Blitz F21-402 GmbH
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DISO Verwaltungs AG (vormals: Matica Technologies AG)München (vormals: Esslingen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der DISO Verwaltungs AG, mit Sitz in Esslingen am Neckar, (im Folgenden auch "DISO AG" oder "Gesellschaft" genannt), wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die DISO Verwaltungs AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, Abteilung B, Nr .: 785069 eingetragen. Die DISO AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind im Wesentlichen im Anhang dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Going Concern Der im vierten Quartal 2023 vorbereitete und auf der Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG am 26. Januar 2024 genehmigte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DISO Verwaltungs AG als beherrschter Gesellschaft und der Matica Technologies Group S.A., Lugano, Schweiz, als beherrschender Gesellschaft regelt die Übernahme von Gewinnen und Verlusten der DISO AG durch die Matica Technologies Group S.A. ab dem Geschäftsjahr 2024 und sichert so das Eigenkapital und den Fortbestand der DISO AG. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses wird die Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch die Minderheitsgesellschafter auf dem Rechtsweg bestritten, wodurch die Eintragung ins Handelsregister vorerst ausgesetzt ist. Der Vertrag wird mit Eintragung im Handelsregister wirksam. Zur Überbrückung der Dauer des von der Gesellschaft eingeleiteten Freigabeverfahrens wurde durch die Muttergesellschaft Matica Technologies Group S.A. eine Patronatserklärung ausgesprochen. Der Vorstand der Gesellschaft geht daher weiterhin von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Aufgrund von konzerninternen Finanzierungen sowie der stabilen positiven Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft Matica Fintec S.p.A. sind wir der Überzeugung, den Bestand und die weitere Entwicklung der DISO Verwaltungs AG kurz- und mittelfristig zu sichern. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen zeitanteilig vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen und entsprechen der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Die unter der Position Finanzanlagen ausgewiesenen Anteilsrechte werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert oder mit dem am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzung werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach den handelsrechtlichen Vorschriften abgezinst. Die Rückstellung für Prozesskosten wurde für die zum 31. Dezember 2023 anhängigen Rechtsstreitigkeiten mit Minderheitsaktionären gebildet. Aufgrund der komplexen Thematiken der Verfahren wurden die Klagen einzeln betrachtet und die möglichen Kosten, die aufgrund der Erkenntnisse zum Erstellungszeitpunkt eine Eintrittswahrscheinlichkeit von > 50 % haben, in die Rückstellung einbezogen. Ermessensspielräume bei der Einschätzung der Kosten wurden unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips angewendet. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Die Währungsumrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über einem Jahr erfolgt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Sachanlagen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens im Anlagespiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs. Finanzanlagen Die DISO Verwaltungs AG ist zum Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen mit mindestens 20 % beteiligt.
* mittelbarer Anteilsbesitz über Matica
Fintec S.p.A.
Die Tochtergesellschaft in Hong Kong, an der die DISO Verwaltungs AG zu 100 % beteiligt war, hat ihren Geschäftsbetrieb im Jahr 2020 eingestellt und ist im Oktober 2023 aufgelöst worden. Die Matica Fintec S.p.A. hatte im Jahr 2022 jeweils 100 % der Anteile an den US-amerikanischen Gesellschaften Card Technologies Group Corp. und NBS Technologies (US) Inc. (beide in Minnesota, USA) erworben. Beide Gesellschaften wurden zum 01. Januar 2023 zur UbiQ Software Inc. verschmolzen. Zum 31. Dezember 2023 weist die UbiQ Software Inc. ein Eigenkapital von TEUR 3.120 und einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 369 aus, der im oben abgebildeten Ergebnis der Matica Fintec S.p.A. nicht enthalten ist. Die in der Tabelle abgebildeten Werte beruhen auf den ungeprüften Abschlüssen der Matica Fintec S.p.A. und der UbiQ Software Inc. Die Prüfung der Abschlüsse für das Jahr 2023 war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Anhangs noch nicht abgeschlossen. Das Produktportfolio der UbiQ Software Inc. umfasst Hardware- und Softwarelösungen für die vor-Ort-Produktion von Zahlungs- und Kreditkarten und ergänzt das Angebot der Matica Fintec S.p.A. in diesem Sektor. Gemäß einem "Pledge Agreement" vom 31. März 2023 zwischen der DISO Verwaltungs AG und der Schweizer Konzernobergesellschaft Matica Technologies Group S.A. hat die DISO AG die von ihr gehaltenen Anteile an der Matica Fintec S.p.A. als Sicherheit für ein Darlehen gestellt, das die Matica Technologies Group S.A. der DISO AG ausgereicht hat. Im Abschnitt "Verbindlichkeiten" dieses Anhangs sind weitere Einzelheiten hierzu enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 102) enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten einen Erstattungsanspruch aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 86 (Vorjahr: TEUR 0). Eigenkapital Angaben über die Gattung der Aktien Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 15.464.408,00 (Vorjahr: EUR 15.464.408,00). Es ist in 15.464.408 (Vorjahr: 15.464.408) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt. Jede Aktie hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00. Genehmigtes Kapital Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital. Eigene Aktien Die 27.941 eigenen Aktien wurden von der DISO Verwaltungs AG im Jahr 2007 im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworben und waren für ein Bonusprogramm für Mitarbeiter vorgesehen, das nicht umgesetzt wurde. Im Jahr 2023 wurden keine eigenen Aktien erworben oder ausgegeben. Die eigenen Aktien entsprechen einem Anteil am Grundkapital von 0,18 % (Vorjahr: 0,18 %), bezogen auf die Anzahl der Aktien. Die eigenen Aktien werden gemäß § 272 Abs. 1a HGB mit dem Nennbetrag vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Anschaffungskosten wurde mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Kapitalrücklage Zum 31. Dezember 2023 setzt sich die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 27.221.125,41 (Vorjahr: EUR 27.221.125,41) aus Einzahlungen der Gesellschafter vor 2006 (damals in der Rechtsform einer GmbH) in Höhe von EUR 969.250,00 und aus weiteren Zuzahlungen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 HGB inklusive Sacheinlagen von insgesamt EUR 26.251.875,41 zusammen. Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.083 (Vorjahr: TEUR 1.605) enthalten, die aufgrund eines Darlehensvertrags vom 31. Dezember 2022 zwischen der Matica Technologies Group als Darlehensgeber und der DISO Verwaltungs AG als Darlehensnehmer zum 31. Dezember 2024 zur Rückzahlung fällig werden. Aus diesem Betrag sind TEUR 1.529 besichert. Zinszahlungen auf den Darlehensbetrag sind vierteljährlich zahlbar, beginnend zum 31. Oktober 2023. Als Sicherheit für den Darlehensbetrag dienen die Anteile an der Matica Fintec. Hierzu wurde am 31. März 2023 mit Bezug auf den Darlehensvertrag ein Sicherungsvertrag (Pledge Agreement) zwischen der DISO AG und der Matica Technologies Group geschlossen. Die DISO AG verpfändet die im Depot einer Schweizer Bank liegenden Anteile an der Matica Fintec zur Gänze. Die DISO AG behält das Recht auf zukünftige Dividendenausschüttungen der Matica Fintec sowie die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Matica Fintec. Der Sicherungsvertrag ist zeitlich unbefristet und endet mit der Rückzahlung des Darlehensvertrags. Des Weiteren enthalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 64). In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 118) und Lohnsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 5) enthalten. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge enthalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung gemäß § 285 Nr. 31 HGB in Höhe von TEUR 939 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Veräußerung eines Aktienpakets von Anteilen an der Matica Fintec S.p.A.. Des Weiteren sind in dieser GuV-Position Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 643), Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 15), periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 5), und Sachbezüge in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 8) enthalten. Personalaufwand Im Geschäftsjahr betrug die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der DISO Verwaltungs AG 0 Personen. Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft nur einen Vorstand. Im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft 1 Person.
Der Personalaufwand der Gesellschaft ist von TEUR 372 im Vorjahr auf TEUR 170 gesunken. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 21, wovon TEUR 14 das kommende Geschäftsjahr 2024 betreffen. Aus 2016 besteht eine zeitlich unbefristete Patronatserklärung der DISO Verwaltungs AG (damals als Matica Technologies AG) gegenüber einem Kreditinstitut, für alle fälligen Schulden und Beträge einer Tochtergesellschaft gegenüber diesem Kreditinstitut einzustehen. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft gegenüber dem Kreditinstitut wie im Vorjahr in Höhe von TEUR 700. Die Gesellschaft rechnet nicht mit der Inanspruchnahme. Vorstand Zum Bilanzstichtag bestand der Vorstand der DISO Verwaltungs AG aus der folgenden Person: Herr Ralf Erdhütter, Rechberghausen, Vorstand Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr satzungsgemäß insgesamt TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 33). Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Die ordentliche Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG für das Geschäftsjahr 2022 fand am 26. Januar 2024 in Stuttgart als Präsenz-HV statt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Andreas Rudolf, hatte im Jahr 2023 erklärt, sein Amt zur Hauptversammlung niederzulegen. Die Hauptversammlung wählte Herrn Fabrizio Armone, wohnhaft in Como, Italien, zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 09. Februar 2024 Herrn Fabrizio Armone zu seinem Vorsitzenden gewählt. Des Weiteren bestätigte die Hauptversammlung die durch Gerichtsentscheide im Jahr 2023 für nichtig erklärten Beschlüsse der beiden Hauptversammlungen im Jahr 2022, namentlich die Entlastungen für Vorstand und Aufsichtsrat für die Jahre 2020 und 2021, sowie die Sitzverlegung von München nach Esslingen. Die Hauptversammlung beschloss verschiedene Änderungen und Ergänzungen in der Satzung der DISO AG, insbesondere die Anpassung des Unternehmensgegenstands in § 2, die Streichung eines abgelaufenen genehmigten Kapitals sowie die Änderung von § 14 zur Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung. Der § 18 der Satzung wurde neu gefasst, um die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Abhängigkeitsberichts eindeutig zu regeln. Die Hauptversammlung hat dem Ergänzungsverlangen der Aktionärin Matica Technologies Group S.A. über die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien und die Anpassung des bedingten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung zugestimmt. Beschlussanträge von Minderheitsaktionären über die Bestellung eines Sonderprüfers bzw. die Geltendmachung von Ersatzansprüchen und die Bestellung eines besonderen Vertreters wurden von der Hauptversammlung abgelehnt. Die Hauptversammlung hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DISO Verwaltungs AG als beherrschter Gesellschaft, und der Matica Technologies Group S.A. als herrschender Gesellschaft zugestimmt. Der Vertrag wurde im Anschluss an die Hauptversammlung von beiden Parteien unterzeichnet. Anfang März 2024 ist der Gesellschaft die Klage von Minderheitsaktionären gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 durch das Landgericht Stuttgart zugestellt worden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses wird die Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch die Minderheitsgesellschafter auf dem Rechtsweg bestritten, wodurch die Eintragung ins Handelsregister vorerst ausgesetzt ist. Der Vertrag wird mit Eintragung im Handelsregister wirksam. Mitteilungen nach § 20 AktG Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 keine Mitteilungen nach § 20 AktG erhalten. ErgebnisverwendungsbeschlussDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 42.606.084,22, bestehend aus dem Jahresfehlbetrag von EUR 373.265,89 und dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 42.232.818,33, auf neue Rechnung vorzutragen.
Esslingen am Neckar, 27.06.2024 DISO Verwaltungs AG gez. Ralf Erdhütter, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Da die Gesellschaft inaktiv ist und keinen eigenen operativen Geschäftsbetrieb hat, ist sie nicht in der Lage, die laufenden administrativen Aufwendungen aus eigener Kraft finanzieren zu können. Zur Vermeidung insolvenzrechtlicher Konsequenzen ist die Gesellschaft daher auf die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel durch die Gesellschafter angewiesen. Die Finanzierung der Gesellschaft ist vorerst bis zur Eintragung des beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Matica Technologies Group S.A. in das Handelsregister, durch eine harte Patronatserklärung gesichert. Für den Fortbestand des Unternehmens darüber hinaus ist es notwendig, dass der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Mutterunternehmen ins Handelsregister eingetragen und damit wirksam werden wird. Die darin geregelten Vorauszahlungen auf den Verlustausgleich decken den künftigen geplanten Liquiditätsbedarf der DISO Verwaltungs AG. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Jahresabschluss der DISO Verwaltungs AG für das vorherige, am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der mit Datum vom 05.12.2023 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Jahresabschluss abgegeben hat. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 27.06.2024 MENOLD
BEZLER GmbH
gez. Schmeisky, Wirtschaftsprüfer gez. Socher, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 05.12.2024 festgestellt. |
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