gez. Socher, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 05.12.2024 festgestellt.

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