Bacher & Wolf GmbHLiquidiert
Greutterstraße 65, 70499 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 46.00% | |
| 4.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Bacher & Wolf GmbHEigenbeteiligung | 46.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bacher & Wolf GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Der vollständige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde in der Gesellschafterversammlung am 12. Dezember 2013 festgestellt. BILANZ ZUM 31. Dezember 2012(Vorjahr zum Vergleich) AKTIVSEITE
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2012(§ 284 ff. HGB) I. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden. II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für "kleine Kapitalgesellschaften" geltenden Vorschriften gemäß § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. III. ANGABEN ZUR BILANZ1. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- einschließlich Nebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen sind nach denselben Grundsätzen wie in den Vorjahren, entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, bemessen. Es kommt die lineare Abschreibungsmethode zum Ansatz. Die Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter gem. § 6 Abs. 2 EStG, im Einzelanschaffungspreis bis EURO 410,00, werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. 2. Umlaufvermögen a) Vorräte Die Bewertung der fertigen und unfertigen Leistungen wird nach der retrograden Methode, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, vorgenommen. Im Wertansatz sind gemäß § 255 Abs. 2 HGB die Personalkosten, die bezogenen Fremdleistungen sowie angemessene Teile der Gemeinkosten als Kostenbestandteile berücksichtigt. b) Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel sind grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Die Restlaufzeit der Forderungen beträgt weniger als 1 Jahr. c) Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag werden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, aktivisch als Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. 3. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt EURO 25.000,00 und ist voll einbezahlt. 4. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen entsprechen dem voraussichtlichen Steuersoll. Die sonstigen Rückstellungen sind mit einem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind der Höhe nach so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung tragen. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt weniger als 1 Jahr. IV. SONSTIGE ANGABEN1. Geschäftsführer
2. Unterzeichnung des Jahresabschlusses (§ 245 HGB)
Stuttgart, 12. Dezember 2013 Die Geschäftsführer Dr. Michael Bacher Philipp Bacher |
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