Stadtsparkasse BurgdorfLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRA 21234
Eingetragen
20.11.2006
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben banküblicher Geschäfte im Sinne des § 4 NSpG

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtsparkasse Burgdorf

Burgdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

2. Lagebericht

2.1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Stadtsparkasse Burgdorf - gegründet am 01. März 1854 - ist gemäß § 3 NSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hildesheim HRA 21234. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) in Hannover und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V. (DSGV), Berlin, angeschlossen.

Träger der Stadtsparkasse Burgdorf ist die Stadt Burgdorf. Organe der Stadtsparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Ausleihbezirk der Stadtsparkasse ist das Gebiet des Trägers (Geschäftsgebiet) und die Amtsgerichtsbezirke Burgdorf, Burgwedel und Lehrte.

Die Stadtsparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Niedersachsen (SVN) und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der s-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der s-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Stadtsparkasse der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkasse selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("freiwillige Institutssicherung"). Ergänzend zu den bestehenden Sicherungsmitteln wird ab 2025 ein zusätzlicher Fonds zum institutsbezogenen Sicherungssystem von den Instituten befüllt.

Die Stadtsparkasse bietet als selbständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der s-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstandes - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 2,2 % auf 93 erhöht, von denen 47 vollzeitbeschäftigt, 38 teilzeitbeschäftigt sowie 8 in Ausbildung sind.

2.2 Wirtschaftsbericht

2.2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld

Weltwirtschaft

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,1 % beziehungsweise auf 1,6 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte.

Deutsche Wirtschaft 2023

Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor.

Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht.

Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.

Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 % zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-Prozent-Marke überschritten.

Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro oder 2,0 % des Bruttoinlandsproduktes etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 % des BIP leicht zurückgegangen sein.

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.

Auch der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, doch das ist der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 % und somit noch stärker als die Exporte.

Das Bruttoinlandsprodukt ist im 4. Quartal 2023 gegenüber dem 3. Quartal 2023 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 0,3 % gesunken. Nachdem sich die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Quartalen in etwa stagnierte, nahm die Wirtschaftsleistung im 4. Quartal ab. 1

Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin ohnehin überhaupt nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht.

Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden.

1 Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. . Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.

Niedersächsische Wirtschaft

Niedersachsen ist 2022 mit +1,1 % beim BIP weiterhin auf einem Wachstumspfad nach dem Corona bedingten Einbruch. Allerdings präsentierte sich das Bundesland dabei schwächer als Deutschland insgesamt. Dies hat sich im ersten Halbjahr 2023 gedreht. Mit real +0,9 % beim BIP hat sich Niedersachsens Wirtschaft im bundesdeutschen Vergleich (D: -0,3 %) eher positiv entwickelt. 1

Im Hinblick auf 2024 dürften die der Entwicklung in diesem Jahr zugrundeliegenden Basisdaten weiterhin Bestand haben, wenngleich in einem abgemilderten Ausmaß. Gleichwohl wird weiterhin eine real eher verhaltene Entwicklung im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe erwartet, welche unter anderem von den zuletzt gestiegenen Zinsen betroffen sind.

In welchem Ausmaß die Wirtschaft durch die angeführten Parameter belastet wird, wird nicht zuletzt auch dadurch bestimmt, inwieweit die wirtschafts- und haushaltspolitischen Probleme nachhaltig gelöst werden.

Auch bei den Dienstleistungen zeigt sich kein wesentlich besseres Bild. Insbesondere der stationäre Einzelhandel dürfte wieder durch den anziehenden Onlinehandel auf der einen Seite und den Folgen der Insolvenz der Signa-Holding auf der anderen Seite belastet werden. Lediglich bei den unternehmensnahen Dienstleistungen und im Tourismus lassen sich positive Aussichten erkennen.

Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich der Arbeitsmarkt weitgehend stabil. Bis einschließlich November 2023 lag die Arbeitslosenquote mit 5,7 % in etwa auf dem Vorjahresniveau (5,4 %), auch wenn in einzelnen Monaten die Arbeitslosenquote leicht höher war als im Vorjahr. Die Quote von 5,7 % ist auch nur geringfügig höher als der bundesdeutsche Durchschnitt von 5,6 %. 1

Geschäftsgebiet

Die Stadt Burgdorf liegt zentral im nordöstlichen Bereich der Region Hannover, mitten im Städteviereck Hannover - Celle - Braunschweig - Hildesheim mit sehr guter Anbindung an das überregionale Straßen- und Bahnnetz. 2 Der Schwerpunkt des Einzelhandels liegt im historischen Stadtkern mit seinen teilweise denkmalgeschützten Gebäuden.

Generell prägen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen den Wirtschaftsstandort Burgdorf. Im Branchenspektrum bilden heute Handels- und Dienstleistungsunternehmen aller Facetten den Schwerpunkt. Mehr als 80 % der sozialversicherten Beschäftigten in Burgdorf sind im Bereich der privaten und öffentlichen Dienstleistungen, im Groß- und Einzelhandel sowie im Gastgewerbe tätig. 2

1 gemäß Analyse der Nord/LB zur niedersächsischen Wirtschaft

2 Quelle: Internetseite der Stadt Burgdorf

Trotzdem ist Burgdorf aber auch Standort für Spezialisten im verarbeitenden Gewerbe, die u.a. in der Medizintechnik, Büroartikelherstellung, Lebensmittelproduktion, Folientechnik und in der Herstellung von Stahlerzeugnissen tätig sind. Burgdorf hat sich in der jüngeren Vergangenheit zu einer interessanten Standortalternative in der Region Hannover entwickelt. Insbesondere in den Gewerbegebieten Nordwest und Hülptingsen haben viele Unternehmen einen neuen Standort gefunden. In der Planung ist die Erweiterung des Gewerbepark Nordwest. 1

Überörtliche Einrichtungen, wie das Amtsgericht, das Finanzamt, Teile der Regionsverwaltung sowie berufsbildende Schulen unterstreichen die zentrale Funktion der Stadt.

Mit 32.042 war die Einwohnerzahl in Burgdorf am 31. Dezember 2023 leicht gestiegen (Vorjahr 31.950 *). 2

Die über dem Niveau des Bundesdurchschnittes liegende Arbeitslosenquote ist im Vergleich zum Vorjahr auf 6,1 % gestiegen (Vorjahr 5,8 %). 3

* abweichender Stichtag

1 Quelle: Internetseite der Stadt Burgdorf

2 Quelle: Statistische Kurzinformationen der Region Hannover

3 Quelle: Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit

Entwicklung des Zinsniveaus

Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %.

Entwicklung der Kreditwirtschaft

Das Drei-Säulensystem der deutschen Kreditwirtschaft - bestehend aus Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken - hat in den vergangenen Jahrzehnten dazu beigetragen, dass sich alle Kreditinstitute den Anforderungen eines wachsenden Wettbewerbs permanent anpassen mussten. Wir stellen uns diesem Wettbewerb mit dem aktiven Angebot einer ganzheitlichen, auf die persönlichen Wünsche und Anforderungen eines Kunden abgestellten Beratung und unseren Anlageprodukten. So profitiert letztlich der Verbraucher von dem Wettbewerb, den die bewährten kreditwirtschaftlichen Strukturen in Deutschland ermöglichen.

Entwicklung der Branchensituation

Sparkassen sind mit bundesweit 353 Instituten, über 11.000 Geschäftsstellen und mehr als 190.000 Mitarbeitern in ganz Deutschland vertreten. Gemeinsam mit den Verbundpartnern innerhalb der s-Finanzgruppe stellen sie ein flächendeckendes kreditwirtschaftliches Angebot für alle Teile der Bevölkerung sicher. 1

1 Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.

2.2.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Im Jahr 2023 wurden verschiedenste aufsichtliche Regelungen veröffentlicht oder in Kraft gesetzt, die vor allem durch die nationale Umsetzung des EU-Bankenpakets bestimmt wurden und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen erforderten. Unter anderem handelt es sich um folgende Neuregelungen:

Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen DORA-Richtlinie (Digital Operational Resilience Act) hat die EU länderübergreifende Vorgaben für den Schutz der Finanz-IT-Landschaft geschaffen um so das bestehende europäische und nationale Regelwerk zu vervollständigen. Alle Finanzdienstleister müssen nachweisen, dass die Organisation über alle Ebenen und Bereiche unterschiedlichsten IKT-Krisen (Informations- und Kommunikationstechnologie) gewachsen ist und die Betriebsstabilität digitaler Systeme jederzeit sichergestellt ist.

Ende Juni 2023 hat die BaFin auf ihrer Internetseite eine novellierte Fassung ihres Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" veröffentlicht. Vorrangiges Ziel dieser siebten MaRisk-Novelle ist es, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und -überwachung umzusetzen. Sie betreffen u. a. die Prozesse im Kreditgeschäft und die Risikomanagementmodelle der Institute. Darüber hinaus hat die BaFin folgende wesentliche Aspekte angepasst oder neu in die MaRisk integriert:

Anforderungen an den Umgang des Risikomanagements der Institute mit eigenen Immobilien,

Erleichterungen zum Wertpapierhandel im Homeoffice,

Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit.

Die Umsetzung der Neuregelungen erfordert in der Kreditwirtschaft einen hohen Zeitaufwand und bindet Mitarbeiterkapazitäten.

2.2.3 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die nachfolgenden Kennziffern, die der internen Steuerung dienen und in die Berichtserstattung einfließen, wurden im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen

Betriebsergebnis vor Bewertung 1

Wachstum Forderungen an Kunden 2

Wirtschaftliches Eigenkapital 3

Gesamtkapitalquote nach CRR 4

1 Betriebsergebnis vor Bewertung=

Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

2 Wachstum Forderungen an Kunden=

Monatliche Bilanzstatistik (Bundesbank HV11 Pos. 070)

3 Wirtschaftliches Eigenkapital= Eigenmittel gemäß CRR und nicht angerechnete Vorsorgereserven gemäß § 340 f HGB

4 Gesamtkapitalquote nach CRR= Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle Risiken, Marktpreis- und CVA-Risiken)

2.2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.2.4.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Bestand 31.12. Berichtsjahr
Mio. €
Veränderungen
Berichtsjahr
Mio. €
Berichtsjahr
%
Vorjahr
%
Bilanzsumme 519 + 36 + 7,5 - 1,1
DBS 1 498 + 9 + 1,8 + 2,8
Geschäftsvolumen 2 521 + 36 + 7,5 - 1,0

1 durchschnittliche Bilanzsumme 2 Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

Das Geschäftsvolumen hat sich von 485 Mio. € auf 521 Mio. € erhöht. Die im Vorjahr getroffene Prognose hinsichtlich einer leicht steigenden Bilanzsumme wurde übertroffen. Wir sind mit der Geschäftsentwicklung zufrieden.

Wesentliche Ursache für die Ausweitung des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme war eine Steigerung des Kundenkreditvolumens auf der Aktivseite. Auf der Passivseite erfolgte ein Anstieg insbesondere bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

2.2.4.2 Aktivgeschäft (einschließlich Passiv-Posten 1 unter dem Strich)

1 Datenbasis: monatliche Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank (dadurch Abweichungen zum Bilanzbestand möglich)

2.2.4.2.1 Barreserve

Der Kassenbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht.

2.2.4.2.2 Kundenkreditvolumen

Der Gesamtbestand des Kundenkreditgeschäftes konnte, stärker als prognostiziert, um 27,4 Mio. € (8,5 %) auf 349,6 Mio. € gesteigert werden. Die Kreditvergaben an Privatpersonen haben sich um 6,2 Mio. € (6,0 %) verringert. Im Bereich der Unternehmen und Selbstständigen war ein Kreditwachstum von 34,1 Mio. € (14,6 %) zu verzeichnen. Insgesamt wird anhand der Entwicklung die Konzentration auf das Kundenkreditgeschäft als Kerngeschäft deutlich.

Die Kredite wurden überwiegend langfristig zur Verfügung gestellt. Nur 19,0 % des Gesamtbestandes sind kurz- oder mittelfristig ausgereicht.

Insgesamt waren 233,9 Mio. € an gewerbliche Kunden und 103,0 Mio. € an Privatpersonen ausgereicht.

Die Stadtsparkasse bezieht weiterhin Mittel aus öffentlichen Kreditprogrammen sowohl bei den Unternehmen als auch bei den wirtschaftlich selbst- und unselbständigen Privatpersonen in die Finanzierungen ein. Weiterhin tritt die Stadtsparkasse als Konsorte bei Finanzierungen gemeinsam mit benachbarten Sparkassen auf.

2.2.4.2.3 Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute sind in dem abgelaufenen Geschäftsjahr um 9,7 Mio. € gestiegen. Die Erhöhung resultiert hauptsächlich aus bei der Deutschen Bundesbank unterhaltenden Übernachtguthaben.

2.2.4.2.4 Wertpapiervermögen

Der Bestand an Wertpapieranlagen ist gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Das Wertpapiervermögen ist dem Anlagevermögen zugeordnet. Es befinden sich diverse Immobilienfonds im Bestand.

2.2.4.2.5 Beteiligungen

Im Geschäftsjahr 2023 haben sich unsere Beteiligungen um insgesamt 1,9 Mio. € verringert. Die Abnahme betrifft ausschließlich unsere Beteiligungen außerhalb der s-Finanzgruppe. Die Abschmelzung erfolgte aufgrund von Kapitalrückzahlungen bei drei Beteiligungen.

2.2.4.2.6 Sachanlagen

Die Sachanlagen erhöhten sich von 6,0 Mio. € auf 7,4 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Investition in Immobilien um langfristig Mieterträge zu erzielen.

2.2.4.3 Passivgeschäft

*) keine Aussagekraft

2.2.4.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich entgegen der Prognose um 5,1 Mio. € bzw. 1,3 % erhöht. Die Termineinlagen und die Sparkassenbriefe konnten aufgrund der aktuellen Zinssituation zulegen. Eine Abnahme konnte bei den Giroeinlagen und den Spareinlagen verzeichnet werden.

2.2.4.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr um 28,5 Mio. € gestiegen. Dieses resultiert insbesondere aus den Verkäufen von Sparkassenbriefen.

2.2.4.3.3 Dienstleistungsgeschäfte

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Konten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 593 auf insgesamt 17.234 Konten.

Vermittlung von Wertpapieren

Die Wertpapierkäufe mit einem Umsatz von 35,9 Mio. € sind im Vergleich zum Vorjahr (22,7 Mio. €) gestiegen. Die Käufe von Investmentfonds sind mit 20,7 Mio. € (Vorjahr 12,1 Mio. €) ebenfalls gestiegen.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 136 Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 14,9 Mio. € abgeschlossen.

An Sach- und Lebensversicherungen konnten 856 Verträge mit einer Beitragssumme von 1,1 Mio. € vermittelt werden, was einen rückläufigen Umsatz von 28,4 % bedeutet.

Die Erträge aus dem Dienstleistungsgeschäft lagen insgesamt, wie prognostiziert, unter den Vorjahreswerten.

2.2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.2.5.1.1 Vermögenslage

Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich kaum Veränderungen in der Struktur der Aktivseite der Bilanz. Die den Erwartungen entsprechend gestiegenen Forderungen an Kunden mit 67 % (Vorjahr 66 %) stellen weiterhin die bedeutendste Position auf der Aktivseite dar. Die Forderungen an Kreditinstitute nehmen nun wieder mit 15 % (Vorjahr 14 %) die zweitgrößte Position in der Bilanz ein. Die Wertpapiere haben sich nur leicht verringert mit 9 % (Vorjahr 10 %). Auf der Passivseite von Bedeutung sind die Kundeneinlagen mit 76 % (Vorjahr 81 %) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 10 % (Vorjahr 5 %).

Im Vergleich zum Verbandsdurchschnitt der niedersächsischen Sparkassen ist die Bilanz auf der Aktivseite durch einen überdurchschnittlichen Anteil bei den Forderungen an Kreditinstituten sowie einen unterdurchschnittlichen Anteil bei den Forderungen gegenüber Kunden gekennzeichnet. Auf der Passivseite liegen die Anteile der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter dem Verbandsdurchschnitt, die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind überdurchschnittlich.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss, Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Einstellung aus dem Jahresüberschuss und durch die Zuführung des Bilanzgewinnes 2022. Insgesamt weist die Stadtsparkasse Burgdorf inklusive des Bilanzgewinnes 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 37,0 Mio. € (Vorjahr 35,3 Mio. €) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Stadtsparkasse Burgdorf über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB weist weiterhin einen Saldo in Höhe von 18,0 Mio. € aus.

Bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator: 31.12.2023 31.12.2022
Wirtschaftliches Eigenkapital 57,7 Mio. € 55,5 Mio. €
Gesamtkapitalquote nach CRR 14,0 % 15,2 %

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten, die Gesamtkapitalquote liegt aber unter den Erwartungen. Die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer wurden aber deutlich übertroffen. Der Rückgang der Gesamtkapitalquote resultiert aus den Veränderungen des Gesamtrisikobetrages, der im Wesentlichen aufgrund von Anpassungen der CRR und Ausweitung des Kreditgeschäftes angestiegen ist.

Der antizyklische Kapitalpuffer beträgt weiterhin 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten waren seit dem 01. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 401,9 Mio. €. Die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel liegen mit 56,2 Mio. € leicht unter den Erwartungen.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 13,3 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,4 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine gute Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2027 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden.

Die Vermögenslage der Stadtsparkasse Burgdorf ist geordnet.

2.2.5.2 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Stadtsparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag in einer Schwankungsbreite zwischen 130,2 % bis 257,2 % ebenfalls oberhalb des im Jahr 2023 zu erfüllenden Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote (31.12.2023: 164,2) lag somit im Berichtsjahr durchgängig über den in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 110,0 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag im Berichtsjahr innerhalb einer Bandbreite von 119,1 % bis 124,7 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten.

Die Stadtsparkasse Burgdorf stellt monatlich die Entwicklung der Liquiditätsströme aus dem Kunden- und Eigengeschäft, getrennt nach Fristigkeiten (kurz-, mittel- und langfristig), seit Jahresbeginn dar. Im Rahmen eines wöchentlichen Berichtes über Handelsgeschäfte erfolgte eine informatorische Darstellung des Saldos des Verrechnungskontos mit der eigenen Girozentrale und fälliger Refinanzierungen ab 500 Tsd. €. Des Weiteren stand der Stadtsparkasse Burgdorf die monatliche Prognose zur Verfügung. Enthalten sind hier die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäftes.

Im Rahmen einer zukunftsgerichteten Analyse der Liquiditätssituation ermittelt die Stadtsparkasse vierteljährlich einen Liquiditätscashflow und die damit verbundene Liquiditätsreichweite unter Berücksichtigung von drei unterschiedlichen Szenarien.

Zur Finanzierung unserer Eigenanlagen haben wir die bei der Norddeutschen Landesbank eingeräumte Kreditlinie teilweise in Anspruch genommen. Auf neue kurzfristigen Refinanzierungsgeschäfte in Form von Termingeldaufnahmen bei Kreditinstituten konnte im laufenden Jahr komplett verzichtet werden. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Von der Möglichkeit, sich bei der Europäischen Zentralbank über Offenmarktgeschäfte zu refinanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Stadtsparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims) der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank.

Nach unserer Finanzplanung ist die Zahlungsfähigkeit auch für die absehbare Zukunft gesichert. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Stadtsparkasse Burgdorf als gut.

2.2.5.3 Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 8, 11 und 12
Bewertungsergebnis: GuV-Posten Nr. 13 bis 16
Außerordentliches Ergebnis: GuV-Posten 20 und 21
Steuern: GuV-Posten 23 und 24

Die Analyse zur Ertragslage folgt dem in der Sparkassenorganisation geltenden Schema für überbetriebliche Vergleiche der Sparkassen (Betriebsvergleich der Sparkassen). Dem Betriebsvergleich liegt eine betriebswirtschaftliche Betrachtung der Erfolge aus dem Sparkassengeschäft zugrunde, die Grundlage der Planung und Berichterstattung sowie der internen Steuerung ist. In dieser betriebswirtschaftlichen Sichtweise werden Erfolge des laufenden Jahres dann dem Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet, wenn diese keinen periodenfremden oder einmaligen Charakter haben. Liegen periodenfremde oder einmalige Erfolgswirkungen vor, werden diese im Betriebsvergleich dem sogenannten neutralen Ergebnis zugeordnet. Die handelsrechtlich vorgeschriebene Gliederung der Aufwands- und Ertragspositionen weicht daher teilweise von dieser Betrachtung ab. In der nachstehenden Tabelle ist eine Überleitung der handelsrechtlich vorgeschriebenen Werte auf die betriebswirtschaftliche Darstellung des Betriebsvergleiches vorgenommen.

Die wesentlichen Gründe für die Abweichung sind nachfolgend dargestellt.

Im Zinsüberschuss im Betriebsvergleich sind Umsetzungen aus dem Zinsüberschuss in den Personalaufwand vorzunehmen.

Die Umsetzungen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen entfallen hauptsächlich auf Auflösungen von Rückstellungen die im Betriebsvergleich neutraler Ertrag sind.

Die Überleitungen bei den Verwaltungsaufwendungen betreffen hauptsächlich aperiodische Personal und Sachaufwendungen. In der Darstellung nach dem Betriebsvergleich werden diese Aufwendungen als Teil des neutralen Ergebnisses dargestellt.

Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen betreffen die Umsetzungen Aufwendungen die im Betriebsvergleich neutraler Aufwand sind, sowie Aufwendungen aus der Abschreibung von Sachanlagevermögen die im Betriebsvergleich in den Verwaltungsaufwendungen enthalten sind.

Im Bewertungsergebnis resultieren die Unterschiede vor allem aus dem Veräußerungsgewinn sonstiger Vermögensanlagen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung im laufenden Ertrag enthalten sind.

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator für die Ertragslage (betriebswirtschaftliche Sichtweise) ist in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2023 2022
Betriebsergebnis vor Bewertung in Mio. € 6,2 5,5

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,24 % (Vorjahr 1,11 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023 und konnte entsprechend der Prognose gesteigert werden.

Zur Entwicklung der wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Ertragslage nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation geben wir folgende Erläuterung:

Der Zinsüberschuss ist weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle unseres Geschäftes. Dieser ist wie erwartet deutlich gestiegen und hat die Prognose übertroffen.

Der Provisionsüberschuss ist, wie prognostiziert, nahezu konstant geblieben.

Der Verwaltungsaufwand ist entgegen unserer Erwartung im Vergleich zum Vorjahr in der Summe um 0,8 Mio. € gestiegen. Der Personalaufwand und der Sachaufwand erhöhten sich jeweils um 0,4 Mio. €.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung ist, wie prognostiziert, gegenüber dem Wert des Vorjahres um 0,7 Mio. € gestiegen.

Die Aufwendungen für die Risikovorsorge im Kreditgeschäft sind, trotz der Erwartung einer positiven Entwicklung, weiter gestiegen.

Bei den Wertpapieren ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis, das geringer ausfiel als erwartet.

Bei dem sonstigen Bewertungsergebnis ist, abweichend von unserer Prognose ein leicht positives Ergebnis eingetreten.

Nach Vornahme aller notwendigen Bewertungsmaßnahmen erzielten wir mit 3,1 Mio. € ein um 1,2 Mio. € gesunkenes Betriebsergebnis nach Bewertung. Nach Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses in Höhe von 0,2 Mio. €, abzüglich der Steuern von 1,2 Mio. € und einer Vorwegzuführung in die Sicherheitsrücklage in Höhe von 1,3 Mio. € wird mit 0,5 Mio. € ein Bilanzgewinn leicht über dem Vorjahresniveau ausgewiesen.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und des im Geschäftsjahr gestiegenen Kapitalmarktzinsniveau ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden.

Die gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,34 %.

2.2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Bei geordneten Finanz- und Vermögensverhältnissen verfügt die Stadtsparkasse über eine ausreichende Ertragskraft, um das für eine stetige Geschäftsentwicklung erforderliche Eigenkapital zu erwirtschaften. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Stadtsparkasse ihren Kunden auch künftig in allen Finanz- und Kreditangelegenheiten ein leistungsstarker Geschäftspartner sein kann.

2.3 Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.

2.4 Risikobericht

2.4.1 Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäfts- und Risikostrategie werden die Ziele der Stadtsparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Weiter umfasst sie die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

MPR Zinsänderungsrisiko

MPR Immobilienrisiken

Adressenrisiko Kundengeschäft inkl. institutionellem Kreditgeschäft

Adressenrisiko Eigengeschäft

Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko

Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko

Operationelle Risiken gesamt

Darüber hinaus sind die Beteiligungsrisiken in der normativen Perspektive wesentlich.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 82,7 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 40 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden die Limite für Adressenrisiken und Operationelle Risiken überschritten. Als Reaktion hierauf wurden die Ursachen analysiert, Maßnahmen identifiziert und ggf. die Limite angepasst. Das bereitgestellte Gesamtlimit reichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die Summe der wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Die Steuerung der Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben erfolgt in der Betriebswirtschaftlichen Abteilung.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Stresstests werden regelmäßig durchgeführt. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Diversifikationseffekte, die das Gesamtrisiko mindern würden, werden nicht berücksichtigt. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch dabei die Risikotragfähigkeit grundsätzlich gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet die Risikocontrolling-Funktion die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch Mitarbeiter der Betriebswirtschaftlichen Abteilung wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Betriebswirtschaftlichen Abteilung.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

2.4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

2.4.2.1 Adressenrisiken

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

2.4.2.1.1 Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands,

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis

aktueller Unterlagen,

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in

Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen,

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten

Beobachtung,

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten,

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können,

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung,

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View",

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich wie folgt:

Kreditgeschäft der Sparkasse Inanspruchnahmen
31.12.2023
Tsd. €
31.12.2022
Tsd. €
Unternehmen 240.279 211.006
Privatkunden 99.958 104.429
Öffentliche Haushalte 8.598 8.641
Sonstige Kreditnehmer 6.277 703
Gesamt 355.112 324.779

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 74 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 33 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Den Schwerpunkt in der Branchenverteilung bildet mit rund 38 % das Grundstücks- und Wohnungswesen.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. Dabei entfallen rund 34 % der Gesamtinanspruchnahmen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis einschließlich 500 Tsd. €.

Die Geschäfts- und Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Inanspruchnahmen davon blanko
1 bis 10 84,2 % 67,6%
11 bis 15 12,6 % 60,1 %
16 bis 18 3,3 % 54,3 %
Ohne Rating 0,0 % 0,0 %

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
Tsd. €
Zuführung
Tsd. €
Auflösung
Tsd. €
Verbrauch
Tsd. €
Endbestand per 31.12.2023
Tsd. €
Einzelwertberichtigungen 689 1.522 185 0 2.026
Rückstellungen für Einzelrisiken 0 130 0 0 130
Pauschalwertberichtigungen 2.248 1.461 0 0 3.709
Gesamt 2.937 3.113 185 0 5.865

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle.

2.4.2.1.2 Adressenrisiko Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

- Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

- Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte (Immobilienfonds) umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 49,2 Mio. €.

2.4.2.2 Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite.

2.4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis,

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz- Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR",

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019,

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Währung Zinsänderungsrisiken
Zinsschock (-200 / +200 BP)
Vermögensrückgang Vermögenszuwachs
Tsd. € -3.680 1.876

Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

2.4.2.2.2 Immobilienrisiken

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus Immobilieninvestitionen

nach dem Benchmarkportfolioansatz

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Die Investition in Immobilien ist auf mehrere Immobilienfonds, Immobilienbeteiligungen und Direktinvestitionen aufgeteilt und durch unterschiedliche Segmente diversifiziert. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Das Immobilienrisiko wird daher als vertretbar eingestuft.

2.4.2.3 Beteiligungsrisiken

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen oder sonstigen Beteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbandes Niedersachsen für die Verbundbeteiligungen.

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Regelmäßige Auswertungen und Beurteilungen der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens.

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
Tsd. €
Strategische Beteiligungen 1.198,7
Sonstige Beteiligungen - Immobilienprojektgesellschaften 15.023,5

Das Beteiligungsportfolio besteht aus strategischen Beteiligungen innerhalb der s-Finanzgruppe und sonstigen Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten gehalten werden.

2.4.2.4 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote gemäß

412 CRR i. V. m. der deIVO 2015/61

Regelmäßige Ermittlung der NSFR

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditäts-

planung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt im Planszenario zum 31. Dezember 2023 mehr als 60 Monate.

Die Zahlungsfähigkeit der Stadtsparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

2.4.2.5 Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadenfälle

Messung operationeller Risiken mit der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" auf der Grundlage von bei der Sparkasse sowie überregional eingetretener Schadensfällen

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

2.4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegte sich die Summe der Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 88,1 % ausge- lastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Die Risikotragfähigkeit war und ist gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und das geplante Wachstum der risikotragenden Aktiva ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.

Die Stadtsparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Stadtsparkasse ist der zweitbesten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

2.5 Chancen- und Prognosebericht

2.5.1 Chancenbericht

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde weiter zu einer starken Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.

Die Chance, Kostensteigerungen zu begrenzen, wollen wir nutzen, in dem wir laufend daran arbeiten, unsere internen Prozesse und Kundenprozesse zu optimieren.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

2.5.2 Prognosebericht

2.5.2.1 Rahmenbedingungen

Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 wird weiterhin maßgeblich durch Auswirkungen der weltpolitischen Krisenherde geprägt sein. Die wirtschaftlichen Folgen sind aktuell nicht verlässlich abschätzbar und hängen insbesondere von der weiteren Entwicklung ab. Die (weltweiten) Störungen in den Lieferketten und steigende Rohstoffpreise haben eine dämpfende Wirkung. Die Expertenschätzungen weisen daher eine große Bandbreite hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung auf.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Stadtsparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Stadtsparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

2.5.2.2 Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem gleichbleibenden Kundenkreditgeschäft aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden.

Für unseren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator "Forderungen an Kunden" erwarten wir insgesamt einen Bestand auf Vorjahresniveau.

Im Einlagengeschäft wird sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fortsetzen. Unabhängig davon erwarten wir für 2024 konstante Bestände bei den Kundeneinlagen.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir für das Folgejahr einen leichten Rückgang.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 u.a. aufgrund der konjunkturellen Voraussetzungen von sich verschlechternden Rahmenbedingungen und leicht geringeren Vermittlungen aus.

2.5.2.3 Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

2.5.2.4 Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der gestiegenen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhtem Zinsniveau im Kundengeschäft mit einem deutlich sinkenden Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir, unter der Berücksichtigung von Preisanpassungen, für das nächste Jahr von einem leicht steigenden Ergebnis aus.

Durch unser stringentes Kostenmanagement und aufgrund von Sonderfaktoren im abgelaufenen Jahr wird der Verwaltungsaufwand nur leicht steigen. Die Personalkosten werden durch die Tariferhöhungen, trotz eines flexibles Personalmanagement, steigen. Beim Sachaufwand gehen wir von sinkenden Kosten aus.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein deutlich sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir ein insgesamt deutlich sinkenden Bewertungsaufwand.

Aus den Eigenanlagen erwarten wir, aufgrund der weiterhin schwierigen Situation an den Immobilienmärkten, ein gleichbleibendes Bewertungsergebnis.

Bei dem sonstigen Bewertungsergebnis erwarten wir für 2024 keine Belastung. Allerdings können auch künftig Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 15,5 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des SREP-Zuschlags liegt, wird zum Bilanzstichtag unterschritten. Für das folgende Jahr gehen wir von einer leicht steigenden Gesamtkapitalquote aus. Das wirtschaftliche Eigenkapital wird sich im Planungszeitraum weiter erhöhen.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung können sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Stadtsparkasse negativ auswirken können.

2.5.3 Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Stadtsparkasse nicht spurlos vorübergeht.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage wäre eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als optimistisch.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Die Auswirkungen von weltweiten Krisenherden können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus, negativ beeinflussen. Die Prognose berücksichtigt mögliche Veränderungen daher noch nicht vollumfänglich.

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Barreserve 12.364.422,10 11.501.208,91
a) Kassenbestand 6.987.234,32 5.165.869,35
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 5.377.187,78 6.335.339,56
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 5.377.187,78 6.335.339,56
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind 0,00 0,00
3. Forderungen an Kreditinstitute 79.637.051,34 69.904.460,50
darunter: an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
darunter an Personengesellschaften 0,00 0,00
darunter: an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
darunter an Personengesellschaften 0,00 0,00
darunter nachrangige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
a) täglich fällig 64.238.042,67 44.765.772,36
b) andere Forderungen 15.399.008,67 25.138.688,14
darunter Vorsorge für allgemeine Bankrisiken § 340f HGB 0,00 0,00
4. Forderungen an Kunden 346.660.088,20 319.593.227,72
darunter: an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
darunter an Personengesellschaften 0,00 0,00
darunter: an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
darunter an Personengesellschaften 0,00 0,00
darunter nachrangige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 116.603.668,18 96.654.321,15
darunter: Kommunalkredite 12.760.521,25 13.242.094,81
darunter: durch Schiffshypotheken gesichert 0,00 0,00
darunter Vorsorge für allgemeine Bankrisiken § 340f HGB 0,00 0,00
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0,00
darunter: an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
darunter: an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
darunter Vorsorge für allgemeine Bankrisiken § 340f HGB 0,00 0,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 49.240.494,16 49.357.204,34
darunter nachrangige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
darunter Vorsorge für allgemeine Bankrisiken § 340f HGB 0,00 0,00
6a. Handelsbestand 0,00 0,00
darunter Aktien und Investmentanteile 0,00 0,00
darunter Handelsbestand, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar 0,00 0,00
7. Beteiligungen 21.951.540,23 23.839.057,85
darunter nachrangige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
darunter Beteiligungen an Personengesellschaften 0,00 0,00
darunter Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 0,00 0,00
darunter: an Kreditinstituten 0,00 0,00
darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 0,00
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
darunter nachrangige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
darunter Beteiligungen an Personengesellschaften 0,00 0,00
darunter Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 0,00 0,00
darunter: an Kreditinstituten 0,00 0,00
darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 0,00
9. Treuhandvermögen 468.802,13 535.250,02
darunter: Treuhandkredite 468.802,13 535.250,02
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0,00
11. Immaterielle Anlagewerte 13.254,62 3.740,97
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.254,62 3.740,97
12. Sachanlagen 7.399.789,75 5.987.868,65
13. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00
14. Sonstige Vermögensgegenstände 733.650,30 1.795.543,92
15. Rechnungsabgrenzungsposten 73.814,21 54.073,63
16. Aktive latente Steuern 0,00 0,00
17. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0,00
18. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
19. Aktiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger 0,00 0,00
20. Aktiver steuerlicher Ausgleichsposten nach Investmentsteuergesetz 0,00 0,00
21. Rücklagen nach Investmentsteuergesetz 0,00 0,00
Summe der Aktiva 518.542.907,04 482.571.636,51

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 52.088.170,97 23.557.336,66
darunter: gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
darunter: gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
a) täglich fällig 199.217,86 4.015,85
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 51.888.953,11 23.553.320,81
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 394.234.927,23 389.141.728,01
darunter: gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
darunter: gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
a) Spareinlagen 80.047.025,91 98.728.754,82
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 59.332.267,87 71.506.407,67
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 20.714.758,04 27.222.347,15
b) andere Verbindlichkeiten 314.187.901,32 290.412.973,19
ba) täglich fällig 263.418.948,84 278.307.055,51
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 50.768.952,48 12.105.917,68
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0,00
darunter: gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
darunter: gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
3a. Handelsbestand 0,00 0,00
4. Treuhandverbindlichkeiten 468.802,13 535.250,02
darunter: Treuhandkredite 468.802,13 535.250,02
5. Sonstige Verbindlichkeiten 956.898,08 646.764,44
6. Rechnungsabgrenzungsposten 35.944,83 39.173,77
6a. Passive latente Steuern 0,00 0,00
7. Rückstellungen 12.734.280,55 12.327.667,27
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 9.530.472,00 9.525.586,00
b) Steuerrückstellungen 1.139.322,40 963.653,26
c) andere Rückstellungen 2.064.486,15 1.838.428,01
8. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00
Rücklage für Verpflichtungsübernahmen nach § 5 Abs 7 EStG 0,00 0,00
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 3.000.050,00 3.000.050,00
darunter: gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
darunter: gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
10. Genussrechtskapital 0,00 0,00
darunter: Genussrechtskapital mit Fremdkapitalcharakter 0,00 0,00
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 0,00
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 18.000.000,00 18.000.000,00
darunter: Posten nach § 340e Abs. 4 HGB 0,00 0,00
11a. Sonderposten für die Währungsumrechnung 0,00 0,00
12. Eigenkapital 37.023.833,25 35.323.666,34
c) Gewinnrücklagen 36.573.666,34 34.890.960,83
ca) Sicherheitsrücklage 36.573.666,34 34.890.960,83
d) Bilanzgewinn 450.166,91 432.705,51
13. Passiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger 0,00 0,00
13a. Rücklage für Gewinne aus der Auflösung organschaftlicher Ausgleichsposten gem. § 34 Abs. 6e KStG 0,00 0,00
14. Passiver Steuerlicher Ausgleichsposten nach Investmentsteuergesetz 0,00 0,00
15. Rücklagen nach Investmentsteuergesetz 0,00 0,00
Summe der Passiva 518.542.907,04 482.571.636,51
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen 31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Eventualverbindlichkeiten 2.466.426,21 2.083.626,39
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 2.466.426,21 2.083.626,39
2. Andere Verpflichtungen 22.571.705,39 28.105.587,29
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 22.571.705,39 28.105.587,29

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Zinserträge 12.786.919,63 9.345.087,51
darunter Erträge aus der Abzinsung 0,00
darunter umsatzsteuerpflichtig 0,00
a) aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 12.786.919,63 9.345.087,51
b) aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0,00
c) aus steuerlichen Mitunternehmerschaften, sofern nicht unter 3.b) ausgewiesen 0,00
2. Zinsaufwendungen 2.020.075,04 460.465,62
darunter Aufwendungen aus der Aufzinsung 0,00
darunter Aufwendungen in Zusammenhang mit stillen Einlagen (steuerlich: typisch stille Beteiligung) 0,00
darunter Aufwendungen in Zusammenhang mit stillen Einlagen (steuerlich: atypisch stille Beteiligung) 0,00
darunter Aufwendungen für Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter 0,00
darunter Aufwendungen für Genussrechtskapital mit Fremdkapitalcharakter 0,00
Ergebnis 1. - 2. 10.766.844,59 8.884.621,89
3. Laufende Erträge 2.336.638,18 3.035.712,61
a) aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.808.627,42 2.382.179,60
darunter aus dem Handelsbestand 0,00
darunter aus Aktienfonds 0,00
darunter aus Mischfonds 0,00
darunter aus Immobilienfonds 0,00
darunter aus Immobilienfonds (Schwerpunkt Ausland) 0,00
darunter aus Spezialinvestmentfonds 0,00
darunter aus sonstigen Investmentfonds 0,00
b) aus Beteiligungen 528.010,76 653.533,01
c) aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00
Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 0,00
Erträge aus Beteiligungen an Personengesellschaften 0,00
Erträge aus Beteiligungen, nach Rechtsform der Beteiligung nicht zuordenbar 0,00
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00
5. Provisionserträge 3.815.471,88 3.872.966,84
darunter umsatzsteuerpflichtig 0,00
6. Provisionsaufwendungen 312.634,49 278.105,29
Ergebnis 5. - 6. 3.502.837,39 3.594.861,55
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00
8. Sonstige betriebliche Erträge 859.030,29 250.903,22
darunter umsatzsteuerpflichtig 0,00
darunter Zinsen zur Körperschaftsteuer 0,00
darunter Zinsen zur Gewerbesteuer ab 2008 0,00
darunter Erträge aus der Abzinsung 0,00
9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil und anderer Sonderposten 0,00
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 10.621.650,10 10.087.030,07
a) Personalaufwand 6.607.708,78 6.377.016,83
aa) Löhne und Gehälter 4.944.739,36 4.633.742,74
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.662.969,42 1.743.274,09
darunter: für Altersversorgung 797.008,17 937.637,61
b) andere Verwaltungsaufwendungen 4.013.941,32 3.710.013,24
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 327.296,96 205.085,29
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 481.148,59 417.717,89
darunter Aufwendungen aus der Aufzinsung 174.753,79 174.950,36
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.958.052,80 988.031,36
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00
Ergebnis -13. + 14. -2.958.052,80 -988.031,36
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 116.710,18 119.185,23
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00
Ergebnis -15. + 16. -116.710,18 -119.185,23
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00
18. Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2.960.491,82 3.949.049,43
20. Außerordentliche Erträge 0,00
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.193.022,03 1.704.490,16
darunter Steuern vom Einkommen und Ertrag - verbundene Unternehmen/Organsteuerverrechnung 0,00
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 17.302,88 11.853,76
Ergebnis 23. + 24. 1.210.324,91 1.716.343,92
24a. Einstellungen in Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00
24a. Erträge aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00
25. Erträge aus Verlustübernahme 0,00
26. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 0,00
Gewinnabführung aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags (Organschaft) 0,00
Gewinnabführung aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrags 0,00
26b. Ergebnis der ausländischen Betriebsstätten 0,00
28. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00
28a. steuerlicher Ausgleichsposten z.B. nach Betriebsprüfung aus dem Vorjahr 0,00
28b. Vorabausschüttung/beschlossene Ausschüttung im laufenden Geschäftsjahr 0,00
Ergebnis 27. bis 28b. 1.750.166,91 2.232.705,51
29. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0,00
Ergebnis 27. bis 29. 1.750.166,91 2.232.705,51
Ergebnis 27. bis 30. 1.750.166,91 2.232.705,51
Ergebnis 27. bis 31. 1.750.166,91 2.232.705,51
32. Einstellung in Gewinnrücklagen 1.300.000,00 1.800.000,00
a) in die Sicherheitsrücklage 1.300.000,00 1.800.000,00
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00
c) in satzungsmäßige Rücklagen 0,00
d) in andere Gewinnrücklagen 0,00
Ergebnis 27. bis 32. 450.166,91 432.705,51
34. Bilanzgewinn 450.166,91 432.705,51

4. Anhang

4.1 Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

4.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen) wurden mit ihrem Nennwert angesetzt, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Abweichend hiervon werden Disagien, Bearbeitungsgebühren und ähnliche Beträge im Zusammenhang mit sogenannten Weiterleitungsmitteln angesichts der jeweiligen Betragskongruenz zwischen den aktivischen und passivischen Unterschiedsbeträgen im Jahr ihres Anfalls vollständig erfolgswirksam erfasst.

Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird im Rahmen der turnusmäßigen bzw. anlassbezogenen Kreditüberwachung durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Die Höhe der Einzelwertberichtigung bemisst sich regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der ausfallgefährdeten Kreditforderung und dem erwarteten Realisationswert der gestellten Kreditsicherheiten.

Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben.

Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView (CPV) für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Der erwartete Verlust wurde mit Hilfe eines Kreditrisikomodells mit den auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt.

Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen.

Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Da die Ausgeglichenheit aufgrund der Entwicklung der Ausfallwahrscheinlichkeiten nicht mehr vollständig angenommen werden kann, haben wir auf Grundlage der vorgenannten Berechnungen im Vergleich zum erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum eine höhere Risikovorsorge gebildet.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Die unter Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren investmentrechtlichen Rücknahmepreis (strenges Niederstwertprinzip) angesetzt.

Die Beteiligungen sind zu den Anschaffungskosten beziehungsweise im Falle dauernden Wertminderungen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art beziehungsweise der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Bei der Software wird eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt.

Bei einem Gebäude werden für die planmäßige Abschreibung degressive Abschreibungssätze gemäß § 7 Abs. 5 EStG zugrunde gelegt. Die weiteren Gebäude und Gebäudeteile werden linear über eine Nutzungsdauer von höchstens 50 Jahren abgeschrieben.

Bei Einbauten in gemieteten Räumen erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend der Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses, wenn diese kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich der Betriebsvorrichtungen werden linear oder - in Ausübung des Beibehaltungswahlrechtes gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB - degressiv über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben.

Vermögensgegenstände von geringem Wert (Anschaffungskosten bis 250 €) werden sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungswerten bis zu 800 € (ohne Mehrwertsteuer) erfolgt seit dem Jahr 2018 eine Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Beträgt die Zeitspanne bis zum erwarteten Erfüllungszeitpunkt mehr als ein Jahr, erfolgt eine Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Erfolge aus der Aufzinsung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G bewertet.

Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde der auf das Jahresende prognostizierte Durchschnittszins von 1,83 % für die pauschal angenommene Restlaufzeiten von 15 Jahren zugrunde gelegt. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,82 % ergaben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Die bis zur voraussichtlichen Erfüllung zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen wurden mit jährlich 2,4 % prognostiziert.

Altersteilzeitverträge wurden bis zum 31. Dezember 2022 auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz und des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,4 % angenommen. Die Abzinsung erfolgt mit dem für die pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden Zinssatz von 1,74 %.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestandes ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist der dabei angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuches berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) den AGB-Änderungsmechanismus in den AGB einer Bank für unwirksam erklärt. Von unseren Kunden geltend gemachte Erstattungsansprüche haben wir nach einer internen rechtlichen Bewertung der Anspruchsgrundlagen reguliert. Für noch in Zukunft zu erwartende Erstattungsansprüche haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung Rückstellungen gebildet.

Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20) hat der BGH in einem Musterfeststellungsverfahren zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Danach sind Zinsanpassungen monatlich unter Beibehaltung des anfänglich relativen Abstands zwischen Vertragszins und Referenzzins vorzunehmen. Die dreijährige Verjährung eines möglichen Zinsanspruchs beginnt erst ab Fälligkeit des Sparvertrags. Hinsichtlich der Bestimmung eines angemessenen Referenzzinssatzes hat der BGH das Verfahren an das OLG Dresden zurückverwiesen. Soweit das Ergebnis unserer Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, haben wir nach einer Einschätzung der möglichen Betroffenheit von berechtigten Erstattungsansprüchen in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Hierbei haben wir den vom OLG-Dresden festgelegten Referenzzinssatz verwendet. Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung haben wir allen unseren Kunden angeboten, eventuelle Ansprüche im Wege eines Vergleiches zu regulieren. Soweit die Kunden den Vergleich angenommen haben bzw. wir eine Annahme erwarten, haben wir die angebotene Zahlung bei der Bewertung der Rückstellung berücksichtigt.

Die Stadtsparkasse ist tarifvertraglich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Die Stadtsparkasse erfüllt diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (ZVK-Sparkassen) mit Sitz in Emden. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 1 des Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 01. März 2002. Träger der ZVK-Sparkassen ist der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband in Hannover, der das Vermögen der ZVK-Sparkassen als Sondervermögen getrennt von seinem übrigen Vermögen verwaltet.

Die Versorgungsverpflichtungen werden von der ZVK-Sparkassen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G mit 7jähriger Generationenverschiebung bewertet, um den kassenindividuellen Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen.

Nachdem die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sich mit Wirkung vom 01. Januar 2002 auf eine Abkehr vom seit 1967 bestehenden Gesamtversorgungssystem verständigt hatten, hat die ZVK-Sparkassen zum 01. Januar 2003 den Versicherten- und Rentnerbestand in zwei getrennte Abrechnungsverbände unterteilt, den Abrechnungsverband P für die zu diesem Zeitpunkt Pflichtversicherten beziehungsweise den Abrechnungsverband R für die sogenannten Altrentner.

Seit diesem Zeitpunkt ist der Abrechnungsverband P unter Zugrundelegung der Bewertungsparameter gem. ATV-K vom 01. März 2002 kapitalgedeckt.

Bei den aktiven Beschäftigten beträgt der Beitragssatz seit dem 01. Januar 2021 nach einer stufenweisen Anhebung in den Vorjahren 5,8 %. Hiervon werden 5,4 % durch die Sparkassen und 0,4 % von den Arbeitnehmern getragen.

Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte; sie belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 4.148 Tsd. €.

Die ZVK-Sparkassen hat in 2022 die Kapitaldeckung im Abrechnungsverband R erreicht und diesen in 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf den Abrechnungsverband P nach Genehmigung verschmolzen. Für den Abrechnungsverband R wurde bis zum Erreichen der Kapitaldeckung eine Umlage von 2,2 % und ein Sanierungsgeld in Höhe von 1,5 % der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte erhoben. Die Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen für die Altersrentner berücksichtigt die zugesagte jährliche Erhöhung der Renten um 1 %.

Für die von anderen Kreditinstituten und anderen Vertragspartnern bei uns angelegten Gelder wurden uns Zinsen vergütet, die wir mit den unter GV-Posten 2 ausgewiesenen Zinsaufwendungen verrechnet haben.

Die strukturierten Produkte (Schuldscheindarlehen mit mehrfachen Gläubigerkündigungsrecht) wurden gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung von Nebenrechten) bilanziert und bewertet.

4.1.2 Erläuterungen zur Jahresbilanz:

Für die Gliederung nach Restlaufzeiten wird gemäß § 11 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) auf die Zuordnung anteiliger Zinsen und ähnlicher, das Geschäftsjahr betreffender, Beträge verzichtet. Insofern stimmen die Bilanzbestände nicht mit den Endbeträgen laut Fristengliederung überein.

AKTIVA Tsd. €

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

Die unter Posten 3b) ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:

- bis drei Monate 0
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 0
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 15.000
- mehr als fünf Jahre 0
Die Forderungen an die eigene Girozentrale betragen 24.619

Posten 4: Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden haben folgende Restlaufzeiten:

- bis drei Monate 13.336
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 31.974
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 94.411
- mehr als fünf Jahre 193.137
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 13.560

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 51.177
Bestand am 31.12. Vorjahr 35.478
darunter mit Nachrangabrede:
Bestand am Bilanzstichtag 51.177
Bestand am 31.12. Vorjahr 35.478

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Zurzeit sind Anteile an elf Immobilienfonds mit einem Buchwert von insgesamt 49.240 enthalten.

Von den unter diesem Posten ausgewiesenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 0
nicht börsennotiert 2.713

Posten 7: Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:

Name Sitz Anteil am Kapital 2
in %
Eigenkapital 1 Tsd. € (per) Jahresergebnis Tsd. € (per)
GEG Burgdorf II GmbH Burgdorf 49,0 1.215,3 52,5
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf III GmbH Burgdorf 49,0 2.158,3 -366,7
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf IV GmbH Burgdorf 49,0 2.391,9 -433,1
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf V GmbH Burgdorf 49,0 114,5 89,5
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf VI GmbH Burgdorf 49,0 14,2 -12,6
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf VII GmbH & Co. KG Burgdorf 49,0 2.844,9 -342,9
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf VII Verwaltungs GmbH Burgdorf 49,0 84,8 -0,5
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf VIII GmbH Burgdorf 49,0 1.442,3 -146,6
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf IX GmbH Burgdorf 49,0 -93,9 -36,6
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf X GmbH Burgdorf 49,0 1.825,5 -600,8
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf XI GmbH Burgdorf 49,0 1.753,8 -73,2
(31.12.2023) (31.12.2023)
GEG Burgdorf XII GmbH Burgdorf 49,0 373,3 -42,0
(31.12.2023) (31.12.2023)
1. BIG Projekt GmbH Burgdorf 40,0 13,5 -1,3
(31.12.2022) 3 (31.12.2022) 3
2. BIG Projekt GmbH Burgdorf 29,0 -139,8 -40,3
(31.12.2022) 3 (31.12.2022) 3
Wormser Weg Düsseldorf GmbH Schwerte 47,0 1.481,2 39,9
(30.09.2023) (30.09.2023)
Immobiliengesellschaft Heiligenhaus Linderfeldquartier GmbH Schwerte 47,0 1.578,9 53,0
(30.09.2023) (30.09.2023)
Immobiliengesellschaft Düsseldorf Lindemannstraße GmbH Schwerte 47,0 4.468,1 -53,5
(30.09.2023) (30.09.2023)
Immobiliengesellschaft Hilden Hochdahlerstraße GmbH Schwerte 47,0 2.121,9 83,0
(30.09.2023) (30.09.2023)
D.Zecevic 3. Vermögensverwaltung GmbH Burgdorf 47,5 -8,8 -3,3
(31.12.2022) 3 (31.12.2022) 3

1 Eigenkapitalbegriff gemäß §§ 266 Abs.3, 272 HGB

2 entspricht den Anteilen am Stamm- bzw. Kommanditkapital

3 Zahlen für 2023 lagen noch nicht vor

Daneben ist die Stadtsparkasse am Stammkapital des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover, mit einem Anteil von 0,38 % beteiligt. Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis unterbleiben aufgrund von § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB.

Weitere Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB entfallen, weil sie gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtsparkasse von untergeordneter Bedeutung sind.

Tsd. €

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen besteht ausschließlich aus Forderungen an Kunden 469

(Posten 4 des Formblatts)

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten belaufen sich auf (Bilanzwert) 1.117
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 588

Posten 13: sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 178
Bestand am 31.12. Vorjahr 112

PASSIVA Tsd. €

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die unter Posten 1 b) ausgewiesenen Bestände haben folgende Restlaufzeiten:

- bis drei Monate 5.339
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 732
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 29.597
- mehr als fünf Jahre 15.427
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale bestehen in Höhe von 10.096
Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände 10.096

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die unter Posten 2 a) Unterposten ab) ausgewiesenen Bestände haben folgende Restlaufzeiten:

- bis drei Monate 0
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 20.715
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0
- mehr als fünf Jahre 0

Die unter Posten 2 b) Unterposten bb) ausgewiesenen Bestände haben folgende Restlaufzeiten:

- bis drei Monate 15.789
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 27.292
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 6.046
- mehr als fünf Jahre 1.521

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand zum Bilanzstichtag 2.547
Bestand 31.12. des Vorjahres 2.042

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten besteht ausschließlich aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 469

(Posten 1 des Formblatts)

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag beziehungsweise den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalbetrag sind enthalten mit 8
Bestand 31.12. des Vorjahres 14

Posten 7a: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 116 Tsd. €.

Eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ergab sich in diesem Jahr nicht, da in Vorjahren in diesem Zusammenhang bereits ein Betrag von 1.003 Tsd. € der Sicherheitsrücklage zugeführt wurde.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe von 54 angefallen.

Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen jeweils 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten

Betrag
in Tsd. €
Zinssatz
%
Fällig am
1.000 1,8 17.03.2031
2.000 1,8 16.04.2031

Vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen bestehen nicht. Eine Umwandlung in Kapital oder andere Schuldformen ist nicht vereinbart.

Unter dem Bilanzstrich

Posten 1b: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen

Bei den ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um übernommene Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtungen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Stadtsparkasse führen werden.

Sollte im Ausnahmefall aus einer Eventualverbindlichkeit bzw. einer unwiderruflichen Kreditzusage ein Verlust drohen, werden hierfür Rückstellungen gebildet und die unter der Bilanz ausgewiesenen Beträge entsprechend gekürzt.

Für die Darlehensschuld eines Dritten mit unbestimmter Laufzeit haftet die Stadtsparkasse Burgdorf anteilig für den Zinsdienst (derzeit 1,478 % auf einen Kapitalbetrag von 712.757 €) und für gegebenenfalls anfallende Steuern sowie gegebenenfalls Kosten.

Posten 2c: Unwiderrufliche Kreditzusagen

Durch die künftige Inanspruchnahme unwiderruflicher Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Insoweit bestehen auch hier keine Anhaltspunkte dafür, dass sich mit einer Inanspruchnahme seitens der Kreditnehmer bereits Vermögensbelastungen der Stadtsparkasse verbinden.

Folgende Einzelgeschäfte mit wesentlicher Bedeutung für die Gesamttätigkeit der Stadtsparkasse treten hervor:

Zwei gewerbliche Finanzierungen über eine gesamte Höhe von 8,0 Mio. €.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Tsd. €

Posten 5: Provisionserträge

Die Provisionserträge für die an Dritte erbrachten Leistungen für Verwaltung und Vermittlung belaufen sich auf 1.629

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen von Bedeutung:

Die Periodenfremden Erträge belaufen sich insgesamt auf 602 und entfallen im Wesentlichen auf folgende Erfolgsbereiche:

Posten 8: sonstige betriebliche Erträge

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 418

Posten 23: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuererstattungsansprüche aus Vorjahren 160

Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich insgesamt auf 339 und entfallen im Wesentlichen auf folgende Erfolgsbereiche:

Posten 10a ab): soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

Zuführung zu Pensionsrückstellungen für laufende Pensionen 295

Bilanzgewinn:

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 50.000 € auszuschütten und 400.166,91 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Sonstige Angaben

Organe der Stadtsparkasse

Verwaltungsrat

Vorsitzender:

Gerald Hinz

- Bankabteilungsdirektor im Ruhestand -

Mitglieder nach § 11 NSpG:

Robert Apel

(1. stv. Vorsitzender)

- selbständiger Unternehmer in der Immobilienwirtschaft -

René Arand

- Direktionsbevollmächtigter VGH -

Andreas Bertram

- Geschäftsführer Pflegeheim -

Jens Fricke

- Abteilungsleiter Finanz Informatik GmbH & Co. KG -

Horst Wolff

- Lehrer im Ruhestand -

Mitglieder nach § 110 NPersVG:

Irina String

(2. stv. Vorsitzende)

- Sparkassenangestellte -

Jens Sievert

- Sparkassenangestellter -

Stefan Senkowski

- Betriebsratsmitglied Finanz Informatik GmbH & Co. KG -

Vorstand

Heiko Nebel

Vorstandsvorsitzender

- diplomierter Sparkassenbetriebswirt -

Thomas Lüer

Vorstandsmitglied

- diplomierter Bankbetriebswirt -

Vorstandsvertreter

Im Falle der Verhinderung wird der Vorstand vertreten durch:

Erik Jung

- Master of Business Administration -

Uwe Lehmberg

- Sparkassenbetriebswirt -

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsregeln zwischen Handels- und Steuerbilanz inklusive Rücklagen aus der Auflösung der steuerlichen Ausgleichsposten des InvStG a. F. und der steuerlichen Ausgleichsposten des InvStG n. F. bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei ergibt sich eine absehbare Steuerentlastung. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei Forderungen an Kunden, Wertpapieren und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 32,3 %.

Für Prüfungs- und weitere Leistungen des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr 2023 folgende Aufwendungen in Tsd. € angefallen:

für Abschlussprüfungsleistungen 221

für andere Bestätigungsleistungen 21

Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um Leistungen für die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft und Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 59 Tsd. €.

Zum 31. Dezember 2023 sind für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren Hinterbliebenen 5.790 Tsd. € zurückgestellt.

Die laufenden Pensionen betrugen im Geschäftsjahr insgesamt 355 Tsd. €.

Die Kredite an den Vorstand sowie die zu seinen Gunsten eingegangenen Haftungsverhältnisse betragen 62 Tsd. € und die entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des Verwaltungsrates 111 Tsd. €.

Wir haben im Jahresdurchschnitt 2023 beschäftigt:

gesamt
Vollzeitbeschäftigte 47
Teilzeitbeschäftigte 34
81
Auszubildende 7
88

Die Offenlegung des vollständigen Jahresabschlusses erfolgt in elektronischer Form beim elektronischen Bundesanzeiger.

 

Burgdorf, 30. April 2024

Stadtsparkasse Burgdorf

Der Vorstand

Nebel Lüer

5. Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

Länderspezifische Berichterstattung

Die Stadtsparkasse Burgdorf hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Burgdorf besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Stadtsparkasse Burgdorf definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestandes (Erträge und Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge.

Der Umsatz beträgt für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 17.465 Tsd. €.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 70.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 2.960 Tsd. €.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 1.193 Tsd. €. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Stadtsparkasse Burgdorf hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

" An die Stadtsparkasse Burgdorf, Burgdorf

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Burgdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Burgdorf für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen gemäß Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1.

Bewertung der Forderungen an Kunden

2.

Bewertung von Beteiligungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte/s haben wir wie folgt aufgebaut:

1.

a) Sachverhalt und Problemstellung

2.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Sachverhalt und Problemstellung

Für die Sparkasse stellen die Forderungen an Kunden ein maßgebliches Geschäftsfeld dar. Durch Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. vor allem die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Dies gilt insbesondere für die von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise und des Krieges in der Ukraine betroffenen Kreditengagements. Die Sparkasse bewertet ihre Kundenforderungen mit den in der S-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringsystemen. Zur Bestimmung des Kreditrisikos werden die Kreditnehmer entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeit einzelnen Ratingklassen zugeordnet. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen allerdings Ermessensspielräume. Daneben ist die Bewertung der Sicherheiten von besonderer Bedeutung. Dabei haben einzelne Bewertungsparameter bedeutsame Auswirkungen auf den Ansatz der Sicherheiten und damit ggf. auf die Wertberichtigungen und die Höhe der Forderungen.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung die von der Sparkasse eingerichteten Prozesse zur Bewertung der Kundenforderungen nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems haben wir auf Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit dieser Prozesse vorgenommen. Bei einer risikoorientierten Einzelfallprüfung von Kundenkreditengagements haben wir anhand der vorliegenden Unterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung von Kreditsicherheiten und der dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter gewürdigt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses haben wir insbesondere untersucht, ob der Kreditbestand Forderungen enthält, bei denen sich Ausfallrisiken abzeichnen oder bereits eingetreten sind.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellung im Lagebericht (Abschnitt Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage; Ertragslage).

2. Bewertung von Beteiligungen

a) Sachverhalt und Problemstellung

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 werden Beteiligungen mit Buchwerten in Höhe von 22,0 Mio. EUR ausgewiesen, hiervon entfallen auf Immobilien- sowie Projektgesellschaften Buchwerte in Höhe von 20,8 Mio. EUR, die wir als wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert haben. Die Bewertung der Beteiligungen an den Immobiliengesellschaften erfolgt anhand von Ertragswertverfahren, denen Gutachten von Immobiliensachverständigen zugrunde liegen. Hierbei wird der im Ertragswertverfahren ermittelte Verkehrswert der von der Gesellschaft gehaltenen Immobilien mit dem anteiligen Buchwert verglichen. Die Projektgesellschaften werden in der Regel ebenfalls anhand von Ertragswertverfahren bewertet. Sofern sich die in den Gesellschaften abgewickelten Projekte noch in einem sehr frühen Stadium der Projektierung befinden, werden diese mittels einer Substanzwertbetrachtung bewertet, bei der die Sparkasse den Buchwert jeder einzelnen Beteiligung mit dem, im zuletzt vorliegenden Jahresabschluss der jeweiligen Gesellschaft ausgewiesenen, anteilig auf die Sparkasse entfallenden Eigenkapital vergleicht. Da die in die Bewertung einfließenden Parameter und Substanzwerte die Wertermittlung wesentlich beeinflussen, waren diese Sachverhalte angesichts der Höhe der Beteiligungsbuchwerte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen der Prüfung haben wir die Vorgehensweise des Vorstands der Sparkasse nachvollzogen und das Interne Kontrollsystem der Sparkasse zur Bewertung der Beteiligungen beurteilt. Die für die Bestimmung des Wertansatzes herangezogenen Unterlagen haben wir in Bezug auf deren Eignung, Aktualität, Methodik und ihrer Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung gewürdigt. Dabei haben wir uns auch davon überzeugt, dass anhand der zuletzt vorliegenden Jahresabschlüsse und Gutachten die Bewertung der einzelnen Beteiligungen ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Informationen zur Bewertung und zur Zusammensetzung der Beteiligungen sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 7 enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

den Bericht des Verwaltungsrats,

alle übrigen Teile des uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden Geschäftsberichts,

aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Verwaltungsrat ist für den Bericht des Verwaltungsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht gemäß Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Tanja Reiche"

7. Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat wird in seinen Sitzungen vom Sparkassenvorstand über die Entwicklung und Lage der Stadtsparkasse Burgdorf sowie über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und hat in geeigneter Weise die Geschäftsführung überwacht.

Die Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes, Hannover, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Jahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Verwaltungsrat billigt den Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023. Er hat von dem schriftlichen und in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 zusätzlich vom mündlichen Bericht der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Kenntnis genommen und daraufhin den Jahresabschluss 2023 in der geprüften Fassung festgestellt.

In Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Vorstandes wurde beschlossen, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 50.000,00 € auszuschütten und 400.166,91 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Burgdorf, 19. Juni 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Hinz

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.